Durch VOLKSWAGEN gelöste Beschwerde. | 2875 Views | 29.08.2017 | 10:01 Uhr
geschrieben von Mario Goldbach

VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)

Injektoren- und Zylinderkopf-defekte nach Update

- Nov 16 Softwareupdate - Dez 16 AGR-Ventil defekt - April 17 Injektor 1 defekt - Mai 17 Kompression Zylinder 2 nicht vorhanden, Werkstatt beschädigt Zylinderkopf, Fahrzeug nicht mehr Fahrtauglich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

im Folgenden erläutere ich kurz, aber erschöpfend den bisherigen Reparaturbedarf –nach dem Softwareupdate im November 2016- meines VW Scirocco 2.0 TDI mit derzeit 105000 km Laufleistung.

Im November 2016 wurde das Softwareupdate des Motorsteuergeräts aufgrund Ihres eindringlichen Schreibens, in dem von Betriebsuntersagung bei der nächsten Hauptuntersuchung die Rede war, durchgeführt. Im Dezember ging der Wagen dann nach einem Start in das Motornotlaufprogramm worauf ich umgehend zum VW Autohaus Zabka in Alsdorf fuhr und man ein defektes AGR-Ventil diagnostizierte. Damals glaubte ich noch an einen Zufall und war von der hohen Kulanzsumme sehr angetan.

Aufgrund eines „nagelns“ aus dem Motorraum fuhr ich im April 2017 zum Autohaus Zabka, wo ich dem Service-Mitarbeiter, Herrn Sebastian Klenz, mein Anliegen schilderte. Wir fuhren dann gemeinsam eine kurze Strecke, bei der Herr Klenz sich von dem Geräusch überzeugt hat. Seine Aussage war, dass das Nageln von den Injektoren kommt, aber noch nicht ausgeprägt genug ist, und ich wieder kommen solle, wenn es schlimmer ist. Auf den fachmännischen Rat habe ich gebaut und bin einfach weiter gefahren.

Als das Nageln deutlicher wahrnehmbar war, bin ich umgehend wieder zum Autohaus Zabka gefahren, wo man mir nach Schilderung des Falls bei der Annahme entgegnete „mindestens 2 Wochen Wartezeit für einen Termin! “. Ich habe dann bei der Annahme darauf gedrängt, dass man sich doch bitte das Geräusch mal anhören möge, um mir zu sagen, ob das Fahrzeug noch bewegt werden soll oder nicht. Darauf entgegnete man mir mit einem „is‘ grade niemand da! “

Von dort aus bin ich umgehend zum nächstgelegenen VW-Autohaus, Autohaus Lafos in Aldenhoven, gefahren, wo man umgehend eine Probefahrt machte und mir sagte, dass das Fahrzeug so wenig wie möglich weiter gefahren werden sollte und umgehend ein Termin für die weitere Prüfung vereinbart wurde. Das Auto wurde dann von mir noch nach Hause und zum Werkstatttermin wieder zur Werkstatt gefahren. Bei der weiteren Prüfung stellte man einen Defekt am 1. Injektor fest, der seitens VW mit 90% Kulanz behandelt wurde. Als ich vom Hof der Werkstatt fuhr, war kein Nageln mehr wahrnehmbar. Knappe 400 km später, trat das Nageln allerdings wieder auf, sodass ich umgehend wieder zum Autohaus Lafos in Aldenhoven fuhr. Dort sagte man mir, dass eventuell ein weiterer Injektor defekt sei und man wieder prüfen müsse. Diese Prüfung zog sich bedauerlicherweise eine Woche hin, bis ich die Mitteilung bekam, dass ein Kompressionstest am 2. Zylinder erfolgen soll, da „die Werte nicht stimmen“. Es erfolgte keinerlei Hinweis, dass bei diesen Tests etwas kaputt gehen könnte, also willigte ich ein.

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Eine Woche später erhielt ich einen Anruf von Herrn Hoster, dass bedauerlicherweise eine Glühkerze nicht ausgebaut werden kann, da diese sich „durch dreht“. Herr Hoster sagte mir, dass nun der Zylinderkopf neu gemacht werden muss und sich die Kosten dafür auf ca. 5900€ belaufen werden.

Ich habe dann erfragt, ob dort Aussicht auf Kulanz bestünde. Herr Hoster entgegnete mir, dass das erst prüfbar ist, nachdem die Reparatur stattgefunden hat. Auf mehrfache Nachfrage stellte Herr Hoster dann doch im Voraus eine Anfrage „im Werk“, ob Kulanz gewährt werden kann, welche nach einer weiteren Woche mit ca. 10% Übernahme der Kosten zu Buche schlägt.

Aufgrund dieser Angabe kam ich zum Entschluss, das Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, da es für mich persönlich wirtschaftlich bei der Investitionssumme von ca. 5000€ keinen Sinn macht.

Als ich am 16.6.17 mit Herrn Musebrink telefoniert habe, um zu erfahren, was denn genau an der Glühkerze defekt sei, sagte er mir, dass eine Glühkerze am Sechskant abgebrochen sei und eine Weitere im Gewinde defekt ist. Herr Hoster hat mich also wissentlich unter Zeugen belogen, als er sagte, dass nur eine Glühkerze defekt sei. Des Weiteren bin ich verwundert, dass ein Monat vorher 90% Kulanz gewährt wurden und nun plötzlich nur noch 10%.

Weitere Recherche zu defekten Injektoren, Abgasrückführventilen sowie nagelgeräuschen nach dem Softwareupdate in Internetforen und Zeitschriften erhärten meinen Verdacht, dass die Defekte durch das Softwareupdate beschleunigt oder hervorgerufen wurden.

Bisher ging ich ebenfalls davon aus, dass die Haftpflichtversicherung der Werkstatt für verursachte Schäden (defektes Gewinde am Zylinderkopf und Glühkerze nach Ausbauversuch) aufkommt, aber offenbar wird versucht Fehler bei der Demontage über den Kunden abzuwickeln. Das Fahrzeug wurde in einem fahrtauglichen Zustand in die Werkstatt geliefert und ist nun nach Aussage von Herrn Musebrink nicht mehr Lauffähig, da „es nur auf zwei Zylindern läuft, was den Motor beschädigen kann“.

Für den Kunden ist dies äußerst ärgerlich, da der Wagen im jetzigen Zustand eine erhebliche Wertminderung erlitten hat und die Reparatur durchgeführt werden MUSS, damit man weiterhin mobil ist und den Weg zur Arbeit beschreiten kann. Dem Kunden wird sogesehen die Pistole auf die Brust gesetzt.

Ich bin bestürzt über das Vorgehen der beiden Autohäuser und des VW Konzerns, da meines Erachtens die Kunden an der Nase herum geführt werden und erwarte von Ihnen eine ausführliche, fallbezogene Stellungnahme, sowie die Kulanz in gleicher Höhe wie bei der Reparatur des 1. Injektors.

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Meine Forderung an VOLKSWAGEN AG: Anwendung der Kulanz von 90% wie bei der Reparatur des 1. Injektors


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Kommentare und Trackbacks (1)


29.08.2017 | 10:28
von Mario Goldbach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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