Durch Müllerland gelöste Beschwerde. | 20349 Views | 06.10.2009 | 18:35 Uhr
geschrieben von Christof Wolf

Müllerland GmbH (Nentershausen)

Müllerland versucht mit Nachdruck Möbel abzusetzen

Im Sommer haben wir in einer etwas unüberlegten Aktion eine folgenschwere Entscheidung getroffen - wir haben das Müllerland - den "Preisbrecher zwischen Köln und Frankfurt" - aufgesucht. Darüber will ich berichten.

SCHLAGWORTE

Wir kamen mit recht klaren Vorstellungen (Artikelnummern und Maßen des gewünschten Herstellers) an und wurden freundlich empfangen. Nach dem Beratungsgespräch wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass man Jubiläum feiere und deshalb 40% auf alle Möbel gäbe.

Wir waren in Freudenrausch geraten und leisteten zwei Unterschriften über einen Tisch (599 € und eine Couch 3700 €). Zuhause angekommen, stellte ich fest, dass die Couch so leider nicht passte. Am nächsten Morgen gleich besuchten wir den Müller wieder und versuchten den einen Vertrag zu ändern, was recht unkompliziert ging.

Als nun meine Frau dann aber nach einem Widereufsrecht fragte, begann eine Odyssee der Gefühle: vom Verkaufsleiter Herrn F. wurden wir dermassen psychologisch und bestimmend auf das BGB - zu Gunsten des Unternehmens - beeinflusst, dass wir kleinlaut das Weite suchten. Den Tipp, dass wir über die Rechtsschutz und einen Anwalt bitten dürften vom Vertrag zurücktreten zu können, gab er uns gleich mit.

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Wieder Zuhause rief ich die Internetpräsenz des Müllers auf und siehe da. Der Hersteller der Couch war von der 40% Regelung ausgenommen. Zweimal hatten wir den V-Leiter und den Einrichtungsberater Frau W. dazu befragt und uns wurde jeweils zweimal versichert, der Rabatt sei einbezogen worden. Ich fühlte mich belogen und nahm den Tipp des Verkaufsleiters mit dem Anwalt an.

Dann begann unschöne Korrespondenz hoch drei, die ich gar nicht mehr erläutern möchte. Inzwischen fordert der V-Leiter E. 500 € Entschädigung - auch wenn wir inzwischen einen schlimmen finanziellen Engpass haben und bereits 300 € anboten - für Möbel, die erst nach Leistung von 50% Anzahlung gefertigt würden.

Wir werden uns wohl gerichtlich auseinandersetzen müssen, da der Müller wohl versuchen wird, Möbel gerichtlich verfügt abzusetzen - in Anbetracht dieser Zeit und menschlich wirklich sehr schlimm - finden wir.

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Meine Forderung an Müllerland GmbH: Annullierung der Verträge bei anständiger Bitte um Entschuldigung unsererseits für die Unannehmlichkeiten


Firma hat geantwortet nach mehr als 2 Jahre nach mehr als 2 Jahre
13.02.2012 | 17:47
Firmen-Antwort von: Müllerland GmbH
Abteilung: Verkauf

Das stimmt und für Kunden die noch innerhalb des Besuches bei uns von Ihrem Kauf zurücktretten wollen, erheben wir 40% Aufwandsentschädigung, dafür, das Ihr bei uns wart.

Vielen Dank für Ihren Einkauf bei uns und besuchen sie uns wieder, wir wollen / bekommen Ihr bestes!

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Kommentare und Trackbacks (14)


07.10.2009 | 13:43
von ReclaBoxler-2422974 | Regelverstoß melden
Moralisch verwerflich... Werde mir einen Besuch dorthin nochmals überlegen.

27.01.2010 | 08:17
von Christof Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Möbelhaus hat die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben, da wir € 500 zur endgültigen Erledigung nicht zahlen können, fordert er nun den vermeindlich vollständigen entgangenen Gewinn plus Verfahrenskosten.


06.04.2010 | 19:49
von Kunde König | Regelverstoß melden
Natürlich haben immer die Geschäfte unrecht. Deswegen gibt es auch hier in diesem Land die so genannte Servicewüste.

MENSCH LEUTE, denkt doch mal nach! Es liegt nicht an Müllerland, da JEDES Möbelhaus so handelt. Es ist ein reiner Selbsschutz, um Kosten zu decken!

Ein Kunde (der sich verhält, wie er behandelt werden möchte!)

07.04.2010 | 20:05
von Christof Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen bin ich arbeitslos und meine Frau in Kurzarbeit, Müllerland hat die Klage eingereicht und wird prozessieren. Unter den Gesichtspunkten hätte man (meine ich) besser die € 300 Stundenlohn (für damals nicht mal gefertigte Möbel) genommen und die Kirche im Dorf gelassen!


07.04.2010 | 20:34
von ReclaBoxler-4321911 | Regelverstoß melden
 spider monkey Christof Wolf.
Da muß ich Ihnen Recht geben, denn wenn das Unternehemen jetzt Pech hat und sie einen guten Anwalt, dann könnte der Schuß nach hinten losgehen.
Das Schlimmste, was Ihnen in dieser Situation (arbeitslos) passieren kann, ist ein Vergleich, bei dem Sie zu einer Ratenzahlung 25 € mtl. verurteilt werden.
Ich drück Ihnen die Daumen, daß Sie einen milden Richter erwischen.

29.07.2010 | 12:57
von W. Gebert | Regelverstoß melden
Auch mir ist eine ähnliche Sache bei Müllerland passiert. Auch wenn man dort fünf Minuten nach dem Kauf eine Kulanzentscheidung bzw. Änderung wünscht, kann man das getrost vergessen. Der VK Leiter Herr F. ist dermassen darauf, aus alles mit allen Mitteln durch- und abzusetzen, notfalls mit der Rechtsabteilung. Ich werde dort nichts mehr kaufen und auch den Laden nicht mehr betreten. Das Angebot dort ist einigermassen gut, aber irgendwelches Entgegenkommen bzw. Kulanz wird dort nicht gewährt. Man ist Königkunde, wenn man bestellt und zahlt - aber sofort ein Gegner, wenn man etwas außer der Reihe möchte.

Ein sehr unzufriedener Müllerlandkunde

08.01.2011 | 22:56
von Christof Wolf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir einigten uns außergerichtlich in Form des kostenpflichtigen Erhalts eines Warengutscheines über die Höhe des vermeintlich entgangenen Gewinnes, welchen wir bereits eintauschten - und so die Kundenbindung lösten.


15.01.2011 | 14:06
von ReclaBoxler-5322493 | Regelverstoß melden
Ich kann es nicht verstehen, wie sich manch "angeblicher" Kunde darüber brüskiert, dass Händler abgeschlossene Verträge erfüllen möchten. Es ist doch verwunderlich, wie sich immer mehr Menschen als "gute Kunden" darstellen, obwohl Sie es sind, die Verträge nicht einhalten können oder möchten. Als Kunde hat man neben vielen Rechten auch Pflichten. Eine davon ist es, bestellte Ware abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Es liegt nicht in der Verantwortung des Händlers, wenn sich beim Kunden nach dem Kauf die finanzielle Lage ändert. Im Gegenteil, der Händler hat auch gegenüber seinen Angestellten die Pflicht, am Monatsende deren Gehalt zu zahlen. Und wenn es im Handel nur nach Kulanz ginge, bräuchte man keine Verträge und Gesetzte. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass auch die Händler bei anderen Unternehmen Kunden sind und für alle das gleiche Recht gilt.

 spider monkey W. Gebert: Wie Sie zurecht schreiben. Wer kauft und zahlt, ist König! Wer kauft und seinen Teil des Vertrages nicht einhält, ist eben kein König. Auch als "Kunde" kann man sich einen Ruf schaffen.

18.01.2011 | 17:39
von Christian A. | Regelverstoß melden
Kommen wir fahrn, wir fahrn, wir fahrn zu Müllerland. Wir haben eine Couch gekauft, ich wollte Leder. Die Verkäuferin meinte aber auf Nachfrage, dass Kunstleder ähnlich wertig ist und wir einige Jahre Freude haben werden. Wahrscheinlich weil genau die Kunstleder Variante verfügbar war.
Nach 18 Monaten bemerkte ich, dass das Kunstleder abblätterte, nach 26 Monaten verständigte ich den Servicedienst und bekam die Mitteilung. Pech, Garantie rum!
Mittlerweile, 2,5 Jahre Jahre nach Kauf ist der Schaden so großflächig, dass man ohne weiße Polsterreste auf der Kleidung nicht von der Couch kommt. Das Gewebe kommt überall durch.
Ich habe die Geschäftsleitung um Stellungsnahme gebeten. Serviceleiter Herr E. gibt mir 5%, wenn ich innerhalb von zwei Monaten eine Neue kaufe bei Müllerland.
Sobald der Kunde abkassiert wurde, ist er nichts mehr wert, außer er kommt wieder und bringt frisches Geld rein. Wir fahren garantiert nicht mehr zu Müllerland.

08.03.2011 | 08:31
von Base Teli | Regelverstoß melden
Guten Tag, wenn man einen Vertrag schließt, sollte man sich auch daran halten, sonst ist es besser, man überlegt sich das vorher, ob man das nötige Geld hat, um sich was zu kaufen.

Beim Kauf einer Ware gibt es immer eine Garantie, man sollte darauf achten, sich rechtzeitig beim Verkäufer zu melden, wenn mit der Ware irgendwas nicht in Ordnung ist, nach der Garantie ist es leider zu spät.

12.02.2012 | 12:05
von Marc Gutt | Regelverstoß melden
Erst ist die Rede von Kulanz wg. der Größe und nach kurzer Zeit ist der Käufer zahlungsunfähig. Wäre ich Müllerland würde ich da auch nicht mehr kulant sein und klagen

Ich bin übrigens auf den Artikel gestoßen, weil wir uns ebenfalls einen Couchtisch bei Müllerland bestellt habe. Ich habe nun allerdings festgestellt, dass der angebliche UVP mal eben doppelt so hoch ist, wie der "übliche" Marktpreis und mein ausgehandelter Preis nun immer noch höher ist als wenn ich den Tisch woanders gekauft hätte. Mal sehen ob Müllerland am Montag gewillt ist Kulanz zu zeigen, insbesondere bezogen auf die "Preis-Garantie". Mir würde auch ein Warengutschein reichen. Ich berichte dann wieder.

13.02.2012 | 19:05
von Berchtold Böse | Regelverstoß melden
Wer nicht vor dem Kauf die Maße ermittelt und Preise vergleicht, der braucht sich hinterher auch nicht wegen Fehlkaufs zu beschweren.

10.03.2012 | 11:01
von Marc Gutt | Regelverstoß melden
Nein muss ich nicht. Deswegen gibt es ja die besagte Preisgarantie. Übrigens wurde der Preisnachlass verwehrt. Dabei wurden Versandkosten einbezogen oder eben der Fahrtweg, wenn ich es bei dem anderen Möbelhaus abholen würde. Allerdings wurde mir eine kostenlose Lieferung angeboten (war eigentlich Abholung vereinbart). Begeistert bin ich nicht, aber besser als gar nichts.

14.07.2012 | 16:11
von ReclaBoxler-3605212 | Regelverstoß melden
Danke, für diese Informationen über Müllerland. Da spare ich mir lieber gleich einen Einkauf in diesem Haus. Mein neues Wohnzimmer und Schlafzimmer (22.000 €) habe ich bei Hennrich gekauft, bei Top Service und Beratung, sogar nachträglichen Änderungen, durch die ich sogar 1800 € gespart habe.



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