eBay (Kleinmachnow)
EBay Käuferschutz: Verkäufer um Erlös geprellt
Bestell-/Kundennummer: eBay Auktion 302307530769
EBay / PayPal Käuferschutz. eBay bucht Geld an den Käufer zurück, obwohl dem Verkäufer gar kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Das Geld und die Ware sind weg. Der Käufer hat nachweislich an dem Gerät gebastelt.
Ich nutze eBay seit 1999 als Privatverkäufer und habe am 14.05 2017 einen Artikel an einen Käufer im Ausland verkauft. Die Bezahlung erfolgte mit PayPal. Der Gegenstand, ein Lichtkopf für einen Vergrößerer aus dem Fotolabor, war technisch einwandfrei. Im Angebot war er mit mehreren Fotos und Erläuterungen gut beschrieben. Trotzdem behauptete der Käufer, dass er defekt geliefert wurde. Am 03.06.2017 schrieb mir eBay: "Wir haben den Fall geprüft und entschieden, eine volle Rückerstattung an den Käufer zu veranlassen. ."
Der Käufer schrieb mir zuvor, dass er zuerst etwas an dem Gerät ausgetauscht hatte und dann klackerte etwas im Inneren. Ein Hebel zeigte nicht die gewünschte Funktion, worauf er das Gerät aufschraubte, um es zu untersuchen. Dabei kamen ihm zwei Plastikteile entgegen.
Er forderte eine Rücknahme, die ich ablehnte, weil das Gerät bis zum Versand perfekt funktionierte und ich eine Rücknahme im Angebot ausgeschlossen hatte. Außerdem darf niemand ein Gerät aufschrauben, wenn man eine Beschwerde hat. Mit neuen Geräten aus dem gewerblichen Handel würde man dadurch sofort jeden Anspruch auf eine Garantie und Gewährleistung verlieren.
Im Rahmen der Rückgabeforderung hat der Käufer als Beweis sogar Bilder vom aufgeschraubten Gerät an eBay geschickt. Alleine das hätte bereits gerügt werden müssen, denn damit ist nachweislich am Gerät gebastelt worden und der dargestellte Schaden hätte mir bei der Funktionsprüfung auffallen müssen.
Transportschaden möglich
Es kann zudem nie ausgeschlossen werden, dass ein Gegenstand während des Versands einer übermäßigen Belastung ausgesetzt wird, wie einen starken Stoß oder einen Sturz aus einer zu großen Höhe, und deswegen trotz einer guten Verpackung beschädigt wird. Dieser Aspekt wurde in dem Fall überhaupt nicht berücksichtigt und somit DHL, das Transportunternehmen, gar nicht erst informiert.
Außer Spesen, nicht gewesen. Geld weg, Ware weg.
Am 03.06.2017 erfuhr ich von eBay, dass der Fall abgeschlossen sei. Der Käufer erhielt sein Geld (über 200 Euro) zurück. Wie das rechtlich geht, ist mir ein Rätsel, schließlich gibt es einen Kaufvertrag, den eBay / PayPal nicht einfach mal so annullieren können.
Wenn man als Privatverkäufer nach dem Absenden eines intakten Gerätes die Verantwortung für die Gefahr des Versandes und der Abwicklung eines Käufers tragen muss, weil eBay mit PayPal beschließt, das Geld zurückzubuchen, kann man vieles gar nicht auf eBay anbieten.
Wenn zudem ein ausdrücklicher Hinweis auf einen Privatverkauf unter Ausschluss der Garantie, Gewährleistung und Rücktritt im Angebot nicht berücksichtigt wird, ist das noch schlimmer. Das kann man nur machen, wenn man dem Verkäufer eine Abzockesabsicht durch Verschweigen eines offensichtlichen Mangels unterstellt.
Kein PayPal mehr beim Verkauf.
Praktisch kann man sich bei eBay davor nur schützen, indem die Zahlungsoption über PayPal ausgeschlossen wird. Das ist dringend anzuraten. Es ist doch absurd, dass der Verkäufer PayPal Gebühren bezahlt, um anschließend sein Geld nicht zu erhalten. Im Streitfall bezahlt man somit flotte willkürliche Entscheidungen zugunsten des Käufers und zulasten des Verkäufers. Die eBay Fallbetreuung hat einen erpresserischen Charakter; man soll die Rücknahme akzeptieren, um keinen Rufschaden zu erleiden. Und dafür sollen Verkäufer Gebühren an PayPal bezahlen?
Bietet man statt PayPal den Geldtransfer mittels einer Überweisung auf ein Konto an, muss der Käufer im Streifall direkt mit dem Verkäufer verhandeln, während man sonst als Käufer sein Geld nicht erhält, die Ware los ist und nicht einmal weiß, mit wem man einen Rechtsstreit hat und wie kompliziert das Ganze wird.
Was möchte ich?
Ich möchte umgehend mein Geld ohne Abzug zurückhaben. Eine Alternative gibt es nicht, weil der Käufer das Gerät aufgeschraubt und darin herumgefummelt hat. Es ist übrigens (noch) beim Käufer.