368 Views | 16.07.2017 | 21:43 Uhr
geschrieben von Andreas Johannsen

HolidayCheck AG (Bottighofen)

Bewertung wurde gestrichen

Ich habe bei HolidayCheck eine Bewertung geschrieben. Zugegeben war diese Bewertung im Durchschnitt Note 3 und keine Weiterempfehlung.

Diese Bewertung ist gestrichen worden, mit der Bemerkung, dass Tatsachenbehauptungen belegt werden müssen. (Aber nur, wenn sie negativ sind)

Da ich im Urlaub nicht ständig mit dem Fotoapparat herumlaufe, ist dies nicht möglich.

Wenn z. B. das Reinigungspersonal mit dem gleichen Lappen Toilette, Waschbecken und Spiegel reinigt (Hab ich selbst gesehen), wie soll dies belegt werden? Das geht nur mit einem Video, ein Foto würde schon nicht reichen.

usw. usw.

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Meine Forderung an HolidayCheck AG: Anerkennung der Verwertung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


17.07.2017 | 11:24
von P. F. | Regelverstoß melden
So geht es nicht nur Ihnen sondern dies ist ein immer häufiger aufgetretenes Problem, ich hatte vor fast 2 Wochen eine Beschwerde bei RECLABOX geschrieben, bis dato keine Veröffentlichung - ja ich denke die "Herrschaften"mit diesem Portal sind mitlerweile "zu groß"- früher waren Sie froh wenn jemand Beschwerden geschrieben hat welche wohl auch grenzwertig erschienen.
Was mich so ärgert ist - man erfährt nicht mal den Grund der Nichtveröffentlichung - bedauerlich wenn man bedenkt nur durch uns ist RECLABOX so groß geworden.

24.07.2017 | 10:00
von Andreas Johannsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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