378 Views | 28.08.2017 | 22:50 Uhr
geschrieben von K. L.
Im Juli Kontopfändung. P-Konto eingerichtet und somit einen monatlichen Sockelfreibetrag von 1133,80€ (bei entsprechendem Guthaben) lt. Paragraph850k ZPO zur freien Verfügung. Lt. ZPO steht mir bis zum Ende des nachfolgenden Monats (Aug) der Betrag zusätzlich zum Freibetrag Aug zur Verfügung, wenn ich ihn nicht ausgeschöpft habe. Seit Tag der Pfändung habe ich 1130-€ 'ausgegeben'. Zur Verfügung steht mir lt. Gesetz 1133,80x2 = 2267,90€ für Jul/Aug (850k, 835, 833 ZPO). Kontostand ist aktuell 890€, und die Dt. Bank verweigert die Auszahlung! Die Filiale kann angeblich nichts tun, und die unfreundliche Dame bei der Pfändungshotline wimmelte mich ab und war weder zu einer Auskunft, noch zur Aufklärung oder Beantwortung meiner Fragen bereit. Eine Unverschämtheit!
Meine Forderung an Deutsche Bank AG:
Sofortige Aufhebung der Kontosperrung und Herausgabe des mir zustehenden Guthabens
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