TARGOBANK AG & Co. KGaA (Düsseldorf)
Rückzahlung des einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag
Bestell-/Kundennummer: 7121747780
Am 12.03.2014 haben wir bei der Citibank, ups versprochen. Targobank natürlich einen Privatkredit aufgenommen. Die Bearbeitungsgebühr wurde damals "Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" genannt.
Nachdem die normalen Berarbeitungsgebühren durch die Banken den Kunden zurückgezahlt werden mussten, ist im Jahr 2016 ausgeurteilt worden, dass auch der sogenannte "Einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag" rechtswidrig ist und somit den Kunden ebenfalls zurückzuzahlen ist.
Ich habe mit Schreiben vom 23.07.2017 der Targobank eine Frist zur Rückzahlung bis zum 27.08.2017 gesetzt. Diese Frist ist fruchtlos verstrichen.
Mit Schreiben vom 28.08.2017 setzte ich eine letztmalige Frist bis zum 13.09.2017. Auch die Frist verstrich fruchtlos. Nicht einmal Zwischenbescheide durch die Targobank habe ich erhalten.
Am 14.09.2017 rief ich daraufhin beim Beschwerdemanagement der Targobank an und fragte an, ob meine Schreiben dort überhaupt eingegangen sind (alles per Einschreiben verschickt und laut Post auch zeitnah nach Absendung beim Empfänger eingegangen).
Mir wurde gesagt, dass die Schreiben natürlich eingegangen sind und noch nicht bearbeitet wurden, aber aufgrund meines jetzigen Anrufs sofort bearbeitet werden. Am Nachmittag des 14.09.2017 erhielten wir dann einen Anruf von einer mit namentlich bekannten Mitarbeiterin, welche uns unmissverständlich betätigte, dass die Rückzahlung unserer zu Unrecht gezahlten Gebühren noch am 14.09.2017 angewiesen wurde und spätestens in der 38. Kalenderwoche bei uns eingehen werde.
Da wir heute, am 20.09.2017, also sechs Tage nach der angeblichen Anweisung der Rückzahlung, weder das Geld noch ein Schreiben durch die Targobank erhalten haben, habe ich heute nochmals beim Beschwerdemanagement angerufen und erhielt durch eine andere, aber mir ebenfalls namentlich bekannte Mitarbeiterin, folgende Auskunft:
Die Rückzahlung wurde noch nicht angewiesen, da das alles von der Zentrale noch geprüft werden müsse. Das Ganze könne 1 - 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Auf meinen Hinweis, dass ihre Kollegin die Rückzahlung mir gegenüber als bereits angewiesen bestätigt hat, meinte die Dame, dass sie das nicht glaubt. Sie könne sich nicht vorstellen, dass Ihre Kollegin das gesagt hat.
Sehr wahrscheinlich wird jedes Telefongespräch zur Qualitätssicherung durch die Targobank aufgezeichnet. Hört man das Gespräch vom 14.09.2017 ab, wird man zu 100 % hören, dass die erste Mitarbeiterin die Rückzahlung bestätigt hat.
Der aktuelle Stand ist der, dass ich im vorliegenden Fall der Targobank eine Frist bis zum kommenden Freitag eingeräumt habe. Für den Fall, dass diese Frist wie alle anderen ebenfalls fruchtlos verstreicht, wird ab Montag mein Anwalt einen zusätzlichen Fall bearbeiten.
Es ist kein Kunststück, sich als guter oder gar topp Finanzdienstleister im Fernsehen zu präsentieren. Zuweilen erzählt die Realität allerdings eine ganz andere Geschichte. Mal sehen wie es weiter geht.
Es ist äußerst traurig, dass Kunden erst diesen Weg gehen müssen, um endlich zu ihrem Recht zu kommen.