Von Berliner Stadtreinigungsbetriebe beantwortete Beschwerde. | 551 Views | 05.09.2017 | 15:40 Uhr
geschrieben von Grit Lehmann

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (Berlin)

Keine Müllabholung wegen Falschparker

Die BSR verweigerte die bezahlte Müllabholung wegen eines Falschparkers, der angeblich den Zugang zu den Mülltonnen mindestens zweier Mietshäuser blockiert.

Hallo,

leider holt die BSR nur noch den Restmüll ab, wenn ihre Mitarbeiter nur 15 Meter gehen müssen, auch wenn bereits Komfort-Aufschlag für das Objekt gezahlt wird.

Folgendes hat sich am morgen des 4.9.2017 zugetragen:
Aus noch für die Mieter ungeklärten umständen hat ein schlecht abgestelltes Fahrzeug den Zugang zu zwei seperaten Hauseingängen so blockiert, dass es angeblich nicht möglich war, die Restmülltonnen vertragsgerecht zu leeren.

Nachweislich war das Fahrzeug der BSR jedoch in die Straße reingefahren, nur leider nicht für die Hausnummer 7 und 8.

Wie kann ein Fahrzeug den Zugang zu zwei Hauseingängen blockieren?

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Meine Forderung an Berliner Stadtreinigungsbetriebe: Sonderabholung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.09.2017 | 09:10
Firmen-Antwort von: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrte Frau Lehmann,

wenden Sie sich bei Beschwerden dieser Art bitte an unser Service-Center: per Telefon (030 7592-4900) oder per Mail (service spider monkey BSR.de). Dort kann auch der hier erwähnte Fall geklärt werden.

https://www.BSR.de/kontakt-19938.php

Beste Grüße

Felicitas Ernst,

BSR-Kommunikation

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