Durch Premium Software gelöste Beschwerde. | 1658 Views | 05.10.2009 | 22:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1139532

Premium Software GmbH (Bremerhaven)

Internetbetrug?

Ich wollte mir ein Virusprogramm herunterladen, wobei ich über Google auf die Internetseite von ABCLOAD gekommen bin. Beim schnellen Herunterladen war kein Hinweis zu erkennen, dass dieser Vorgang kostenpflichtig ist.

Eine Stunde später kam schon die Rechnung über 60 Euro für ein Jahreabo. Ich werde diese Rechnung nicht bezahlen, auch wenn ich bis Karlsruhe vors Gericht gehen muss. Wie ich im Netz lese, bin ich nicht der einzige.

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Kommentare und Trackbacks (12)


05.10.2009 | 23:14
von Cappo | Regelverstoß melden
Ich tippe jetzt mal: Sie wurden aufgefordet, um kostenlos das Programm herunterladen zu können, Ihre Daten einzugeben. Ich habe mir die Seite gerade angesehen, abcload.de. Wenn Sie sich die Seite selbst nochmal ansehen, dann entdecken Sie auf der rechten Seite neben dem Eingabefeld für Ihre Daten den Hinweis, was das Ganze kostet.
Aber nein, man klickt ja schnell an, daß man die AGB's gelesen hat, OHNE DIESE ZU LESEN, und beschwert sich dann hinterher, daß man abgezockt wurde.
Nein, wer heute noch so unbedarf im WWW mit seinen Daten umgeht und die AGB's nicht liest, bevor man das Häckchen macht, der soll bitte schön auch Lehrgeld bezahlen.

Cappo

06.10.2009 | 07:13
von ReclaBoxler-2712975 | Regelverstoß melden
Was es kostet, ist deutlich und sogar farblich hervorgehoben auf der ersten Seite zu lesen! Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man auf so etwas heute noch reinfallen kann. Es wird Zeit, dass ein "Führerschein" für das Internet eingeführt wird, damit das ständige Klagen über Geldschneiderei im Internet endlich aufhört. Lesen, Gehirn einschalten, das Gelesene verstehen und dann klicken. Das ist die richtige Reihenfolge.
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1 reclabox beschwerde de 13786 teaser


06.10.2009 | 11:30
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2712975.
Wenn Sie über die Googlesuche auf diese Seite kommen, finden Sie ein anderes Bild vor, als wenn Sie oben auf den Link klicken. Gehen Sie mal auf die Startseite dort und versuchen das Programm "Antivir" herunterzuladen, dann sehen Sie den Kostenhinweis auf der rechten Seite neben dem Eingabefeld für die Daten.
Aber egal ob direkt oder indirekt, wer die AGB'S als gelesen abhackt, ohne sie wirklich zu lesen, der darf sich hinterher auch nicht beschweren.
Seitenbetreiber wie "abcload.de", "opendownload.com" oder "winload.net" bezahlen einen kleinen Obulus ab die Softwareanbieter, um auf ihre Seiten zu verlinken. Deshalb fallen immer noch so viele darauf herein, weil man ja nur schnell etwas herunterladen will.

Deshalb gilt: AGB's erst lesen, dann das Häckchen machen oder nicht.

Cappo

06.10.2009 | 13:14
von JST Jst | Regelverstoß melden
Wenn die Gesellschafter von abcload.de Ihre Reklamation lesen, müssen Sie damit rechnen eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu erhalten oder altermativ eine gerichtliche Unterlassungsverfügung zu bekommen.

Es kann Sie einiges kosten, jemand als Betrüger schriftlich in der Öffentlichkeit zu bezeichnen. (Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, öffentliche Rücknahme der Verleumdung, Unterlassungserklärung

Man spricht normalerweise immer nur von Betrugs"verdacht". Wenn ich neuer junger Rechtanwalt und nach Einnahmen suche, würde ich hier in der Reclabox allen den Firmen meine Dienste anbieten, die hier als Betrüger bezeichnet werden.

