Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 845 Views | 23.03.2017 | 18:32 Uhr
geschrieben von Tommy S.

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutscheinverlängerung

Ich habe von meiner Freundin zu Weihnachten einen Gutschein bekommen.

SCHLAGWORTE

Da ich sehr viel arbeite und kaum Zeit habe, lag ich ihn in meine Unterlagen.

Wir haben circa September 2016 angefangen eine Wohnung zu renovieren und wurden vor einem Monat fertig und sind eingezogen. Dabei wurde der Gutschein von Paintball gefunden (Wert 50).

Vor fünf Minuten mit Jochen Schweizer tel. geredet wegen der Verlängerung, meinten sie nur, das ist nun so, da können sie nicht machen.

Aber verlängern hätte man auch können vor drei Monaten. Ich finde es absolut nicht in Ordung von JS, dass sie einen Gutschein nicht verlängern. Wenn er über die drei Jahre geht, da man ihn the. 1 Jahr verlängern könnte.

Ich werde bei JS keinen Gutschein mehr kaufen bzw. buchen, da werde ich lieber zu MyDays gehen oder andere, solange sie mir keine Lösung geben.

Ich würde für die Verlängerung ohne Probleme die 10 % zahlen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Gutschein verlängern.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.03.2017 | 12:34
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Realtionship Management

Guten Tag Tommy,

wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


23.03.2017 | 21:09
von Maik Wünsche
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

27.03.2017 | 13:05
von Tommy S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erwartung wurde nicht erfüllt!


20.04.2017 | 08:48
von Tommy S. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein noch nicht gelöst!
Endgültig nicht gelöst!




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