Durch EUROPA Versicherung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 551 Views | 19.07.2017 | 17:00 Uhr
geschrieben von Erika Morgenstern

EUROPA Versicherung AG (Köln)

Europa - Versicherung missachtet das Vertragsrecht/ Einsprüche

Über Verivox schloss ich mit der Europa-Versicherung, Dortmund eine KFZ -Haftpflichtversicherung zu einem Festbetrag und einer Laufzeit von einem Jahr - Mai 2017- April 2018 ab.

SCHLAGWORTE

Diese Vertrags-Vereinbarung einzuhalten ist die Versicherung offenbar nicht gewillt.

Sie hat den Vertrag unzulässig geändert, indem sie zunächst durch Splitting des Vertrages die Laufzeit um acht Monate verlängerte Mai 2017- Dez 2017 und 01.01.2018 - 31.12.2018.

Zudem erhöhte sie den vereinbarten Beitrag, weil angeblich meine Vorversicherung die von mir angebebene SF nicht bestätigte. Nur, welche SF die Vorversicherung an die Europa weitergab, nannte sie mir nicht, riet mir lediglich mich an die Vorversicherung zu wenden.

Doch wozu? Da ich (Beitragsrechnung 2018 der Vorversicherung) beweisen konnte, dass meine Angaben zur SF richtig waren. Diese Beitrags - Mitteilung sandte ich der "Europa" per Kopie zu.

In einem Widerspruchsschreiben (Einschreibebrief 23.05.2017) an die "Europa"/ Dortmund wurde von mir die Beitrags- und die Vertragsänderung moniert, meinen Brief ignorierte man geflissentlich - ich erhielt nie eine Antwort.

Am 30.06 2017 erinnerte ich die Eurpoa an mein Schreiben und bat ich um eine Stellungnahme und setzte eine Frist für die Antwort bis zum 10.07.2017

Doch statt einer dezidierten Antwort zu meiner Beschwerde sandte man mir ein Bla Bla Standardschriftstück aus der Europa-Zentrale in Köln zu, Wortlaut 04.07.2017:

"Der Vorstand dankt Ihnen für Ihr Schreiben.

Wir antworten Ihnen, sobald wie möglich. Bitte haben Sie noch kurze Zeit Geduld. Unterzeichner V. Winterberg.

Auf der Rückseite erteilt die Versicherung Standard-Infos zum Beschwerde-Verfahren.

Heute haben wir den 19.07.2017, was die Europa wohl unter"in Kürze"versteht?

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Meine Forderung an EUROPA Versicherung AG: Vertragsvereinbarungen einhalten.


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Kommentare und Trackbacks (12)


19.07.2017 | 17:24
von Monika Bachmann | Regelverstoß melden
Vielleicht schauen Sie einfach mal in Ihren Vertrag! 99 % der Versicherungungen haben bei der KFZ Sparte die Hauptfälligkeit 01.01. so auch m. W. die Europa, also wenn Sie den Vertrag im Mai 17 abgeschlossen haben läuft er bis Dezember 17 und verlängert sich Automatisch um 12 Monate wenn Sie nicht fristgemäß kündigen. Zum Schadensfreiheitsrabatt: Der steht immer in der Police, eine Änderung müssen Sie bekommen haben, in Form eines Nachtrages. Sollte es hier zu Abweichungen gekommen sein sollten sie warhaftig den Vorversicherer anrufen und fragen warum, der meldet den Schadenfreiheitsrabatt nähmlich an den Nachversicherer hier die Europa. Offensichtlich sind Sie absolut überfordert Versicherungsverträge im Internet abzuschließen und belästigen mit Ihrem Nichtwissen auch noch den Vorstand. Glückwunsch, fragen Sie sich mal warum Sie keine vernünftige Antwort bekommen.

19.07.2017 | 20:13
von ReclaBoxler-8296551 | Regelverstoß melden
Hallo Monika Bachmann, als Mitarbeiterin der Europa-Versicherung AG tun Sie hier wirklich ganze Arbeit. Kompliment.

