309 Views | 10.03.2017 | 14:12 Uhr
geschrieben von Dominik Schmid

DHL (Bonn)

Ware beschädigt, doch DHL schiebt Schuld Kunden zu.

Bestell-/Kundennummer: 357501368570

Ich habe 12 Flaschen Wein innerhalb Deutschlands verschickt.

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Angekommen sind nur 10 Flaschen in einer neuen Verpackung von DHL.
Offensichtlich gingen 2 Flaschen kaputt. Aber auch die anderen Flaschen waren beschädigt. Der Kork stand bei den Flaschen einige mm heraus und der Wein war ungeniessbar. Auch waren die Flaschen mit Glassplittern übersäht.
Als Antwort auf mein Schadensformulat hiess es, dass man den Schaden nicht erstatten könne, da die Verpackung nicht ausgereicht habe. In den AGB stehe, dass eine Sendung so verpackt sein müsse, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist.
Das heisst also, dass man nie eine Entschädigung erhält, da eine Beschädigung ja nie auszuschliessen ist.; ) Also nur unzerstörbare Verpackungen verwenden.

Doch der Schaden ist bestimmt nicht durch fallenlassen entstanden. Sondern durch überhitzung. Wenn eine Flasche fällt, splittert sie in einige grössere Scherben, nicht in kleine Splitterchen. Auch kommt der Kork nicht aus der Flasche, wenn man die Flasche fallen lässt. Und der Wein wird nicht ungeniessbar, wenn er runtergefallen ist.
Aber bei überhitzung (über 30C) dehnt sich der Wein aus und es kann ein Überdruck entstehen, der den Korken rausdrückt oder im Extremfall zum bersten bringt. und der Wein kann dabei verderben. Der Importör und der Hersteller haben dies bestätigt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Wein in einem Fahrzeug übers WE an der Sonne stand.

Der Schaden von rund 270 Euro bleibt nun an mir hängen. Was bringt da die Paketversicherung, wenn sie nicht für Schäden bezahlt?

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Meine Forderung an DHL: 200 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


13.03.2017 | 15:41
von G. Keller | Regelverstoß melden
Also im März 2017 war es 'innerhalb Deutschlands' nirgendwo warm genug, als das es im Inneren eines in der Sonne stehenden Autos 30°C warm hätte werden können.
Die beschriebenen Symptome sprechen eher für eine Flaschengärung - und dafür ist - ausnahmsweise! - mal nicht DHL verantwortlich.

21.04.2017 | 17:06
von Dominik Schmid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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