Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 472 Views | 17.07.2017 | 22:45 Uhr
geschrieben von Thomas Kessler

Jochen Schweizer GmbH (München)

Einlösung schwierig, Gutschein abgelaufen, keinerlei Kulanz

Jochen Schweizer Gutschein - Einlösung wegen unattraktiver Möglichkeiten (im Raum München!) fast unmöglich, keine Kulanz nach Ablauf der Frist.

Meine Freundin schenkte mir erst zum Geburtstag eine Jochen Schweizer Box mit Übernachtungsgutschein, den wir wegen der schlechten Auswahl an attraktiven Hotels nicht einlösen wollten bzw. konnten. Sie tauschte die Box um gegen einen "Traumauto fahren" Gutschein und zahlte nochmal ordentlich drauf.

SCHLAGWORTE

Leider war auch diese teure Box eine große Enttäuschung. Im Raum München, wo Jochen Schweizer ansässig ist und man eigentlich ein super Angebot an "Traumautos" voraussetzen würde, gab es kaum interessante Fahrzeuge zur Auswahl, fast ausschließlich lahme Oldtimer anstatt eines schnellen Lamborghinis, den ich gerne gefahren wäre. Ein älterer Ferrari wäre halbwegs okay gewesen, aber selbst den hätte man nur 20-25 Min. fahren dürfen und das nur in Begleitung - echt erbärmlich.

Nun fiel mir die Box nach einiger Zeit wieder in die Hände und ich wollte sie doch endlich irgendwie einlösen, doch nun ist der Gutschein angeblich am 31.12.2016 abgelaufen und wird laut telefonischer Auskunft es eine Jochen Schweizer Mitarbeiters nicht mehr eingelöst. Auf der Box steht jedoch überhaupt kein Datum drauf, ich konnte also gar keinen Überblick behalten wie lange der Gutschein noch gilt.

Ich bin schwer enttäuscht von der mangelnden Kulanz dieser Firma und kann nur jedem davon abraten, solche Boxen zu verschenken.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung des Kaufpreises der Gutscheinbox.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.07.2017 | 11:39
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Realtionship Management

Guten Tag Herr Kesseler,

vielen Dank für Ihre Rückmledung. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.07.2017 | 12:06
von Thomas Kessler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.08.2017 | 12:50
von Thomas Kessler endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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