LG Electronics Deutschland GmbH (Ratingen)
Defekter TV: Probeme mit Ersatz (LG und Händler)
Was tun, wenn Händler trotz nachgewiesener Mängel nicht reagiert und Hersteller selbst nichts tut.
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe, hier tatkräftige Ratschläge / passende Beratung zu bekommen. Vielen Dank!
Im Mai 2016 hatte ich über eBay bei einem verifizierten Händler ( https://www.smitsarnhem.nl/), der in den Niederlanden registriert ist, einen LG TV gekauft. Bezahlt (4.000 EUR) wurde via PayPal.
Gleich während des testens des Gerätes hatte ich zahlreiche Defekte beobachtet und diese direkt bei LG gemeldet.
Zuerst erfolgte eine Aussage, dies sei in Ordnung.
Ich hatte Widerspruch eingelegt und mit zahlreichen weiteren Bildern, die die massiven, klaren Bildfehler (insbesondere starkes Zerfallen des Bildes in dunkleren Szenen - unabhängig von der Quelle) bestätigen, eine Prüfung angefordert.
Nach sehr langem E-Mail-Streit hat LG beschlossen, das Gerät vor Ort doch prüfen zu lassen.
Das Gerät wurde gleich 2 Mal von einem von LG beauftragten Techniker vor Ort geprüft (nach dem ersten Mal sind die Daten in dem LG-System „verschwunden“, somit erfolgte eine weitere Prüfung vor Ort) : Die Mängel wurden selbst vom Techniker vor Ort zweifellos bestätigt. Doch LG weigerte anschließend, dies anzuerkennen.
Es verliefen weitere 6 Monate, indem ich mich auf die Bestätigung der Mängel berufen hatte, doch LG entweder ignorierte alle meine Aufforderungen oder aber versuchte, den Fall zu verzögern / verfristen.
Ich hatte ebenso versucht, den Fall über PayPal zu klären – ohne Erfolgt: Dies sei Sache der Gewährleistung / Garantie.
Doch im Februar 2017 hatte ich – nach x weiteren Aufforderungen und Fristsetzungen – von LG endlich ein Schreiben erhalten. Dort werden die Mängel endlich auch schriftlich bestätigt, und ich wurde aufgefordert, den Fall direkt über den Händler zu klären. Dieser solle laut des Schreibens Kontakt zu der LG-Serviceabteilung aufnehmen, um gemeinsam mit LG eine Lösung zu finden.
Der Händler reagiert aber nicht.
LG sieht sich nicht verpflichtet, mich da auf einem anderen Weg zu unterstützen und beruft sich immer wieder auf das Schreiben vom Februar, d. h. ich solle dies ausschließlich mit dem Händler klären.
Was kann man nun tun?
Danke!
BG
Emick