444 Views | 14.09.2017 | 13:24 Uhr
geschrieben von Waldemar Willer

Ford-Werke GmbH (Köln)

Getriebelagerschaden

Dezember 2016 habe ich ein neues Auto gebraucht. Also habe ich gedacht, ich probiere es mal mit Ford. Ich habe mich dann für einen Ford Focus Mk3 Turnier (DYB), Baujahr 2013 mit damals 69000 km entschieden. Ein halbes Jahr später bei knapp 80000 treten die ersten Geräusche aus Getriebegegend auf. Zahlreiche Werkstattbesuche später stellt sich ein Getriebelagerschaden heraus. Kulanz durch Ford, Pustekuchen. Antrag wurde abgelehnt. Aussage einer Ford Vertragswerkstatt war, der Wagen hätte ja bereits knapp 80000 km auf der Uhr, da kann sowas schon mal vorkommen! Reparaturkosten belaufen sich auf circa 1600 Euro. Der Verkäufer des Autos war bereit mir entgegen zu kommen. Also hat mich das am Ende 700 Euro gekostet.

SCHLAGWORTE

Jetzt, weitere 10000 km später, wieder Getriebeprobleme. Der 3te und 5te Gang halten nicht. Erste Diagnose: Vermutlich Folgeschäden des Getriebelagerschaden.

Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass Getriebelager nach 80000 km fritte sind. Autos, die 20 Jahre hinter sich haben, halten immer noch, und hier hat man nach nicht mal vier Jahren einen Getriebeschaden. Kann mir doch keiner erzählen, dass es in 20 Jahren Entwicklung keinen Fortschritt in Sachen Lebensdauer von Lagern gab. Für mich ist das ein klarer Fall von geplanter Obsoleszenz.

Fazit für mich: Der Kauf eines Ford Automobils war der größte Fehler, den ich machen konnte. Mit eurer null Einsicht und null Kulanz Politik habt ihr es in nur einem halben Jahr geschafft mich, und natürlich die Menschen in meiner unmittelbaren Umgebung, davon zu überzeugen, nie wieder einen Ford zu kaufen. Herzlichen Glückwunsch dafür! Hat bei mir bis jetzt noch niemand geschafft.

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Meine Forderung an Ford-Werke GmbH: Anteilige Erstattung der Reparaturkosten.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


21.09.2017 | 21:00
von Waldemar Willer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
War ja klar, dass die sich hier nicht melden!


05.10.2017 | 21:52
von Waldemar Willer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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