MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)
Gewährleistungsrecht - Handykauf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein von mir in Ihrer Filiale Berlin Pankow am 19.12. 2016 erworbenes Gerät „Galaxy J3 Duos“ hat seit dem 20.01.2017 einen Riss unter dem Display, so dass der Bildschirm nunmehr schwarz bleibt. Der Riss ist von innen heraus und ohne äußere Einwirkungen wie Sturz oder unsachgemäße Handhabung entstanden.
Die von Ihren Mitarbeitern im Gespräch vorgebrachten Vorhaltungen und impliziten Unterstellungen, ich hätte den Schaden selbst herbeigeführt, weise ich von mir. Ich erkenne darin mit großer Verärgerung einen Versuch, Kunden von der Geltendmachung ihrer gesetzlichen Ansprüche abzuhalten und Zusatzgeschäft durch Reparaturen zu generieren. Dies werde ich ggf. auch den Verbraucherverbänden als Fall mitteilen.
Als Verkäufer/Händler sind Sie im Rahmen der Gewährleistung gesetzlich verpflichtet, den Mangel an dem von mir bei Ihnen erworbenen Handy zu beseitigen. Von Ihrer Werkstatt wurde dieser Mangel bereits analysiert und ein Displaytausch vorgeschlagen. Allerdings sollte ich diese Reparatur zahlen.
Nach einem Schreiben an Ihre Filiale mit ähnlichem Textinhalt und der Setzung einer Frist bis zum 01.03.2017 habe ich am 20.02.2017 einen Anruf erhalten, mit einem Vorschlag, dass sich Medimax zur Hälfte an der Reparatur beteiligt. Ich habe das höflich abgelehnt mit der Bitte, das mit dem wohl im Urlaub befindlichen Filialleiter erneut zu klären.
Denn es geht hier um mein Recht als Käufer und um die Mangelbeseitung im Rahmen der Gewährleistung (BGB § 437) zu 100 % bzw. einen Umtausch des Gerätes. Ich werde, wenn diese Beschwerde leider immer noch nicht zum Erfolg führt, von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und den Kaufbetrag zurückfordern.
Eins sei noch gesagt, als doch immer zufriedener Kunde, enttäuscht mich dieses Geschäftsgebahren doch sehr.
Mit freundlichen Grüßen
J. Woita
15.03.2017 | 13:21
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Woita,
nach Prüfung der lt. schriftlicher Darstellung des für Samsung zuständigen Serviceunternehmens liegt bei ihrem Handy kein Garantiefall vor.
Dies haben unsere Mitarbeiter Ihnen nur weitergeben können.
Wir haben jetzt in Abstimmung mit unserer Filiale Berlin-Pankow entschieden, die Reparatur auf Kulanzbasis für Sie durchzuführen zu lassen. Unsere Filiale wird Sie nach Fertigstellung der Reparatur informieren.
Ihr Serviceteam
MEDIMAX Zentrale
Düsseldorf
Beschwerde ist noch nicht gelöst
das Handy konnte ich gestern repariert aus der Filiale abholen, vielen Dank.
Für ähnlich Fälle hier das Recht eines Käufers im Rahmen der Gewährleistung (nicht Garantie) :
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Woita