824 Views | 08.09.2017 | 21:47 Uhr
geschrieben von Swantje Schnick

BECKER-Antriebe GmbH (Sinn)

Reklamation eines Navigationsgerätes - Firma insolvent

Ich habe 2016 ein Becker Navigationsgerät über Versandthaus Quelle gekauft. Es ergaben sich Mängel und Quelle teilte mir mit, dass ich das Gerät direkt an die Firma Becker schicken muss.

Das tat ich im Mai d. J.

Ich erfuhr im Handel, dass die Fa. Becker im Insolvenzverfahren ist.

Bis heute bekam ich lediglich auf Anfrage per E-Mail, dass die Bearbeitung länger dauern kann.

Jetzt antwortet keiner mehr auf meine Mailanfragen, telefonisch ist der Service auch nicht mehr erreichbar. Der Insolvenzverwalter antwortet auch nicht.

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Meine Forderung an BECKER-Antriebe GmbH: Ich möchte das Gerät reklamieren.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


09.09.2017 | 09:34
von Fred S. | Regelverstoß melden
Gewährleistungsgeber ist immer der Verkäufer nach dem BGB. Hier also Quelle. Quelle muß die Gewährleistung erfüllen und nicht der Hersteller. Fordern Sie ihr Geld - falls Gewährleistung gegeben ist - von Quelle zurück wenn diese sich weigern oder nicht können das Gerät wieder herzustellen. Nicht abwimmeln lassen. Kucklen sie mal in das BGB § 437 ff.
Viel Erfolg.

09.09.2017 | 13:26
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
 spider monkey Fred S.

Anhand der angegebenen Daten sieht das nicht nach einem Gewährleistungsfall aus den der Kunde gewinnt 😉

09.09.2017 | 14:03
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Fred S.:
Die Gewährleistung beträgt sechs Monate nach Kauf. Auf dem Papier sind es 24 Monate. Durch die Beweislastumkehr sind es aber wie bereits seit vielen Jahrzehnten eben nur sechs Monate. Denn ab dem siebenten Monate müsste - wenn der Händler stur bleibt - der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits bei Kauf vorlag. Dies ist insbesondere bei nicht all zu teuren Produkten schlicht unmöglich.

In der Praxis ist man nach Ablauf von sechs Monaten auf die Kulanz des Händlers angewiesen.



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