Jochen Schweizer GmbH (München)
Jochen Schweizer Wertgutschein 250 Euro verfallen
Ich bekomme regelmäßig von einem Lieferanten Jochen Schweizer Gutscheine geschenkt, in diesem Fall hatte ich den Gutschein im Schreibtisch vergessen und ihn jetzt wieder gefunden.
Leider hat mit der Mitarbeiter von Jochen Schweitzer am Telefon gesagt, er kann da nichts machen, die 250 Euro sind verfallen, hofft aber, ich habe schönes Wetter in Berlin.
Ist das rechtlich ok?
Mein Lieferland hat ja schließlich diesen Wertgutschein bezahlt?
Überlege meinen Lieferanten den Gutschein zurückschicken,
mit der Bitte mir keine Jochen Schweizer Gutscheine zu schicken.
01.09.2017 | 13:42
Abteilung: CRM
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es tut uns sehr leid, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre nicht geschafft haben, den Gutschein einzulösen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.
Liebe Grüße aus München
Ihr Jochen Schweizer Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst