Von Salenso beantwortete Beschwerde. | 658 Views | 04.10.2017 | 10:53 Uhr
geschrieben von Stefan Schreiter

Salenso GmbH (Göttingen)

Salenso - Garantieleistungen ohne plausible Begründung verweigert

Bestell-/Kundennummer: B2017101976

Smartwatch nach wenigen Monaten defekt und nicht mehr sinnvoll nutzbar - Garantieleistungen, mit denen vorab durch Salenso Verkaufspolitik betrieben wurde, werden mit kurzer, unplausibler und nicht einmal orogineller Begründung verweigert.

Am 12. April 2017 bestellte ich via Internet bei der Salenso GmbH in Göttingen eine Smartwatch Samsung Gear S zum Preis von EUR 180,19. Ich schätze diese stylische Smartwatch als praktisch und sehr robust. Ich hatte das gleiche Modell bereits zuvor ohne jedes Problem ein gutes Jahr in Gebrauch, bis ein heftiger Sturz mit dem Rad unsere Wege trennte.

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Die Uhr wurde von Salenso als „wie neu“ verkauft, definiert ist dieser Artikelzustand in Ziffer 4.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Salenso GmbH folgendermaßen:

"Kaufgegenstände, die als ”Wie Neu” bezeichnet werden, wurden geprüft und sind voll funktionsfähig. Diese weisen keine optische oder technischen Mängel auf. Die Verpackung wurde ggf. bereits geöffnet und die Gegenstände wurden ggf. benutzt. "

Normalerweise kaufe ich Elektronikartikel nicht gebraucht, entscheidend für mich, in diesem Fall eine Ausnahme zu machen, war die von Salenso auch für diese Smartwatch gewährte Garantie (Salenso-Garantie), welche in Ziffer 7 der AGB wie folgt beschrieben ist:

"7. Garantie

Sofern wir auf unsere Waren eine Garantie geben, gelten die folgenden Garantiebedingungen:

Die Salenso GmbH bietet auf ausdrücklich gekennzeichnete Waren zusätzlich zur gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Sachmängel eine Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Salenso GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen.

Dem Käufer stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Käufer unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Käufer in Textform gegenüber der Salenso GmbH, Karl-Grüneklee-Str. 23-25, 37077, geltend machen. Es obliegt dem Käufer zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist.

SCHLAGWORTE

Wir garantieren bei den im Angebot ausdrücklich gekennzeichneten Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum die ordnungsgemäße Funktion und Haltbarkeit der Ware. Es liegt in unserem Ermessen, ob die Garantieleistung durch Reparatur oder Austausch der Ware erfüllt wird.

Von der Garantie sind ausgenommen:

a) Herstellerseits empfohlene Wartungs- oder Inspektionsarbeiten

b) Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder eine falsche Installation entstanden sind.

  1. Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere äußere Einwirkungen entstanden sind.

    d) Transport- und Wegekosten sowie Kosten für Auf- und Abbau"

Die Smartwatch wurde von Salenso zeitnah geliefert und machte einen optisch guten Eindruck. Nach etwa vier Monaten, in denen die Gear regelmäßig, aber nicht durchweg genutzt wurde, traten technische Probleme auf:

Ein - zuverlässiges - Aufladen der Smartwatch war nicht mehr möglich. Nach dem Einclipsen der Smartwatch in die Ladeschale wurde häufig kein Kontakt zwischen Smartwatch und Ladeschale hergestellt – ein erfolgreiches „Andocken“ bzw. der Beginn des Ladevorganges wird durch ein akustisches Signal der Smartwatch sowie durch ein visuelles Signal der Ladeschale bestätigt, die Smartwatch wurde dann natürlich nicht geladen. Soweit nach mehreren Versuchen (Lösen der Ladeschale, erneutes Einclipsen) ein Kontakt zustande kam, kam es vor, das der Ladevorgang nach einiger Zeit abrupt endete. Ein vollständiges Aufladen der Smartwatch gelang nur noch in Ausnahmefällen. Eine wirkliche Nutzbarkeit bzw. Praktikabilität der Smartwatch war damit nicht mehr gegeben.

