Von mydays beantwortete Beschwerde. | 536 Views | 03.08.2017 | 12:18 Uhr
geschrieben von Juergen Dick

mydays GmbH (München)

Gutschein verfallen

Ich habe heute versucht einen älteren Gutschein von mydays über 100 Euro einzulösen.

Die Einlösung wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass der Gutschein verfallen ist. Eine Kulanzregelung wurde ebenfalls abgelehnt, obwohl das Kaufdatum auf dem Gutschein für mich nicht ersichtlich ist.

Dies passt zu dem Unternehmen. 100 Euro einzukassieren, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Ich kann vor Gutscheinen dieses Unternehmens nur warnen.

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Meine Forderung an mydays GmbH: Einlösbarkeit des Gutscheins gewährleisten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.08.2017 | 12:04
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. Wir bedauern es sehr, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben richten. Es tut uns sehr leid, Ihnen deshalb keine positivere Antwort geben zu können. Bei weiteren Fragen sind wir immer gerne für Sie da. Viele Grüße, Ihr mydays Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.08.2017 | 10:33
von Juergen Dick noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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