Von GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung beantwortete Beschwerde. | 2592 Views | 08.10.2009 | 19:08 Uhr
geschrieben von Giuseppe Gorgonzola

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (Stuttgart)

Eklatanten Mangel einfach übersehen!

Vor kurzem wurde mein Auto der vorgeschriebenen TÜV-/ASU-Untersuchung unterzogen. Ausgeführt wurde die Untersuchung durch das Ingenieurbüro Bertram in Lörrach. Herr Dipl.-Ing. Franz B. ist seines Zeichens GTÜ-Sachverständiger, die GTÜ in Stuttgart ist wiederum eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger.

SCHLAGWORTE

Bemängelt wurden die hinteren Bremsbeläge, die sich nahe der Verschleißgrenze befunden haben. Selbstverständlich habe ich natürlich sofort eine Fachwerkstatt damit beauftragt, neue Bremsbelege einzusetzen. Da ich aber immer ein gesundes Mißtrauen an den Tag lege (was ich bei Verschleißteilen sowieso jedem raten würde), habe ich der Werkstatt die Anweisung erteilt, bei dieser Gelegenheit auch die vorderen Bremsen zu überprüfen.

Dabei wurde festgestellt, dass die Bremsklötze vorne ebenso wie die bemängelten Bremsbeläge hinten schon kurz vor der Selbstauflösung standen. Ich habe mir die Klötze zeigen lassen, stimmte genau!

Wieso wurde dieser Mangel nicht bei der TÜV-Untersuchung bemerkt? Die Untersuchungen werden im Normalfall mit einer Check-Liste abgearbeitet. Offenbar ist hier ein Mensch, der nicht nur einen höheren Bildungsabschluß und ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann, sondern auch mit seiner Diplomarbeit die Menschheit mit neuen Erkenntnissen beglückt hat, nicht in der Lage, entweder eine simple Check-Liste abzuarbeiten oder einen gravierenden Mangel zu erkennen.

Sonst wird jeder noch so kleine Kratzer an der Windschutzscheibe bemängelt, aber verschlissene Bremsklötze werden nicht entdeckt. Das ist ein Skandal allererster Güte!

Die Vergabe von amtlichen Untersuchungen (ASU/TÜV) an private Unternehmen gehört selbst auf den Prüfstand. Dem Staat obliegt die Sicherheit seiner Bürger. Dies wird aber auf private gewinnorientierte Unternehmen übertragen. Dieses System funktioniert nicht! Ein Nachtwächterstaat kann die Sicherheit seiner Bürger nicht gewährleisten.

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Meine Forderung an GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH: Stellungnahme


Firma hat geantwortet nach 18 Tage nach 18 Tage
27.10.2009 | 11:36
Firmen-Antwort von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Zum einen hätte ich gerne gewußt, wo und wann das betreffende Fahrzeug untersucht wurde und um welches Fahrzeug es sich genau handelt.
Wenn ich diese Informationen habe, kann ich näher auf Ihre Reklamation eingehen und eine umfangreiche Stellungnahme, zu der ich dann selbstverständlich bereit bin, abgeben.

Generell sollten Reklamationen direkt an die betreffende Person gehen und nicht über irgendwelche Internetplattformen anonym abgegeben werden.

Ebenso hätte ich auch gerne gewußt, ob die Werkstatt in der das Fahrzeug untersucht wurde identisch mit der Reparaturwerkstatt war.
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Kommentare und Trackbacks (7)


08.10.2009 | 20:31
von Tut nix zur Sache | Regelverstoß melden
Na, hoffentlich haben Sie das dem zuständigen Prüfer genauso mitgeteilt. Da würde mich aber dann interessieren, wie der Prüfer darauf reagiert hat. Oder haben Sie den Prüfer danach gar nicht kontaktiert.
In zwei Jahren schreiben Sie dann eine Beschwerde, weil Sie wegen einer defekten Bremsleuchte nicht durch den TÜV gekommen sind.
Andere wären froh darüber, wenn der TÜV nicht alle Mängel finden würde. ;-) Beschwerde gibt's, die gibt's nicht.

09.10.2009 | 08:02
von ReclaBoxler-4910875 | Regelverstoß melden
Vielleicht wurde der Mangel ja nicht erkannt, weil die Hauptuntersuchung so definiert wird: "Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO."

Letztendlich sind auch hauptsächlich Sie für die Verkehrssicherheit Ihres Autos zuständig und so, wie es aussieht, haben Sie die Wartungs- und Kontrollintervalle nicht eingehalten, weil sich eine solche Bremsscheibe nicht von heute auf morgen zerlegt.