Optisch wahrnehmbar war eine - wohl mechanische - Abnutzung der Ladekontakte der Smartwatch auf deren Rückseite. Ein bis zwei der insgesamt fünf metallenen Kontaktplättchen wiesen gut sichtbare Verschleissspuren auf.

Nach einiger „Leidenszeit“ meldete ich dieses Schadensbild und den daraus meines Erachtens abzuleitenden Garantiefall – nachvollziehbar, mit den voran stehenden Worten beschrieben – mit E-Mail vom 12. September `17 der Salenso GmbH. Mit E-Mail vom 13. September `17 lieferte ich auf Wunsch der Salenso GmbH Fotos der defekten Kontaktplättchen nach.

Die Reaktion der Salenso GmbH erfolgte am gleichen Tag und lautete:

„Wie man auf den Bildern jedoch unschwer erkennen kann handelt es sich hierbei um einen physischen Schaden. Daher müssen wir Ihren Antrag auf Garantie ablehnen, physische Schäden sind von der Garantie ausgeschlossen. “

Ich habe daraufhin – ebenfalls mit E-Mail vom 13. September `17 – mitgeteilt, dass ich einen derartigen „Garantieausschluss“ nicht aus der einschlägigen Garantiebeschreibung bzw. den Garantiebedingungen ableiten kann. Etwas Talent hierfür sollte ich – hoffentlich – haben, schließlich habe ich mein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen und arbeite auch seit knapp 20 Jahren in diesem Beruf.

Es ging dann, am 14. September `17, noch ein wenig per E-Mail hin und her. Finale Aussage der Salenso GmbH war: „. wir lehnen Ihren Garantieantrag weiterhin ab. “

Ich gehe weiterhin davon aus, dass mir auf Grundlage der durch die Salenso GmbH gewährten Garantie, welche nach den zugrundeliegenden Bedingungen nicht in Fällen „physischer Schäden“ oder einer ungewöhnlich starken Abnutzung ausgeschlossen ist, zusteht. Die Uhr wurde von mir ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt und sorgsam behandelt. Wie bereits erwähnt, hatte ich mit diesem Modell bereits hinreichende Vorerfahrungen gesammelt.

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Meine Forderung an Salenso GmbH: Gewährung der mir zustehenden Garantieleistungen durch Reparatur oder Austausch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.10.2017 | 14:19
Firmen-Antwort von: Salenso GmbH
Abteilung: -

Am 12.04.2017 bestellte der Kunde bei uns eine Samsung Gear S SM-R7500ZKADBT Smartwatch schwarz im Zustand "wie neu" Die Samsung Gear S SM-R7500ZKADBT Smartwatch schwarz wurde von uns auch umgehend im Zustand "wie neu" versendet.

Am 13.09.2017 reklamierte der Kunde die Samsung Gear S SM-R7500ZKADBT Smartwatch schwarz mit folgenden Worten:

Sehr geehrte Damen und Herren, die mir am 15. April 2017 gelieferte Smartwatch Samsung Gear S bereitet seit einiger Zeit - technische - Probleme. Konkret ist ein - zuverlässiges - Aufladen der Smartwatch nicht mehr möglich. Nach dem Einclipsen in die Ladeschale wird häufig kein Kontakt zwischen Smartwatch und Ladeschale hergestellt (weder ein akustisches Signal der Smartwatch, noch ein visuelles der Ladeschale werden abgegeben), die Smartwatch wird nicht geladen. Soweit nach mehreren Versuchen (Lösen der Ladeschale, erneutes Einclipsen) ein Kontakt zustande kommt, kommt es vor, das der Ladevorgang nach einiger Zeit abrupt endet. Ein vollständiges Aufladen der Smartwatch gelingt nur noch in Ausnahmefällen. Eine wirkliche Nutzbarkeit bzw. Praktikabilität der Smartwatch ist damit nicht mehr gegeben. Optisch wahrnehmbar ist eine - wohl mechanische - Abnutzung der Ladekontakte der Smartwatch auf deren Rückseite. Ein bis zwei der insgesamt fünf Kontaktplättchen weisen gut sichtbare Verschleissspuren auf. Ich bitte um Mitteilung, wie dieser Garantiefall abgewickelt werden soll. Vielen Dank.

