Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 518 Views | 10.08.2017 | 11:50 Uhr
geschrieben von Lukas Schauer

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer - der Kunde ist Knecht!

Gutschein abgelaufen, kein Anzeichen auf Kulanz, keine erbrachte Leistung.

Wiedermal das leidige Thema mit den Gutscheinen von JS: Aus diversen Gründen konnte ich einen Gutschein im Wert von 100 Euro bis dato nicht in Anspruch nehmen (Ablaufdatum 31.12.2016).

SCHLAGWORTE

Aus diesem Grund habe ich versucht eine Kulanzlösung zu einer möglichen Verlängerung zu erwirken. Was ich bei diesem Telefonat erlebt habe, lässt mich doch stark an diesem "Unternehmen" zweifeln.

Mir wurde von dem Mitarbeiter gesagt, es gäbe keine Möglichkeit, den Gutschein noch zu verlängern (es gibt Wohl eher keine Möglichkeit einen odentlichen Kundenumgang zu pflegen).

Auch auf die Bitte mir doch wenigstens den Zeitwert des Gutscheins gutzuschreiben, wurde ich in provokantester Manier gefragt, ob das mein Ernst sei.

Ich war sehr verwundert über den "Servicemitarbeiter" im Umgang mit den Kunden, da zum Beispiel in meinem Heimatland Österreich ein Gutschein laut neuer Gesetzeslage jetzt 30 Jahre zu gelten hat. Ohne Auswege.

Von einem Unternehmen in derartiger Größenordnung erwartet man doch etwas mehr. Aber ist wsl hier so wie in vielen Bereichen: Ausquetschen der Kunden, Kleinhalten der Mitarbeiter und Selbstbereicherung und -beweihräucherung der Sesselfurzer im sogenannten Management.

Fazit:

In Wahrheit hat das Unternehmen den Betrag kassiert und keine Gegenleistung erbracht.

Von mir werdet ihr nichts Positives über diese Bauernfänger mehr lesen, ganz im Gegenteil. Ich besuche gerne Foren und schreibe auch gerne Beiträge. Und, jaaa, ich hab viel Zeit; )

So let the campaign begin!

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Einlösung eines Gutscheines.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.08.2017 | 15:12
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Customer Realtionship Management

Guten Tag Herr Schauer,

wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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