404 Views | 08.08.2017 | 13:36 Uhr
geschrieben von Heike Holzem-Heindrichs

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Doppelbuchung

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer 3452361

Ich habe am 27.07.2017 online eine Flugreise nach Sharm el Sheikh gebucht. Da ich noch eine Frage dazu hatte habe ich direkt danach bei ab-in-den-urlaub.de angerufen und hatte Frau R. als Ansprechpartnerin. Diese bot mir an die Buchung mit ihr persönlich zu tätigen, was ich dankbar annahm.

SCHLAGWORTE

Auf meine mehrmalige Nachfrage, ob die von mir online getätigte Buchung damit gelöscht wäre, wurde mir dieses von ihr mehrfach bestätigt. Da die geführten Gespräche mitgeschnitten werden ist eine nachzuvollziehung von ab-in-den-urlaub.de ja wohl kein Problem. Das Gespräch mit der oben genannten Kundenberaterin war am 27.07.2017 um 17:00 Uhr.

Heute (06.08.2017) schaue ich in mein Kundenkonto und sehe das meine Reise zwei mal gebucht ist.

Auf meine heutige, direkte mündliche Nachfrage bei ab-in-den-urlaub.de hat man mir erklärt, das die Reise tatsächlich zwei mal bei ETI gebucht ist. Daran könne man nichts ändern und ich muss nun 72,00 € für die Stornierung einer Doppelbuchung bezahlen.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Rückerstattung der Stornierungskosten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


23.08.2017 | 11:18
von Heike Holzem-Heindrichs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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