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Durch Fashionette gelöste Beschwerde. | 487 Views | 17.08.2017 | 21:39 Uhr
geschrieben von Katarina Katavic

Fashionette GmbH (Düsseldorf)

Nach Retoure über 5 Monate Ärger mit Fashionette und BFS Finance

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 576874

In KW 8 habe ich einen Gürtel bei Fashionette bestellt, mich dann letztendlich aber doch dazu entschieden, ihn zurückzuschicken.

SCHLAGWORTE

In KW 10 erhielt ich eine E-Mail, in der ich darüber informiert wurde, dass mein Paket leer angekommen ist. Der Schock war groß, denn es handelte sich um einen relativ teuren Artikel. Ich habe umgehend den Fashionette Kundenservice darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich bei Verpacken und Abgabe nicht alleine zugegen war, also eine Zeugin habe, dass von meiner Seite alles korrekt gelaufen ist und den Einlieferungsnachweis geschickt.
Daraufhin hörte ich nichts mehr und betrachtete die Angelegenheit als erledigt.
In KW 23 (!) erhielt ich eine Zahlungserinnerung von der BFS Finance GmbH, welcher ich umgehend widerspochen, und habe die diesbezügliche Korrespondenz mit Fashionette, samt Einlieferungsnachweis, angehängt.
17 (!) Tage später, schrieb "mein" Mitarbeiter des Kundenservice, "zur Weiterbearbeitung der Nachforschungs" benötige man eine Eidesstattliche Erklärung, eine Kopie meines Ausweises und den DHL Einlieferungsnachweis
(Man beachte: "Weiterbearbeitung der Nachforschung" ganze 13 (!) Wochen nach erfolgter Retoure!)
Meine Anfrage bei DHL hat ergeben, dass man zu Nachforschungszwecken lediglich den Einlieferungsschein benötigt, also habe ich diesen und die Eidesstattliche Erklärung geschickt.
In KW 27 trudelte eine 1. Mahnung von BFS Finance ein, der ich umgehend widersprochen habe. Wieder habe ich habe den Damen und Herren den gesamten E-Mail Verlauf mit Fashionette geschickt, in der Hoffnung, dass die Mitarbeiter von BFS mich dann angesichts des Sachverhalts nicht mehr anmahnen.
Bis heute, 12.08.2017 (KW 32), war dann auch Ruhe, und ich dachte, die Sache sei jetzt endlich ausgestanden.

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Heute morgen bekam ich aber eine "nette Überraschung" in Form einer 2. Mahnung. sollte ich bis zum 16.08.2017 nicht zahlen, werde BFS Finance GmbH das gerichtliche Mahnverfahren beantragen.
Ich habe nun eine nicht besonders freundliche Mail an den dafür verantwortlichen Mitarbeiter von Fashionette, P. C., geschickt und ihn aufgefordert, mir dieses Schreiben zu erklären.
Zur Kenntnisnahme habe ich diese Mail auch an BFS Finance gesendet.

Im Internet habe ich viele Fälle dieser Art gefunden, da wurden die Kunden spätestens nach Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung in Ruhe gelassen, aber nicht so bei Fashionette und der BFS Finance GmbH.

Da ich keine Möglichkeit habe, allen Fashionette Geschäftsführern bzw. Vorstandsmitgliedern postalisch meinen Fall zu schildern, und mich über Herrn Costa zu beschweren, habe ich im Internet nach weiteren Kontaktmöglichkeiten gesucht.
Nun habe ich extra einen Xing-Account erstellt, und hoffe, dass Dr. Labriola und Dr. Siebert meine Anfrage bestätigen.
Ansonsten muss ich in den sauren Apfel beißen, und 23,85 Euro für eine 3-monatige Premiummitgliedschaft zahlen, um den Herren dort eine Nachricht zu dem Vorfall, insbesondere Herrn C. Umgang mit mir, schreiben zu können.
Herr Raschke ist leider nur auf Twitter aktiv, zumindest habe ich ihn nur dort gefunden, es wird eine langwierige Angelegenheit, ihm dort per DM mein Leid zu klagen.
Ob das Kontaktieren der Herren etwas bringt, wage ich allerdings zu bezweifeln, denn wenn den Herren an einem vernünftigen Umgang mit ihren Kunden, und korrekter, zielführender Arbeitsweise ihrer Mitarbeiter gelegen wäre, würden sie nicht derart desinteressiertes und unfähiges Personal beschäftigen.

Jedem, der seine Nerven schonen möchte, möchte ich hiermit von Herzen davon abraten, jemals bei Fashionette zu bestellen!

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Meine Forderung an Fashionette GmbH: Rücknahme der ungerechtfertigten Forderung (mehrfach nachgewiesene Retoure im Beisein einer weiteren Person; Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung) gegen mich


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Kommentare und Trackbacks (1)


04.10.2017 | 20:29
von Katarina Katavic gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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