Durch Conrad Electronic gelöste Beschwerde. | 1013 Views | 13.06.2017 | 15:42 Uhr
geschrieben von A. Tamtelen

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Rückgaberecht nicht vorhanden

Kein Rückgaberecht in Frankfurt bei geöffneter Verpackung.

Die Filiale in Frankfurt hat eine sehr interessante Auslegung des freiwilligen Rückgaberechts ("30 Tage freiwilliges Rückgaberecht").

SCHLAGWORTE


Mir wurde zum Geburtstag eine Drohne geschenkt (Aiboao VR + Extra Batterie für circa 500 Euro), aber a) hat mich das nicht gerade begeistert und b) ist diese wohl allgemein eher nicht zu Android kompatibel lt. diversen Foren. Das macht ja nichts dachte ich mir, also alles eingepackt und zum Conrad gebracht. Gerne Geld zurück, aber ein Gutschein wäre für mich auch in Ordnung. Jemand vom Fachbereich hat dann geprüft, ob alles noch in Ordnung ist und dies bejaht, aber das war später irrelevant. Ich wurde belehrt, dass man nur originalverpackte Sachen ohne geöffnetes Siegel zurücknimmt, Akkus sowieso nicht (!) und man könnte mir nur anbieten, die Ware gegen einen Abschlag von 300 Euro zurückzunehmen = also mir 150 Euro auszuzahlen. Dies hat der Chef so beschlossen. Diskussionen gab es nicht, das hätte alles so seine Richtigkeit. Wie man Ware prüft, ohne sie zu öffnen, ist mir zwar immer noch schleierhaft, aber ich mag auch nicht diskutieren müssen.

Kurz gesagt: Es lohnt sich nicht in Frankfurt beim Conrad irgendwas zu kaufen, da weder der Verkauf (nie wurde gesagt, dass die Drohne nur mit IOS funktioniert) noch der Service der Rede wert sind.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Vollständige Rückgabe.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.06.2017 | 08:01
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrter CONRAD-Kunde,

wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. Gerne möchten wir nochmals den Sachverhalt mit der Filiale prüfen - bitte geben Sie uns die Chance dazu und teilen uns Ihre Kundendaten unter "kundenbewertungen spider monkey conrad.de" mit.

Viele Grüße aus Hirschau

Ihr CONRAD-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.06.2017 | 11:04
von A. Tamtelen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.06.2017 | 16:52
von A. Tamtelen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Realistisch gesehen: Wer nach einer knappen Woche weder anruft noch eine Mail sendet, hat kein Interesse an einer Klärung. Vielleicht schicken die ja Briefe? :)


24.07.2017 | 17:06
von A. Tamtelen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine knappe Woche nach meiner Reklamation auf dieser Plattform hat sich tatsächlich jemand aus der Filiale in Frankfurt gemeldet. Mit unterdrückter Telefonnummer. Und ohne sich vorher (oder hinterher) per Email nochmal vorzustellen. Mit wurde mitgeteilt das dies sicherlich ein Versehen war und ich einfach vorbei kommen soll, man würde schon irgendwie eine zufriedenstellende Lösung finden. Auch das Personal würde man nochmal sensibilisieren bezüglich des Rückgaberechts. Allerdings hatte ich da schon einfach den ganzen Krempel zusammengepackt und an die Conrad-Onlne-Zentrale gschickt, wo man ohne kindische Diskussionen einfach alles annahm und gutschrieb. Danke dafür!




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