19.07.2017 | 21:20
von Erika Morgenstern
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.07.2017 | 21:24
von Erika Morgenstern | Regelverstoß melden
Gottchen, die armen, überlasteten Vorstände der Europa-Versicherung!

Liebe Frau Bachmann, sie kennen mich nicht ich aber, aus langjähriger
Erfahrung die Versicherungsbranche, die dafür bekannt ist Ihre Kunden nicht immer fair zu behandeln, sie zu beschummeln, gelinde gesagt.
Mit Ihrem herabsetzenden, hochnäsigen Statement überzeugen Sie vielleicht Ihren Chef, jedoch keine zukünftigen Kunden der Europa-Versicherung.
Niedermachen Anderer kommt bei Verbrauchern gar nicht gut an.

19.07.2017 | 21:32
von Erika Morgenstern
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.07.2017 | 22:14
von Erika Morgenstern
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.07.2017 | 22:34
von Erika Morgenstern | Regelverstoß melden
Hallo Herr Ziehn,
Frau Bachmanns Rat, Mitarbeiterin der Europa-Versicherung, soll mich weiterbringen inwiefern? Der Beitrag von Frau Bachmann ist doch ist ziemlich durchsichtig, eine längst bekannte Masche des Abwiegelns. Ich kenne meinen Vertrag, habe ihn zudem von der Verbraucherberatung checken lassen, meine Chanchen bei einer Klage, sehen gut aus.

19.07.2017 | 22:39
von Erika Morgenstern
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.07.2017 | 22:47
von Erika Morgenstern
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

25.07.2017 | 16:08
von Erika Morgenstern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, 25.07.17, formlosen Brief der Europa-Versicherung/köln mit folgendem Inhalt erhalten:
Unsere Prüfung dauert leider länger als zunächst angenommen.
Wir werden Ihnen voraussichtlich Ende der 30. Kalenderwoche schreiben.
Bitte haben sie noch etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
iV. Feldbusch, i. V. Brunnert.

Die 30. Kalenderwoche endet am Sonntag den 30. Juli 2017


25.07.2017 | 16:42
von Erika Morgenstern | Regelverstoß melden
Info des Bundesministeriums der Justiz für Verbraucherschutz (bmjv.de).
Besondere Bestimmungen gelten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr die im Internet auch im Mobilen E-Commerce abgeschlossen werden.
Unter Anderem müssen besonders wichtige Informationen unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt klar und verständlich in HERVORGEHOBENER WEISE zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen also nicht im "Kleingedruckten", den AGBs versteckt werden und müssen ohne weitere Zwischenschritte - wie etwa das Klicken auf einen Link - unmittelbar einsehbar sein.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher die Information während des Bestellvorganges nicht übersieht.

02.08.2017 | 08:49
von Erika Morgenstern endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung hat die willkürliche Vertragsverlängerung zurückgenommen, nun auf 1 Jahr begrenzt, wobei sie sich allerdings mit dem neuen Vertrag 08.05.2017-01.05.2018 acht Versicherungstage schenkt. Schuld an der Misere soll Verivox sein - ein Datensatzfehler bei der Übertragung.
Die Einstufung in SF 13 und die damit einhergehende Beitragsanhebung wurde nicht zurückgenommen. Angeblich habe mir die Vorversicherung einen Sondertarif gewährt, das bestätigen mir meine Vesicherungunterlagen von der Vorversicherung allerdings nicht.Es war eine normale Eistufung für 2016 in SF 13 und und ab Mai 2017 in die SF 14.
Mein Widerspruchseinschreiben 23.05.2017 will die Europa am 06.06.2017 beantwortet haben, den Erhalt kann ich nicht bestätigen. Ich bekam einen pauschalen Brief, Datum 04.07.2017, nach Mahnung mit Fristsetzung.




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