Durch TARGOBANK gelöste Beschwerde. | 661 Views | 04.06.2017 | 10:45 Uhr
geschrieben von Ul Su

TARGOBANK AG & Co. KGaA (Düsseldorf)

Dispo durch überforderte Mitarbeiterin verschleppt

Trotz Gehalts-u. Zahlungseingang (Halbjahressumme ca. 25. 000 €) und sauberer Schufa, Targobank-Lebensversicherung, sowie Daimler-Rente verweigerte Targobank-Mitarbeiterin die Genehmigung eines Dispos wegen meines momentanen Krankenstandes.

Bin seit mehr als 20 Jahren bei Targobank, ein früherer Kredit wurde bis 2007 regulär getilgt. Ende 2016 bat ich (zu diesem Zeitpunkt seit mehr als sieben Jahren durchgehend Angestellte mit regelmäßigem Gehaltseingang) eine Bankangestellte um Dispo+VisaCard. Da zu diesem Zeitpunkt fälschlich (!) ein Schufa-Eintrag existierte, verblieben wir so, dass mir Dispo+VisaCard anstandslos genehmigt würden, sobald dieser falsche Schufa-Eintrag gelöscht wäre.

SCHLAGWORTE

Da ich in dieser Angelegenheit selber mit der Schufa korrespondierte, informierte ich die Sachbearbeiterin stets zeitnah, bis besagter Schufa-Eintrag schließlich gelöscht war.

Auf Nachfrage, ob in meinem Anliegen zwischenzeitlich entschieden wäre, erhielt ich zur Antwort, sie wolle besagten Vorgang noch mit ihrer Chefin besprechen, die aber drei Wochen in Urlaub sei.

Ich hörte nichts mehr. Da die Angelegenheit nicht eilte, da ich weiterhin Geldeingang hatte, schrieb ich ihr schließlich eine E-Mail, ich wollte einmal nachhören, wie denn mein Anliegen entschieden sei, da ich gar nichts mehr gehört hätte.

Daraufhin druckste sie herum, ja, äh und hm, also sie hätte ja zwar gesehen, daß kein Schufa-Eintrag mehr bestünde, aber daß meine Geldeingänge durch meine Krankenkasse kämen, weil ich zwischenzeitlich im Krankenstand war.

Men Hinweis auf Targobank-Lebensversicherung, sowie eine Betriebsrente (auszahlbar Okt. 2017) wies sie ab.

Sie sagte mir wortwörtlich. "Im Krankenstand können wir keine Überprüfung vornehmen".

Ich sagte ihr, daß als ich sie um Dispo+VisaCard bat, ich angestellt gewesen sei und daß ich Ihr Verzögern und Zaudern sehr ärgerlich empfände.

Ich fragte sie: "Was hätten Sie denn gemacht, wenn Sie mir zum Zeitpunkt meiner ersten Anfrage, als ich noch Gehalt bezog, Dispo+VisaCard genehmigt hätten. hätten Sie dann diesen Dispo+VisaCard wieder gekündigt, wenn ich krank werde? ".

Das ist ja ein Skandal!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TARGOBANK AG & Co. KGaA: Dispo+VisaCard im Hinblick auf auszahlfähiger Targobank-Lebensversicherung Nov. 2017 + Betriebsrente 2018


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2017 | 10:48
von TARGOBANK | Regelverstoß melden
Hallo lieber Kunde, erstmal möchten wir uns für den entstandenen Eindruck und die damit verbundene Unzufriedenheit entschuldigen :-( Leider können wir Ihnen während Ihres Krankengeldbezugs keine Erhöhung Ihres Dispositionsrahmens oder eine Kreditkarte anbieten. Wenn Sie genesen sind und wieder Gehalt bekommen, können wir Ihren Wunsch prüfen. Wir möchten gerne mit Ihnen über unsere Entscheidung sprechen und Ihnen die Gründe im Detail erläutern. Bitte senden Sie uns Ihre Kontaktdaten an sogehtbankheute spider monkey targobank.de und wir melden uns bei Ihnen. Wir wünschen Ihnen gute Besserung. Liebe Grüße, Ihr TARGOBANK Social Media Team

11.06.2017 | 10:59
von Ul Su gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Targobank meldete sich, erst nach Genesung/Gehaltseingang Dispo möglich.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!