eBay (Kleinmachnow)
Angeblicher Kaufabbruch, eBay stellt sich taub
Bestell-/Kundennummer: 222358023755
Am 31.12.2016 hat der Verkäufer "klasseangler" meinen Preisvorschlag für den Vorwerk Kobold VK 140 angenommen. Ich habe sofort die Überweisung vorgenommen und ein paar Tage später die Ware erhalten. Da die Dosierflasche vom Foto nicht im Paket war (in der Beschreibung aber nicht aufgeführt war), habe ich mich an den Verkäufer gewandt und darauf hingewiesen, dass ein besonderer Hinweis "die Flasche ist nicht Bestandteil der Auktion" nett gewesen wäre. Ich bekam die Antwort, ich solle doch mal anrufen. Da ich zu dem Zeitpunkt leider nur "nachtaktiv" war, habe ich nicht zurückgerufen.
Bei der Preisklasse wollte ich aber dann wegen der Flasche "kein Fass aufmachen", denn schließlich war der Staubsauger top in Ordnung. Ich habe dann doch eine positive Bewertung abgegeben, denn wie gesagt, fand ich diesen Makel im Verhältnis nur sehr gering.
Parallel erhielt ich dann aber die Nachricht, dass der Verkäufer den Kauf abbrechen wolle. Ich kontaktierte den Verkäufer und erwähnte meine positive Bewertung und dass ich doch mit dem Artikel zufrieden sei. "Oh, das habe ich nicht gesehen, ich kann das nun aber nicht rückgängig machen. Geben Sie einfach an, dass Sie das Geld zurückerhalten haben und dass sie mit dem Abbruch einverstanden sind." - Dies erschien mir dann doch etwas merkwürdig. Außerdem befürchtete ich, dass ich den Kobold zurücksenden solle. Ich habe dann die Kundenservice von eBay kontaktiert und mein Problem geschildert. Ursprünglich stimmte der Herr zu, doch dann hat er mit einem Kollegen Rücksprache gehalten und meinte, es könnte sein, dass der Verkäufer sich nur vor der Provision drücken wolle. Man würde den Fall entsprechend weiterleiten. Ich solle nun erst mal nichts tun.
Tage später erhielt ich erneut die Mitteilung über den gewünschten Abbruch. Ich rief also erneut den Kundenservice an. Man gab wieder an, dass der Vorgang geprüft würde.
Zwischenzeitlich wurde der Vorgang aus meinen Käufen in Abbruch verschoben und die Payback-Punkte wurden storniert.
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Da der Verkäufer den Artikel in wieder (ohne Bearbeitung) eingestellt hat, wandte ich mich erneut an den Kundenservice und bat, dass man mir die Punkte doch wieder gutschreiben und den Kobold wieder in Käufe verschieben solle. Außerdem würde ich die positive Beurteilung gerne stornieren.
Angeblich könne man nichts machen. Die Bewertung könne nicht gelöscht werden und bezüglich der Punkte solle ich mich doch an Payback wenden. Ich erklärte, dass dies nur vom Verkäufer gemacht werden kann, nicht vom Kunden selber.
Später bekam ich dann die Meldung von eBay, dass sie den Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels aus meinem Konto gelöscht hätten, da ich ein langjähriger guter Kunde wäre und meine Käufe immer prompt bezahlt hätte. Ich erkundigte mich, was das denn solle, ich hätte den Artikel bezahlt und erhalten, es ginge lediglich darum, den Kobold in Käufe zu verschieben und die Punkte gutzuschreiben.
Ich sendete als Nachweis des tatsächlich durchgeführten Kaufs den Mailverkehr mit klasseangler an eBay. Sie bedankten sich, aber sie könnten nichts machen, da das System es nicht hergeben würde.
Da jedesmal von jemand anders die Antwort kam, auch wenn man direkt über "Antworten" antwortete und nun wirklich nichts passierte, wurde ich leicht sauer und bemerkte, dass das Callcenter mit so etwas nicht vertraut sei. Für solche Fälle gäbe es schließlich die Administratoren und für die Punkte sei die Buchhaltung zuständig. Sie sollten mal die "höheren Herren" einschalten.
Ich denke, es war dann einer von den Vorgesetzten, der sich dann meldete (dieser Name tauchte tatsächlich ein zweites Mal auf). Er schrieb mir, man hätte mir ja nun mehrmals mitgeteilt, dass man nichts machen könne. Ich solle von weiteren E-Mails absehen.
Ich habe dann (am 22.02.2017) erneut geantwortet, dass ich das gerne tun würde, wenn der Vorgang zu meiner Zufriedenheit erledigt würde. Bis heute keine Reaktion.
Allerdings empfinde ich es als mächtig naiv, das einzige 'Druckmittel', nämlich die negative Bewertung des Verkäufers, derart unbedarft schnell bzw. voreilig aus der Hand zu geben bzw. "zu verschenken! "
Bei eBay kämpfen Sie, - ähnlich wie Don Quichotte, - letztendlich bzw. lediglich gegen 'Windmühlenflügel'.
Weitere, zukünftige Erfahrungen werden Sie lehren; GEGEN eBay helfen lediglich [nur] höchst richterliche Urteile; alles andere schmettert eBay mehr oder minder clever und / oder gekonnt ab!
Weitere Beispiele gefällig?
de.reclabox.com/beschwerde/133750-ebay-kleinmachnow-das-ebay-desaster
de.reclabox.com/beschwerde/135906-ebay-kleinmachnow-ebay-kundenservice-service-fehl-am-platz
Die stellen sich taub.
Und das bleibt auch so - eBay stellt sich hier auf dieser Plattform taub -