Auf den Bildern der defekten Samsung Gear S SM-R7500ZKADBT Smartwatch schwarz konnten man eindeutig erkennen, dass sich das Gerät in einem sehr schlechten optischen Zustand befindet, das Gerät erscheint auf dem Bild total verdreckt, dazu ist ein Ladepin abgebrochen und ein weiterer Ladepin ist durchgebrochen. Gerne lassen wir Ihnen zur Klärung dieses Falls die Bilder der Samsung Gear S SM-R7500ZKADBT Smartwatch schwarz zukommen. Da es sich wie beschrieben um physische Defekte handelt lehnen wir die Übernehme der Garantie weiterhin ab.

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.10.2017 | 23:05
von Stefan Schreiter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für diesen Antwortversuch hat Salenso also fast eine Woche gebraucht. Und dann geht diese "Begründung" - wie bereits während unseres persönlichen Kontaktes - völlig am Thema und am Problem vorbei. Leider.

Gleichwohl hierzu ein paar Anmerkungen:

1. Ja, die Smartwatch war zur Zeit der Aufnahmen (Salenso - Sie müssen reclabox keine Fotos zur Verfügung stellen, die Sie von mir erhalten haben. Dies habe ich bereits selbst getan.) "verschmutzt". Ich habe die "Uhr" etwa drei Monate am Handgelenk getragen, wie man das eben mit Uhren so macht. Und das zum Beispiel auch beim Sport. Gerade bei Silikonbändern, wie denen der Gear S, sammelt sich dann eben an den typischen Stellen ein unappetitlicher Belag aus Talg, Hautzellen usw. an, den ich ab und an entferne. In diesem Fall - vor dem Anfertigen der Fotos - habe ich dies bewusst nicht getan. Zum Einen habe ich nichts zu verbergen - die Verschmutzung hat mit den von mir geschilderten technischen Problemen nichts zu tun. Zum Anderen wollte ich kein Foto für einen Katalog, das den Eindruck macht, "gestellt" zu sein, anfertigen.

Abgesehen von dieser Verschmutzung, welche zwischenzeitlich beseitigt ist, befand und befindet sich die Gear S in einem hervorragenden optischen Zustand.

2. Ja, zwei Ladepins sind - physisch - beschädigt, dies dürfte der Grund für die von mir geschilderteb Ladeprobleme sein und war Grund meines Garantieantrages.

Abgebrochen sind die Pins nicht durch eine "robuste" oder gar unsachgemäße Behandlung - wie geschildert, kannte ich mich schon zuvor mit diesem Modell aus - sondern bei vorsichtiger bis ganz normaler Nutzung über einen kurzen Zeitraum von wenigen Monaten.

Dies sollte ein klarer Garantiefall sein, welcher von den Garantiebedingungen Salensos explizit abgedeckt ist. Die von Salenso hartnäckig ins Feld geführten "physischen Defekte" sind nach diesen Garantiebedingungen - welche ich genau deshalb in meiner Beschwerde zitiert habe - gerade nicht ausgeschlossen.

Also springen Sie bei Salenso über Ihren Schatten, behandeln Sie einen Kunden fair und gewähren ihm ein Recht, welches ihm nach Ihren eigenen AGB zusteht.


14.10.2017 | 00:09
von Stefan Schreiter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.10.2017 | 00:20
von Stefan Schreiter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.11.2017 | 01:18
von Stefan Schreiter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens Salenso ist bislang keine weitere Reaktion mir gegenüber erfolgt.


25.11.2017 | 08:06
von Stefan Schreiter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Durch die Salenso GmbH erfolgte bislang keine - weitere - Reaktion.




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