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465 Views | 27.02.2017 | 22:26 Uhr
geschrieben von Dietmar Wendtland
Seit 2013 Kunde bei der Roland Rechtsschutzversicherung AG, ein Rechtsschutz Fall und zwei Beratungsgespräche beim Anwalt und prompt kommt ein Kündigungsschreiben der Versicherung ohne ein Gegenangebot.
Wofür zahle ich Beitrag, wenn ich die Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann, ohne dass ich gekündigt werde?
Kann die Versicherung leider nicht mehr weiter empfehlen.
Meine Forderung an ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG:
Rücknahme der Kündigung bei gleicher Prämie.
ofortantwort
28.02.2017 | 13:14
Firmen-Antwort von:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Abteilung: MuK
Guten Tag Herr Wendtland,
wir prüfen gerne, was es mit dieser Kündigung auf sich hat. Bitte schicken Sie uns dafür per Mail Ihre Versicherungsschein-Nummer (an socialmediaroland24.de). Wir melden uns dann bei Ihnen.
Vielen Dank!
Ihr ROLAND Online-Team
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