Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 1111 Views | 24.08.2017 | 17:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9100239

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer Wertgutschein 250 Euro verfallen

Ich bekomme regelmäßig von einem Lieferanten Jochen Schweizer Gutscheine geschenkt, in diesem Fall hatte ich den Gutschein im Schreibtisch vergessen und ihn jetzt wieder gefunden.

Leider hat mit der Mitarbeiter von Jochen Schweitzer am Telefon gesagt, er kann da nichts machen, die 250 Euro sind verfallen, hofft aber, ich habe schönes Wetter in Berlin.

Ist das rechtlich ok?

Mein Lieferland hat ja schließlich diesen Wertgutschein bezahlt?

Überlege meinen Lieferanten den Gutschein zurückschicken,

mit der Bitte mir keine Jochen Schweizer Gutscheine zu schicken.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Gutschein.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.09.2017 | 13:42
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: CRM

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es tut uns sehr leid, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre nicht geschafft haben, den Gutschein einzulösen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.

Liebe Grüße aus München

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


31.08.2017 | 20:18
von ReclaBoxler-9100239 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aussage ist es ist meine Schuld.


04.09.2017 | 14:24
von ReclaBoxler-9100239 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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