09.10.2009 | 08:56
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Verschlissene Beläge sind oft erst nach Demontage des Rades erkennbar. Wie mein Vorredner schon schrieb, wird das beim TÜV nicht durchgeführt. Da Bremsen ein sicherheitsrelevantes Bauteil darstellen, soltle man das öfter überprüfen, als nur darauf zu warten, dass der TÜV das reklamiert. Zumindest, wenn man ein gesundes Mißtrauen an den Tag legt.

09.10.2009 | 12:13
von ReclaBoxler-1422515 | Regelverstoß melden
Tja, da ist es mit Ihrem gesunden Mißtrauen dann doch nicht soweit her, wenn die Bremsbeläge bis zum Anschlag abgefahren sind. Das hätte nämlich z.B. beim Kundendienst auffallen müssen. Oder haben Sie den etwa nicht gemacht?
Übrigens ist noch niemand wegen eines Kratzers in der Windschutzscheibe durch den TÜV gefallen. Da muß schon ein Sprung oder Haarriß in der Scheibe sein.
Haben Sie denn den Prüfer darauf angesprochen, oder haben Sie gleich hier losgebrüllt? Na, da bin ich nur mal auf die Reaktion von GTÜ gespannt.

07.02.2010 | 15:11
von Nicht Wichtig | Regelverstoß melden
Sicherlich ist die Hauptuntersuchung eine "zerlegungsfreie" Angelegenheit.

Aber erstaunlich ist doch folgendes: Die hinteren (abgefahrenen) Bremsbeläge werden bemängelt, die vorderen (ebenfalls abgefahrenen) aber nicht ...

Hat der Prüfingenieur jetzt nur hinten die Bremsanlage in Augenschein genommen?

23.08.2010 | 16:33
von Www.abzockerinfo.de | Regelverstoß melden
Scheint so, als wäre sich der GTÜ seiner Schlamperei durchaus bewusst. Zumindest ist das hier der einzige, der "als getroffener Hund" bellt.

Im übrigen liegt dem TÜV eine sehr detaillierte Liste zu Grunde, die komplett abgearbeitet werden MUSS. Abweichungen (z. B. wegen Sichtversperrung auf ein zu prüfendes Bauteil) müssen vermerkt werden. Anders könnte sich ein Prüfer gar nicht aus seiner Verantwortung ziehen.

Für Dich bedeutet dies: wenn nicht im Bericht steht: VA Bremsbelagsdicke nicht geprüft (evtl. Angabe von Gründen), dann HAT er geprüft und ist durch direkte (raum zeitlich nahe) kausal verknüfte Konsequenzen HAFTBAR!

Also: Knall der Pfeife von Prüfer mal ordentlich eine Klage rein, beschwere Dich bei allen seinen Chefs (grobe Fahrlässigkeit bei der Tätigkeitsausübung) und ja! Schreibe unbedingt Deine Erfahrungen im WWW!

Und für den Verband noch einen Tipp: Ihr Versuch, Intransparenz herzustellen, wirkt grundsätzlich unseriös und projeziert unlautere Absichten auf Sie, den GTÜ. Abgesehen davon, dass die Beschwerde genau das bestätigt, wäre es aus Ihrer Sicht klug, koopertaiv die Sachlage zu klären, anstatt ihre eigenen (EX) Kunden zu provozieren. Vor allem öffentlich.

Ich werde diese Beschwerde und Ihre AW auf jeden Fall auch bei mir veröffentlichen, denn es macht Sinn, wenn möglicht viele Autofahrer, die viel Geld ausgeben, für eine Dienstleistung zur Sicherheitsbegutachtung, genau diese NICHT bekommen.

MfG.

22.10.2010 | 17:50
von Gast 123 | Regelverstoß melden
 spider monkey www.abzockerinfo.de

Oha! Hier schreibt der perfekte Mensch! Lass Dich doch klonen, dann haben wir nur noch perfekte Menschen. Es ist nicht zu fassen, dass sich manche Leute anmaßen, über alles und jeden urteilen zu können. Wo Menschen arbeiten, werden nun mal Fehler gemacht, das ist Fakt! Oder ist Dir noch nie ein Fehler unterlaufen? Und meinst Du nicht, dass es sinnvoller wäre, erstmals mit dem entsprechenden Prüfer zu kommunizieren und ihn auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, als ihn gleich vor ein Erschießungskommando zu stellen? Als kleiner Tipp: erstmals das Gehirn anschalten, bevor man lospoltert!

PS: Dein wahrscheinlich erster Fehler: es heißt "die GTÜ"!



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