Von Argetra beantwortete Beschwerde. | 1877 Views | 13.04.2017 | 11:40 Uhr
geschrieben von Phillip Thompson

Argetra GmbH (Ratingen)

Abzockversuch durch AGB

Die Argetra GmbH versucht durch einen fingierten Wertersatz in den AGB von "39,90€" Geld zu erreichen das Ihnen nach deutschem und europäischen Recht nicht zu steht!

SCHLAGWORTE

ich habe den Kalender dort bestellt und 3 Tage später meinen Vertrag widerrufen, da der Kalender absolut nutzlos ist. Daraufhin kamen 2 Mahnungen, danach 2 Mahnungen von Kleineick und Leifken, dem Inkassoteil des Unternehmens. Anschliessend der gerichtliche Mahnbescheid und schließlich die Klageerhebung.

In den beiden Inkassoschreiben und der Klageerhebung waren mehr Schreibfehler als meine 6 jährige Tochter in ihren Geschichten machen würde! Da wusste ich schon, etwas ist faul mit dieser Firma.

ich habe mich dann ohne Anwalt selbst verteidigt.

Die Klage wurde nach verweisen auf diverse Verbraucherschutzrichtlinien zurück gezogen, eine negative Feststellungsklage konnte mit Erfolg durchgeführt werden.

Lasst euch von diesem Unternehmen bloss nicht in die Irre führen!

Wehrt euch und zeigt diesen Hobbyanwälten, das solche Methoden in dieser Zeit keine Chance mehr haben!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Argetra GmbH: Sucht euch eine richtige Arbeitsstelle


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2017 | 19:11
Firmen-Antwort von: Argetra GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Chance mehr haben!

Sehr geehrter Herr „Thompsen“,

den wir nicht als Kunden haben.

Gern nehmen wir deshalb allg. Stellung:

Wir versenden Daten per Post und auf Wunsch auch elektronisch, nachdem ein Kunde bei uns bestellt hat. Entscheidet er sich gegen unser Produkt behält er den Kalender mit den Daten der nächsten 6 Wochen, dh. aktuell recherchierten Daten, einem Online -Zugang und ggf der Bewertungs- und Versteigerungsschule- eine Broschüre mit über 60 Seiten Fach Knowhow.

Entscheidet man sich gegen den Vertrag, fällt die vorher offen benannte Wertersatzgebühr an. Diese ist zulässig, weil wir eine adäquate Leistung erbracht haben.

In dem von Ihnen geschilderten wurden sehr findig juristische Lücken genutzt, um an Informationen zu gelangen und diese nicht bezahlen zu müssen. Im Sinne meiner Mitarbeiter, die täglich Informationen von 500 Amtsgerichten zusammentragen möchte ich die Bewertung den Lesern überlassen.

Eine Feststellungsklage können wir nur mit Nichtwissen bestreiten, da diese nur behauptet wird und nicht vorliegt.

Sehr viele Kunden finden mit unseren Recherchen ihre Traumimmobilie und schicken uns Kommentare wie:

„Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für die Unterstützung bei der Grundstückssuche, und werde Sie weiterempfehlen! D. S.

„Vielen Dank. Das Ganze ist Ihrer Kooperation zu verdanken. Nach der Sanierung werde ich wieder 1 Jahr buchen A. F. Die Namen liegen dem Verlag vor.

Wir bedauern, dass es uns nicht gelungen ist, auch Ihnen Herr Thompson den großen Nutzen unseres Produktes näherzubringen.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


13.04.2017 | 20:18
von Phillip Thompson | Regelverstoß melden
Bilder sagen mehr als Tausend Seiten unnützer Kalender.
Soviel zum Thema "kein Kunde"!

Ich werde noch einen weiteren rechtlichen Schritt gegen Sie einleiten, damit Ihre AGB's endlich den seit 2014 neuen gültigen Richtlinien im Onlinehandel, bestimmt durch den EuGh, entsprechen.
Es ist eine Frechheit das Sie die Unwissenheit der Verbraucher ausnutzen um diesen "Wertersatz" einzukassieren.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 371086 teaser


13.04.2017 | 20:19
von Phillip Thompson
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.05.2017 | 18:46
von Argetra GmbH | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr „Thompson“, beigefügt tragen wir auch gern mit Bildern dazu bei, wie Gerichte uns aktuell Recht geben. Aber wie es so ist auf hoher See, man erhält Urteile. Natürlich nehmen wir Beschwerden ernst und verzichten bereits auf die Nutzungsentschädigung.
Argetra Qualitätsmanagement
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 372494 teaser


18.07.2017 | 16:23
von Phillip Thompson | Regelverstoß melden
Danke das Sie die AGB's dem aktuellen Recht angepasst haben.
Der Wertersatz fehlt nun komplett in den AGB.

Ich möchte nicht Wissen wie viele Kunden aus Unwissen diesen Betrag einfach gezahlt haben!

20.02.2020 | 06:24
von Claudia Schulze | Regelverstoß melden
Dem kann ich mich nur anschließen, unbrauchbar und trotz Kündigung keine Erstattung für nicht genutzte Monate.
Dann Mahnung und sofort trotz Widerspruch die Klageerhebung zusätzliche Kosten 250 Euro für 2 Briefe gefordert.
Und 250 Euro für 3 Emails mit veralteten Daten. Hände weg die Infos gibt es auch direkt bei Gericht.

20.02.2020 | 12:40
von Argetra GmbH | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau S.,
wir sind für Zwangsversteigerungen zuständig und erstatten immer dann, wenn Sie einen Zuschlagbeschluss vorlegen oder eine Immobilie aus der ZV im Vorfeld erwerben. Dies wurde Ihnen auch gesagt. Zudem finden Sie die Hinweise in den Vertragsunterlagen, die Sie explizit anerkannt haben.

Wenn Sie nicht zahlen, erhalten Sie zwei Mahnungen. Nach ca 8 Wochen geben wir den Vorgang ab. Dies ist im Sinne schlanker Prozesse nötig, reicht aber üblicherweise aus, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Unseren Ratgeber und die Möglichkeit beim Kundenservice Fragen zu stellen blieben leider unerwähnt.

Argetra Qualitätsmanagement



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: