Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 338 Views | 03.08.2017 | 09:32 Uhr
geschrieben von Jörg Schönborn

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein März 2015 gekauft und nur bis 31.12.2016 gültig

ABZOCKE

Ich hatte zum Geburtstag einen Gutschein bekommen und einen Gutschein zu Weihnachten. Das wahr im Jahre 2015.

SCHLAGWORTE

Diese Gutscheine wurden 03/2015 und 12/2015 im Jochen Schweizer Shop in Frankfurt gekauft.

Gutscheinwert: 149,- € und 54,- €.

Laut Aussage der Frau im Shop sind die Gutscheine 3 Jahre gültig, ab Ende des Kalenderjahres.

Diese Woche wollte ich nach der Gutschein-Gültigkeit online nachschauen, ich rubbelte die Codes auf und hatte sie eingegeben und alle gekauften Gutscheine von 2015 sind am 31.12.2016 abgelaufen.

WIE? WAS? WARUM?

Habe auch gleich bei der Jochen Schweizer GmbH in München angerufen um nachzufragen warum die Gutscheine abgelaufen sind. Ich sollte den Code der Mitarbeiterin durchgeben.

Nach dem mitteilen des Codes kam dasselbe heraus 31.12.2016 abgelaufen.

Die Gutscheine sollen laut Jochen Schweizer einmal umgetauscht worden sein.

Ich habe gar nichts umgetauscht. Weitere Infos konnte sie mir nicht geben.

OK, erst mal auflegen und nochmal nachdenken.

-----------

Nach nochmaligen Anruf und Schilderung gleicher Sachlage wurde ich von der Dame an ihren Vorgensetzen durchgestellt.

Dann nochmal das selbe geschildert und wieder heißt es die Gutscheine sind abgelaufen und nicht mehr gültig.

Dann wurde der Ton des Mitarbeiters am Telefon lauter nach dem Motto was willst du von uns ----- wir haben ja dein Geld schon in der Tasche.

Keine Auskunft warum diese schon nach 1 Jahr ungültig sind.

Keine Kulanz keine Nachforschung.

Ich bin sehr verärgert da die Gutscheine nicht wirklich abgelaufen sind.

Reine Abzocke und nicht zu empfehlen.

Werde auch keine Gutscheine mehr kaufen und auch im Freundeskreis das auch so wiedergegeben.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: 100% Erstattung der Gutscheine


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.08.2017 | 14:57
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Realtionship Management

Guten Tag Herr Schönborn,

vielen Dank für Ihr Feedback. Im Normalfall sind Gutscheine 3 Jahre gültig. Es tut uns sehr leid, falls hier ein Fehler unsererseits aufgetreten ist. Gerne würden wir hier prüfen was schief gelaufen ist. Senden Sie uns dazu bitte Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an trustpilot spider monkey jochen-schweizer.de, damit wir Ihren Fall so schnell wie möglich weiter bearbeiten können.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.08.2017 | 21:19
von Jörg Schönborn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jochen Schweitzer blockt ab und bezieht sich auf die Gültigkeit der Gutscheine. Die Abgelaufen sind.

Ich hatte vorher noch nie Gutscheine von JS gekauft.
Die ersten im Jahre 2015. Und auch meine letzten.

____________________________________
__________________________________________

Guten Tag Herr

danke für Ihre Nachricht via Reclabox.

Gern habe ich den Sachverhalt noch einmal geprüft. Die Gutscheine wurden nicht in 2015 im Jochen Schweizer Shop neu gekauft, sondern in 2015 telefonisch durch einen Umtausch erworben. Es handelt sich somit nicht um einen Neukauf mit einer neuen Gültigkeit von 3 Jahren. Es tut uns leid, wenn es an dieser Stelle zu einem Missverständnis gekommen sein sollte.

Bei einem Umtausch handelt es sich um eine reine Kulanzleistung unsererseits. Wir weisen bei jedem Umtausch darauf hin, dass die Gültigkeit des alten Gutscheins auf den neuen Gutschein übertragen wird. Leider sind beide Gutscheine somit bereits abgelaufen, da der ursprüngliche Gutschein bereits am 08.09.2012 gekauft wurde.

Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes.

Beispiele:
Gutscheinkauf am 15.03.2009 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2012
Gutscheinkauf am 28.09.2012 -> Ablauf der Gültigkeit am 31.12.2015

Nach Ablauf dieser Frist ist keine Verlängerung des Gutscheins mehr möglich. Eine Erstattung des Kaufbetrags ist nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen.

Wir bedauern, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.

Viele Grüße aus München


11.08.2017 | 21:22
von Jörg Schönborn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöste aber es wird sich von der Firma keine mehr melden.

Ich fühle mich betrogen, mehr ist dazu nicht zu sagen.


21.08.2017 | 06:03
von Jörg Schönborn endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Einfach nur Abzocke.

Text zu kurz.




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