Durch uhlig-resonance.com gelöste Beschwerde. | 481 Views | 13.03.2017 | 11:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9489168

uhlig-resonance.com (Dresden)

Warnung vor Bestellung bei Onlineshop Uhlig Resonance

Bestell-/Kundennummer: 418251

Ware am 10.01.2017 bestellt, per Kreditkarte bezahlt, bis heute, 09.03.2017 ist keine Lieferung erfolgt.

Habe am 10.01.2017 im Wert von 31,08 Euro bestellt und per Kreditkarte bezahlt. Bis heute, 09.03.2017 ist keine Lieferung erfolgt. Diverse Kontaktversuche per Telefon und Email und Aufforderung zur Rückerstattung des Bezahlbetrags blieben erfolglos.

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Meine Forderung an uhlig-resonance.com: Erstattung des Bezahlbetrags, da keine Warenlieferung erfolgt.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


13.03.2017 | 11:54
von Stellina | Regelverstoß melden
Ich habe am Dienstag, den 07.03.17 Strafanzeige hier https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx gestellt.
Unbedingt auch machen, auch bei "kleineren" Beträgen. Irgendwann muss den doch die Staatsanwaltschaft stoppen.
Mir wurde nur eine Teillieferung geschickt und den Rest bekam ich nicht, sowie auch mein Guthaben wurde mir trotz gestellten Ultimaten nicht zurückerstattet.

Mit Mahnbescheiden fange ich garnicht erst an, wenn der Insolvent ist nützt mir der Titel auch nichts und ich investiere nicht noch mehr Geld in den.

17.03.2017 | 11:08
von Reclanus M. Brezengang | Regelverstoß melden
Vielen Dank, dass Sie Ihre Beschwerde über die Machenschaft der Firma Mathias Uhlig aus Dresden veröffentlichen! Nur gemeinsam kommen wir Geschädigten gegen diesen Menschen an.
Lassen Sie sich nicht durch "Teillieferungen" beruhigen. Das ist offenbar Uhligs Masche. Er scheint davon auszugehen, dass seine Opfer irgendwann schon nachgeben werden und sich immer wieder neu "Dumme" finden, die ihm Geld schicken.

Da hilft leider wohl nur
https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx
und eine Beschwerde bei der Gewerbeausicht in Dresden
www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6335.php

Bitte hier das Ergebnis veröffentlichen.

Und geben Sie einen MAHNBESCHEID auf: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2959428-1489744253215&Command=start
Es gibt keinen Anlass, von einer Insolvenz auszugehen, sodass Sie auf diesem Weg eine große Chance haben, an Ihr Geld zu kommen - und zugleich deutlich zu machen, wie ernst es Ihnen ist.

Wichtig ist auch, die Presse (etwa www.dnn.de/) und den Verbraucherschutz ( www.verbraucherzentrale-sachsen.de/kontakt) zu informieren
- und hier zu berichten, was das ergeben hat.

Viel Erfolg!

20.03.2017 | 17:18
von ReclaBoxler-9489168 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Einschreiben/Rückschein mit Widerruf brachte endlich kurzfristig Erfolg! 2 Monate nach Bestellung montags aufgegeben, kam bereits mittwochs endlich die Ware. Nun hat sich der günstige Angebots-Preis durch die Kosten für das Einschreiben gar nicht mehr gelohnt - eher ist die Gesamtbestellung nun teurer geworden, aber immerhin bin ich nicht leer ausgegangen.




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