Von ARAG beantwortete Beschwerde. | 417 Views | 23.08.2017 | 15:16 Uhr
geschrieben von Claudia

ARAG SE (München)

KFO Weiterbehandlung Tochter nach Arztwechsel wegen Umzug

Bestell-/Kundennummer: 100217611

SCHLAGWORTE

Seit 2010 ist meine Tochter in kieferorthopädischer Behandlung. Die Kostenzusage inkl. fester Zahnspange liegt vor! Nachdem wir nun in ein anderes Bundesland gezogen sind (über 120 km weiter weg!) mussten wir uns einen neue KFO suchen, die die Behandlung weiterführt und abschliesst. Hierüber wurde die ARAG in Kenntniss gesetzt! Jetzt behauptet die ARAG das sei eine neue Behandlung und verweigert die Leistung! Mehrfach wurde schriftlich u telefonisch erklärt, inkl einer Stellungnahme durch die neue Ärztin, dass dies eine Weiterbehandlung und keine Neubehandlung sei! Am Telefon kam die Aussage es würde reichen wenn die Ärztin einen Zweizeiler schreibt, dass es eine Weiterbehandlung ist. Mehr nicht. Das Schreiben liegt nun bereits fünf mal bei der ARAG vor! Ausser die selben Textbausteinbriefe macht die ARAG nix. Sehr offensichtlich erscheint hier, dass die ARAG sich hier vor den versicherten Leistungen drücken will und nur die Beiträge abkassiert! Ich erwarte die sofortige Regulierung der Rechnung des KFO!

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Meine Forderung an ARAG SE: Erstattung der KFO Rechnung gem. Vertrag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2017 | 08:06
Firmen-Antwort von: ARAG SE
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service

Hallo Claudia, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind, tut uns leid. Wir würden gerne prüfen, wie wir Sie unterstützen können. Wären Sie so nett, uns Ihre Vertragsnummer zukommen zu lassen.

Weil uns die Sicherheit Ihrer Daten am Herzen liegt, nutzen Sie dazu bitte unser verschlüsseltes Online-Formular: https://www.arag.de/kontakt/social-media/ Unsere Kollegen werden sich schnellstmöglich bei Ihnen per Telefon melden, um alles Weitere zu besprechen.

Viele Grüße, Ihr ARAG Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.09.2017 | 22:01
von Claudia noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile auch die BAFIN informiert!




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