Durch Wemax endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1285 Views | 12.05.2017 | 20:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7566188

Wemax GmbH (Halle)

Strafzettel Supermarktparkplatz

Bestell-/Kundennummer: VS085692

Sehr geehrte Damen und Herrn,

BILDER
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1 Bild

da ich am Ostersonntag leider kurzfristig ins Krankenhaus musste habe ich den Parkplatz des Supermarktes/der Apotheke genutzt. Das Schild, das es sich hierbei um einen Privatparkplatz handelt der Außerhalb der Öffnungszeiten nicht benutzt werden darf habe ich dabei nicht gesehen. Meiner Meinung nach ist es auch recht unwahrscheinlich das es von jemanden der wie ich auf der Parkplatz fährt gesehen wird (siehe Foto). Ich bin aus Richtung der Ampel auf den Parkplatz gefahren und das Schild steht dabei hinter einem Altkleidercontainer und für jemanden der Auf dem Parkplatz fährt auf der rechten Seite. Hätte das Schild auf der linken (Fahrer-) Seite gestanden wäre es mir sicher aufgefallen.

Da ich, wie an meinem Kennzeichen zu erkennen ist, Ortsunkundig bin und es sich um Ostersonntag handelt an dem die Geschäfte geschlossen sind denke ich dass dadurch auch keines der Geschäfte geschädigt wurde. Daher bitte ich Sie die Vertragsstrafe.

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Meine Forderung an Wemax GmbH: Ich bitte Erlass der Vertragsstrafe aus Kulanz.


Firma hat geantwortet nach 17 Tage nach 17 Tage
30.05.2017 | 10:39
Firmen-Antwort von: Wemax GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

dass von Ihnen als unzulänglich beschriebene Schild steht direkt an der Zufahrt, hat die Maße 800 x 1200 mm und sollte damit ausreichend groß und lesbar sein. Es steht auch absichtlich rechts von der Zufahrt, weil wir in Deutschland nun mal Rechtsverkehr haben und Schilder üblicherweise immer rechts stehen. Sie können ja schließlich auch nicht rechts in eine Seitenstraße abbiegen und dann behaupten, rechts stehende Schilder leider nicht gesehen zu haben.

Wenn Sie ins Krankenhaus mussten stellt sich die Frage, warum Sie nicht direkt am Krankenhaus in dem dafür vorgesehenen Parkhaus geparkt haben, dass viel näher liegt als der weiter entfernte Kundenparkplatz des Supermarktes? Liegt es vielleicht daran, dass das Parkhaus gebührenpflichtig ist? Es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der dringend ins Krankhaus muss, lieber ein paar hundert Meter entfernt parkt als direkt im Parkhaus am Eingang des Krankenhauses. Außer man will die Parkgebühren sparen.

Und genau aus diesem Grund sind wir vom Eigentümer des Grundstückes mit der Bewirtschaftung beauftragt worden. Weil ständig Leute Parkgebühren sparen wollen und lieber den Kundenparkplatz blockieren, der ja schön kostenlos ist, auch wenn man 300 m weiter laufen muss.

Dabei ist es völlig unerheblich, welcher Kalender- oder Wochentag ist. Eigentums- und Besitzrechte erlöschen nicht an Sonn- und Feiertagen, ganz abgesehen davon, dass Apotheken gelegentlich auch Sonntags geöffnet haben.

Insofern können Sie froh sein, dass Ihr Fahrzeug nicht kostenpflichtig abgeschleppt wurde.

Im Übrigen steht auf der Vertragsstrafe und auf der Beschilderung groß unsere Telefonnummer. Es wäre ein Leichtes gewesen, uns anzurufen und um eine Kulanzlösung zu bitten. Irgendwelche Internetseiten sind dafür definitiv der falsche Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Märker

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Kommentare und Trackbacks (7)


12.05.2017 | 23:34
von MarcelB | Regelverstoß melden
Also wenn sie das Schild nicht sehen konnten würde ich sie sehr eindringlich bitten ihren Führerschein sofort abzugeben da sie eine massive Gefahr für andere darstellen.

Ortsunkundigkeit ist eine schwache Ausrede, vor allem da man an unbekannten orten verstärkt auf die Beschilderung achtet und nicht weniger.

Warum sollen sie nun etwas bekommen für das andere Leute bezahlen?

Warum sollen andere Leute ihre Bequemlichkeit quer finanzieren?

13.05.2017 | 00:44
von Carsten L. | Regelverstoß melden
 spider monkey MarcelB
Warum meinen Sie sich anmaßen zu können dass der Beschwerdeführer seinen Führerschein abgeben soll? Kennen Sie die Gegebenheiten vor Ort?

Ich selbst komme aus Halle und kenne den Parkplatz und weiß das der Container so dort steht das man dieses Schild leicht übersehen kann.
Das Schild wurde auch nicht ohne Grund so aufgestellt. Die Firma ist in Halle aber auch weit darüber hinaus dafür bekannt es bewusst darauf anzulegen das man Ihre Schilder schnell übersieht. Schließlich ist es eine gute Einnahmequelle.

 spider monkey Beschwerdeführer
Ich an Ihrer Stelle würde die Strafe nicht bezahlen. Sollte die Firma rechtliche Schritte einleiten, was ich jedoch stark bezweifle, werden Sie damit kaum durch kommen.
Von der Firma wird immer angeführt die Parkplätze wären abends und an Wochenenden bzw. Feiertagen an Privatleute vermietet. Nur stehen auf den Parkplätzen die diese Firma gepachtet um abzukassieren nur Autos an denen in kürzester Zeit ein Ticket klebt. Ist ja auch viel lukrativer als den Parkplatz für ein paar Euro zu vermieten.

13.05.2017 | 07:13
von MarcelB | Regelverstoß melden
Was soll daran Anmaßend sein?

Den Beweis hat der Beschwerdeführer doch selbst mitgegeben.
Das Bild ist ziemlich eindeutig

Aber hier trifft man scheinbar auf typische Autofahrer und Profischuldner Mentalität.

Ob der Parkplatz leersteht oder nicht ist völlig unerheblich. Mit der Fläche kann der Besitzer machen was er will.

Ihrer Logik nach dürfte ich ihnen ja völlig legal alles stehlen wenn ich dafür einen besseren Verwendungszweck vorweisen kann als Sie.

19.05.2017 | 20:21
von ReclaBoxler-7566188 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.05.2017 | 21:27
von Maik Wünsche | Regelverstoß melden
Ich liebe die Antworten von Wemax 😂

02.06.2017 | 10:52
von ReclaBoxler-7566188 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.06.2017 | 11:37
von ReclaBoxler-7566188 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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