Durch uhlig-resonance.com gelöste Beschwerde. | 372 Views | 13.03.2017 | 11:03 Uhr
geschrieben von Lothar Gebler

uhlig-resonance.com (Dresden)

Abzocke im Online-Handel

Habe am 13.02.2017 Ware im Wert von circa 65,00 Euro bestellt und seitdem nichts mehr von dem "Händler" gehört. Telefonisch kommt kein Kontakt zustande. Auf E-Mails reagiert er nicht. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich vor circa 14 Tagen ein Einwurfeinschreiben versandt, wo ich ihm noch einmal eine Lieferfrist von 14 Tagen gestellt habe. Das Schreiben wurde zugestellt. Bisher erfolgte darauf keine Reaktion.

Als nächstes folgt eine Forderung auf Rückerstattung meines Geldes. Sollte dies nicht geschehen, folgt ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Eine Strafanzeige wegen Warenabzocke werde ich ebenfalls erstatten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an uhlig-resonance.com: Rückerstattung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


13.03.2017 | 11:53
von Stellina | Regelverstoß melden
Ich habe am Dienstag, den 07.03.17 Strafanzeige hier https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx gestellt.
Unbedingt auch machen, auch bei "kleineren" Beträgen. Irgendwann muss den doch die Staatsanwaltschaft stoppen.
Mir wurde nur eine Teillieferung geschickt und den Rest bekam ich nicht, sowie auch mein Guthaben wurde mir trotz gestellten Ultimaten nicht zurückerstattet.

Mit Mahnbescheiden fange ich garnicht erst an, wenn der Insolvent ist nützt mir der Titel auch nichts und ich investiere nicht noch mehr Geld in diesen - meines Erachtens - Betrüger

13.03.2017 | 11:57
von Stellina | Regelverstoß melden
Ich habe am Dienstag, den 07.03.17 Strafanzeige hier https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx gestellt.
Unbedingt auch machen, auch bei "kleineren" Beträgen. Irgendwann muss den doch die Staatsanwaltschaft stoppen.

Mir wurde nur eine Teillieferung geschickt und den Rest bekam ich nicht, sowie auch mein Guthaben wurde mir trotz gestellten Ultimaten nicht zurückerstattet.

Mit Mahnbescheiden fange ich garnicht erst an, wenn der Insolvent ist nützt mir der Titel auch nichts und ich investiere nicht noch mehr Geld in den.

20.03.2017 | 16:45
von Lothar Gebler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!