866 Views | 07.04.2017 | 13:04 Uhr
geschrieben von Cathrin Zemski

agilis Inkasso GmbH (Berlin)

Inkassogebühren zahlen obwohl Hauptforderung beglichen ist

Bestell-/Kundennummer: RES000202136 Vertragsnummer 8421075118 AZ 200142627/TE

Habe eine Forderung von FuXX später bezahlt als angegeben. Der Zahlungseingang erfolgte am 1.3. bei Fuxx, ist auch bestätigt. Am 6.3.2017 kam dann ein Schreiben von agilis, mit Datum vom 01. März, mit der Forderung von Fuxx und Inkassogebühren von über 70 Euro. Habe dann sofort eine Mail zurück geschrieben, das die Forderung beglichen ist und somit das Inkassoverfahren für mich erledigt sei.

SCHLAGWORTE

am 08.3. erhielt ich dann wieder ein Schreiben von agilis, mit Datum vom 03. März, das die Forderung geleistet wurde jedoch noch die Inkassokosten offen seien.

Habe ich wieder hingeschrieben das ich dies nicht zahlen werde da ich für im Nachhinein verlangte Forderungen nicht zahle.

Heute dann wieder ein Schreiben von agilis. Mit dem Hinweis das ich ja schon im Zahlungsverzug war und somit die Inkassoforderung gerechtfertigt war. Auch mit dem Satz.

"Aufgrund dessen, dass Ihre Zahlung für die Verbrauchsabrechnung erst am 1.3. bei unseren Klienten eingegangen ist, befinden Sie sich nachweislich im Zahlungsverzug und wir wurden berechtigterweise am 1.3. mit dem Forderungseinzug beauftragt. Die dadurch entstandenen Inakssokosten sind daher von Ihnen zu tragen. "

Die Firma hat also am 1.3. mein Geld erhalten und am 1.3. ein Inkasso ebauftragt. gehts noch?

Ich fordere agilis auf diese Kosten zu stornieren!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an agilis Inkasso GmbH: Rücknahme der Inkassogebühren


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


28.04.2017 | 15:02
von Cathrin Zemski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Meldung von Seiten des Inkasso. kommt bestimmt bald wieder eine Mahnung!


19.05.2017 | 19:27
von Cathrin Zemski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin. keine Reaktion! Weder per Post noch per Mail.


26.02.2018 | 23:14
von Jens Müller | Regelverstoß melden
Wie ist das ausgegangen? Gab es eine Rückmeldungen? Mussten die Gebühren noch gezahlt werden?

18.09.2018 | 06:31
von Daniel Vonhofen | Regelverstoß melden
Würde auch gern wissen wie es ausgegangen ist, da ich das gleiche Problem zur Zeit habe! Trotz bezahlten Rechnungen fordert Fuxx die Inkasso Gebühren

18.09.2018 | 19:37
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
D. Vonhofen - Wieso fordert Fuxx die Inkassogebühren?
Zur Beschwerde: Wenn am Tag der Überweisung die Post von Agilis im Kasten war, würde ich an Agilis auch nichts bezahlen.
Wichtig ist aber bei Forderungen eines Inkassobüros, sofort Widerspruch einzulegen (per Einschreiben). Formulierungen finden Sie im Internet. Auch der Verbraucherschutz kann da weiterhelfen. Viel Glück.

18.09.2018 | 21:29
von Jens Müller | Regelverstoß melden
Ich wurde mehrfach von denen angerufen. Habe die Nummer schließlich blockieren lassen und eine Beschwerde bei der Netzagentur eingereicht. Die haben es nochmal von einer anderen Nummer versucht. Also wieder das Gleiche.
Seitdem ist Ruhe. Die angesetzten Kosten sind schlichtweg zu hoch. Hier wird nur versucht per Druck eine Zahlung zu erlangen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: