1536 Views | 19.06.2017 | 21:47 Uhr
geschrieben von Elham Khalaf-Zadeh

Parfümerie Douglas GmbH (hamburg)

Douglas erteilt willkürlich an langjährigen Kundin Hausverbot

Bestell-/Kundennummer: 6471703981

SCHLAGWORTE

Ich habe am 19.06.2017 eine Online Bestellung in der Filiale Osterstraße 122, 20255 Hamburg zurück gebracht. Wieder wurden die Retoure in die Länge gezogen. Die erste Verkäuferin teilte mir mit sie wüste nicht wie das funktioniert, die zweite Verkäuferin fing an mein Douglas-Kartenummer einzugeben statt die durch die Kasse zu ziehen. Nach 5 min sagte sie mir ich hätte mit einem Gutschein bezahlt, ich verneinte das und teilte der Verkäuferin mit das ich wie auf der Rechnung schon vermerkt ist mit der Douglas Card bezahlt habe. Dann möchte sich eine weitere Verkäuferin ein die sich noch in der Pause befand wie ich nebenbei erfahren habe. Sie forderte die Verkäuferin auf die Hotline anzurufen, bis dato hatte ich auch kein Problem damit. Erst als die beiden Verkäuferin nachhinten gehen wollten und ich damit sehr schlechte Erfahrung gemacht habe „ z. B Halbestunde warten“ fragte ich die Verkäuferin wie lange das denn dauern würde. Statt das die Verkäuferin mir antwortet die mich bedient hat. Möchte sich die andere Verkäuferin ein. Die sagte mir vor anderen Kunden in einem sehr unverschämten ton ich soll nicht laut werden, ich teilte der Verkäuferin mit das ich nicht laut bin sondern lediglich wissen möchte wie lange das dauert. Sie schrie mich an ich solle richtig Parken lernen und das ich vor einem Kunden gedrängelt hätte. Ich muss dazu sagen das sie überhaupt nicht anwesend war und ich keiner Weise vor einem Kunden gedrängelt habe. Vor mir befand sich ein Herr der am Bezahlen war die Verkäuferin fragte ihn ob er die Kostenlose Douglas Beauty Card haben möchte. Als ich sah dass ich meine Douglas Card im Auto vergessen habe, fragte ich die Verkäuferin ob es in Ordnung sei wenn ich meine Sachen auf den Tressen packen kann, um kurz aus meinem Auto was direkt vor der Filiale sich befand etwas zu holen „sie nickte“. Daraufhin lief ich zum Auto als ich wieder kam stellte sich eine weitere Kunden an. Ich sah das nicht als meine Aufgabe der Kunden die Situation zu erklären, sondern der Aufgabe der Verkäuferin dass dazu das ich vorgedrängelt hätte. Als ich der Verkäuferin mitgeteilt habe sie solle aufhören mit den Unterstellungen drohte sie mir mit einem Hausverbot, ich lies mich davon nicht einschüchtern da ich das nicht hinnehmen wollte das sie mich in meinem so schlechten Bild darstellen wollte. Als sie noch anfing mich als Rabenmutter beschimpfte die ihr Kind im Auto sitzen lässt. Kurz zu der Situation nicht dass ich mich rechtfertigen müsste aber nur kurze Schilderung damit sie die Situation verstehen. Mein Kind befand sich in meinem Augenwinkel in einem Klimatisierten Auto direkt vor der Filiale. Ich bat sie wieder in einem bestimmten aber nicht unfreundlichen ton sie solle aus der Angelegenheit mein Kind raus halten. Sie begab sich dann mit der anderen Verkäuferin nachhinten sie kamen nach ca. 20 min raus drückte mir das Parfüm in die Hand und teilte mir ich hätte Hausverbot und ich solle mir eine andere Filiale suchen. Mein Wissen ist das Willkür und Diskriminierung da ich nicht gegen die Hausordnung verstoßen habe. Ich habe lediglich der Verkäuferin gebeten es zu unterlassen mich Dinge zu beschuldigen die ich nicht begangen habe und mich nicht zu Beleidigen.

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Ein Hausverbot in einem Ladenlokal zu erteilen was solches jedem zugänglich und keine Zugangskontrollen durchgeführt werden, darf nur erteilt werden wenn gegen die Hausordnung verstoßen oder den Betriebsablauf gestört wird. In meinem Fall habe ich nur lediglich von meinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen wollen, somit Verstoßt das ausgesprochen Hausverbot von der Verkäuferin gegen §226 BGB.

P. S. Fristlose Kündigung für die Douglas-Card ist raus desweitern werde ich meinen Kosmetikbedarf bei anderen Anbietern decken!

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Kommentare und Trackbacks (10)


20.06.2017 | 15:04
von Elham Khalaf-Zadeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
1. Habe ich nicht vorgedrängelt da ich meine Ware akg denn Teresseb schon hingelegt habe. Das ist das gleiche wenn man beim Supermarkt seine Sachen auf dem Laufband hin tut und man merkt man hat etwas vergessen. Der Herr war als ich wieder denn Laden betreten habe ja immer noch am bezahlen daher ist das alles andere als vordrengeln! 2. Habe ich mein Kind keine 20 min im Auto alleine sitzen lassen sondern bin als die Verkäuferin wieder nachhinten gegangen sind zu meinem Kind! Der kann ja auch keine Klimaanlage anmachen Mister super schlau. 3. Man kann in einem öffentlichen zugänglichen Geschäft eben nicht darauf los Leuten Hausverbot geben. Erst sich schlau machen bevor man Leuten so ein misst schreibt oder gehören sie zu douglas hahaha


20.06.2017 | 15:06
von Elham Khalaf-Zadeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
1. Habe ich nicht vorgedrängelt da ich meine Ware auf denn Teressen schon hingelegt habe. Das ist das gleiche wenn man beim Supermarkt seine Sachen auf dem Laufband hin tut und man merkt man hat etwas vergessen. Der Herr war als ich wieder denn Laden betreten habe ja immer noch am bezahlen daher ist das alles andere als vordrengeln! 2. Habe ich mein Kind keine 20 min im Auto alleine sitzen lassen sondern bin als die Verkäuferin wieder nachhinten gegangen sind zu meinem Kind! Der kann ja auch keine Klimaanlage anmachen Mister super schlau. 3. Man kann in einem öffentlichen zugänglichen Geschäft eben nicht darauf los Leuten Hausverbot geben. Erst sich schlau machen bevor man Leuten so ein misst schreibt oder gehören sie zu douglas hahaha


20.06.2017 | 15:28
von Elham Khalaf-Zadeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rumkrakeelen? Ich glaube sie sind ein Mitarbeiter von douglas! Warum sonst gehen sie mit andere Menschen so um? Abgesehen davon woher möchten Sie bitte wissen ich hätte mich wie die Axt im Walde benommen. waren sie dabei?


20.06.2017 | 16:08
von Maik Wünsche | Regelverstoß melden
Hallo,
Ich finde Ihren Text extrem verwirrend und teilweise unverständlich!
Die Verkäufer erteilen nicht einfach so Hausverbot und beschimpfen einen fremden Menschen als Rabenmutter.
Irgendetwas muss da noch vorgefallen sein, was sie hier nicht erwähnen.
Wir kennen hier nur ihre Seite und sie erzählen ihre Sicht der Dinge. Was sie aber wirklich gesagt und wie sie sich verhalten haben, wissen wir natürlich nicht.

Zu der Sache mit dem vordrängeln:
Wenn sie den Laden verlassen, um in ihr Auto zu gehen, ist es vollkommen gerechtfertigt einen anderen wartenden Kunden vorzulassen. Warum sollten alle anderen Kunden erst noch warten bis sie wieder da sind?

Ansonsten vermeiden Sie in Zukunft den Laden. Werden sie ja sicherlich sowieso müssen, weil sie Hausverbot haben.
Hausverbot kann übrigens jeder bei Douglas aussprechen.

20.06.2017 | 18:35
von Elham Khalaf-Zadeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zu Ben Ziehn,
Sorry sie sind die definition niveaulos der dazu steht man könne Kunden Hausverbot geben denn die Nase nicht passt. gottseidank leben wir in einem Rechtsstaat.

Die Verkäufer hat mir Hausverbot gegeben weil ich mir ihre warlos hergezugenen Behauptungen nicht auf mich sitzen lassen habe. Und sie in ihre Schranken verwiesen habe. Dies tat ich aber in einem bestimmten aber höflichen ton und das ist mein recht. Das Hausverbot hat sie mir nur geben weil ich mich in Vergangenheit über sie beschwert habe, warum die Retouren in die Länge ziehen. Man möchte als Kunde ja auch keine halbe Stunde nur wegen eine Rückgabe da verbringen.


20.06.2017 | 19:57
von Elham Khalaf-Zadeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was sie in ihre Welt bestätigen ist ihre Angelegenheit. Ihnen steht nicht das Recht über mein zu schreiben und in welche intention ich mich um mein Kind kümmere lassen sie mal schön meine angelgeheit sein. Jetzt können Sie sich aus ihren Sofa begeben und sich ein Hobby suchen als mir so ein misst zu schreiben. Sonst werde ich mir ernsthaft überlegen reichlich gegen sie vorzugehen für die ganzen Beleidigungen gegen meiner Person.


20.06.2017 | 19:59
von Elham Khalaf-Zadeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was sie in ihre Welt bestätigen ist ihre Angelegenheit. Ihnen steht nicht das Recht über mein kind zu schreiben und in welche intention ich mich um mein Kind kümmere lassen sie mal schön meine angelgeheit sein. Jetzt können Sie sich aus ihren Sofa begeben und sich ein Hobby suchen als mir so ein misst zu schreiben. Sonst werde ich mir ernsthaft überlegen reichlich gegen sie vorzugehen für die ganzen Beleidigungen gegen meiner Person.


20.06.2017 | 23:12
von Martin Felsmann | Regelverstoß melden
Laut Beschwerdetext tauschen Sie nicht zum ersten Mal eine Online-Bestellung in der betreffenden Filiale um, siehe Zitat "Wieder wurden die Retoure in die Länge gezogen", womit Sie schlechte Erfahrunegn gemacht haben, Zitat" z. B. Halbestunde warten". Das könnte darauf hindeuten, dass Ihr Einkaufs- und Reklamationsverhalten in dieser Filiale bereits hinlänglich bekannt ist. Und nicht im positiven Sinn. Sie schreiben ja auch in Ihrem Kommentar vom 20.06. um 18:35 Uhr, dass Sie sich in der Vergangenheit über die Verkäuferin beschwert haben, weil diese die Retouren in die Länge zieht. Für mich sieht das so aus, als ob die Filiale lieber auf Sie als Kundin verzichtet als dass Sie weiter die Betriebsabläufe aufhalten. Es gibt in der Huffington Post übrigens einen großartigen Kommentar zu dem Thema Kunden, die sich über schlechten Kundenservice beschweren: www.huffingtonpost.de/alexander-kjerulf/kunde-immer-recht-falsch_b_11870878.html

21.06.2017 | 06:36
von Elham Khalaf-Zadeh noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich muss schon über ihr Kommentar schmunzeln. Ich hab mich ja nicht beschwert weil die das nicht konnten. Sondern weil die es absichtlich in die Länge ziehen und man merkt das als Kunde auch. Man hat Rechnung dabei Ware was orginal verpackt ist und auf dem ist alles hinterlegt wie man bezahlt hat und und. Trotzdem unterstellen die mir ich hätte mit Gutschein bezahlt, an muss dann immer wieder Nein sagen bis die überhaupt weiter machen. Es kann keine 20 min bis 30 min eine Retoure dauern. Ich hab auch kein Problem damit wenn die in der Hotline anrufen aber das kann schließlich auch nicht so lange sauer, die möchten ja nur wissen wie ich bezahlt habe und das dauert in der Regel nicht so lange. In dem ich die online Bestellung in die Filiale zurück bringe handele ich im Sinne der Firma Douglas. Sie sind es ja die Umweltfreundlich werden möchte und keine Retourschein in die Pakete packen. Nur nicht ich habe diese schlechte Erfahrung machen müssen mit den Verkäuferin das wurde mir auch von dritten bestätigt das die Damen sehr arrogant sind. Ich bin kein unhöflicher Mensch, ich bin jemand der direkt einem sagt wenn ich das nicht ok finde wie sie sich gegen über andere Menschen verhählt. Und dass hat die Verkäuferin gestört das einzige was die ausüben wollte war Macht es ging garnichht mehr um recht oder Unrecht nur Macht ausüben. Und ich habe in dem ich ein Parfüm zurück zu bringen mit Sicherheit kein Betriebsablauf gestört ich bin ja froh wenn ich nach fünf Minuten raus bin. Da fange ich mit Sicherheit nicht an die bei der Arbeit zu stören. Mein Wunsch ist nur das die Arbeit die tun müssen auch tun und nicht Kunden über arrogant sind.


23.06.2017 | 15:02
von Aufräumer | Regelverstoß melden
 spider monkey Frau Elham Khalaf-Zadeh
Lassen Sie sich nicht von den anderen "Kommentatoren" zu Ihrem Fall provozieren, die machen das andauernd und bei vielen anderen auch so (haben wahrscheinlich nichts besseres zu tun.)



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