441 Views | 04.08.2008 | 13:37 Uhr
geschrieben von Cora Stephan
Die Firma verlangt Vorauskasse. Die am 15. Juli bestellte Lieferung traf nicht ein.
Auf Email-Nachfrage gab es keine Antwort. Auf telefonische Nachfrage erfuhr ich, daß die Ware nicht lieferbar sei. Auf die Bitte um Rückzahlung des vorab geleisteten Betrags - was eigentlich längst hätte erfolgen sollen - ausweichende Auskünfte einer Frau B., offenbar der Ehefrau des Geschäftsführers.
Beim zweiten Anruf wurde Rückzahlung zugesagt, die wieder nicht erfolgte. Auf Anruf eine Woche später behauptete Frau B., die Rückzahlung sei erfolgt. Das ist sie aber auch am 4. August nicht.
Wie kann man sich gegen solche Geschäftspraktiken wehren?
Meine Forderung an Bestway24 Büro- und Betriebsbedarf:
Sofortige Erstattung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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