07.10.2009 | 02:03
von Adrian Krüger | Regelverstoß melden
Hallo alle zusammen,
meine Eltern und ich sind auch diesen darau hereingefallen. Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit solchen Machenschaften und möchte Ihnen nur eines sagen. Wenn Sie in den Supermarkt gehen und 1 Liter Milch kaufen wollen, dann wissen sie schon vor der Kasse, was die Milch kostet, und werden nicht hinterher zur Kasse gebeten. Wie die Gerichte in Deutschland und Österreich entschieden haben, dürfen solche Scheinfirmen keine versteckten Kosten einklagen. Also bitte ich alle Betroffenen, NICHT BEZAHLEN. Erst wenn ein (was selten bis gar nicht vorkommt) Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte, dann gegen den Mahnbescheid widerspruch einlegen. Ganz wichtig der Widerspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Man sollte es doch mal versuchen etwa 1 Million (oder mehr) Menschen zusammen bringen und uns alle gleichzeitig bei denen registrieren und eine kostenlose Software downloaden und dann warten alle gemeinsam ab auf die Rechnung, die natürlich niemand bezahlt. Jetzt rechnen sie sich doch bitte selbst aus, was dies kosten würde jedem eine Rechnung zu schicken. Die erste kommt sowieso nur per E-Mail, aber die zweite, dritte und vileicht sogar vierte Rechnung ist auf Papier. So könnte man denen das Geld, was sie unschuldigen Opfern schon rausgetrickst haben, wieder abnehmen.
Ich habe selbst ausgerechnet, wenn sich etwa 100.000 Leute registrieren und nur 10 % aus Angst bezahlen und jede Rechnung beläuft sich zumeist zwischen 98,00 und 149,00 Euro, dann wären das zwischen 960.000 und 1.490.000 Euro. Denkt mal darüber nach.
Gruß an alle Betroffenen.
Adrian
PS.: Meidet Seiten von Icontent GmbH, das ist so ein Verein.

07.10.2009 | 07:27
von ReclaBoxler-5109751 | Regelverstoß melden
 spider monkey Adrian Krüger

Diese Seite ist zwar eine Geldmaschine für den Betreiber, aber wie meine Vorkommentatoren schon schrieben, es sind keine versteckten Kosten, denn es wird DEUTLICH hervorgehoben, dass Kosten anfallen. Wer das nicht beachtet, ist wirklich selber schuld.

22.10.2009 | 12:10
von ReclaBoxler-1139532 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


02.03.2010 | 08:29
von Maria Luczak | Regelverstoß melden
Guten Tag!
Selbige habe mich auch (bzw.meine Tochter, 14 Jahre), ohne mein Wissen bei Premium Software registriert. Ich habe noch am selben Tag per E-mail dies wiederrufen, auch per Einschreiben.

Trotzdem kommem immer wieder diese Mahnungen, diesen Betrag zu zahlen. Ich werde diese aber ignorieren, da ich in der Meinung bin, im Recht zu sein - 1. da meine Tochter noch nicht volljährig ist, einen Vertrag zu machen, 2. der Wiederruf in der Zeit erfolgte.

M. Luczak

02.03.2010 | 09:00
von 2837465 | Regelverstoß melden
Erstens: Wenn etwas "umsonst" ist, braucht man keinerlei eigene Daten anzugeben, sondern man lädt es "anonym" herunter.
Zweitens: Deutlicher wie auf der zweiten Anmeldeseite unterhalb der Adresskästchen kann man eigentlich nicht darauf hinweisen (60 Euro).

02.03.2010 | 10:47
von Fredi Berzau | Regelverstoß melden
Also, der Kommentar von meinem Vorgänger ist lächerlich, er sollte erst mal die gesetzlichen Grundlagen studieren, oder die siebte Klasse nachholen.
Danke!

02.03.2010 | 11:52
von 2837465 | Regelverstoß melden
 spider monkey Fredi Berzau: Nun denn, wer irgendwo seine Daten eingibt, wo es heißt "kostenlos", oder wer die AGBs etc. nicht liest, der scheint erst gar nicht in der Schule gewesen zu sein!

19.07.2010 | 23:04
von ReclaBoxler-6810120 | Regelverstoß melden
Habe mir auch eben diese nette Seite angesehen, leider kann man sich da im Mom nicht anmelden. Woran das wohl liegen mag?
Aber einen Hinweis auf diese "Mitgliedsgebühr" steht wirklich überall.



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