1410 Views | 04.11.2009 | 17:56 Uhr
geschrieben von Claudia WZ

neckermann.de GmbH i. Ins. (Frankfurt am Main)

"Schlaffunktion" heißt nicht: "Zum Schlafen geeignet! "

Ich habe im Januar 2009 bei NECKERMANN eine Couch mit "Schlaffunktion" für ca. € 800,00 gekauft.

SCHLAGWORTE

Im März musste ich schon den Polsterservice kommen lassen, da die Couch durchgesessen ist. (Mein Mann und ich haben beide normales Gewicht.)

Die Couch wurde etwas aufgepolstert, wodurch das Problem nicht wirklich behoben wurde.

Ungleichmäßig gepolstert ist sie außerdem. Eine Stelle steinhart, zehn cm daneben sackt man richtig nach vorne runter. Und dabei handelt es sich nicht um die nachträglich aufgepolsterte Stelle. Damit wir beide abends gemütlich vorm Fernseher liegen können, sollte es eine Schlafcouch sein.

Im Oktober musste der Polsterservice schon wieder kommen. Wir haben beide mittlerweile total Rückenprobleme, und auf dem einen Platz bekommt man ein richtiges unangenehmes Taubheitsgefühl in den Beinen.

Jedenfalls wurde diesmal nicht aufgepolstert. Es wurde uns nur gesagt, dass, wenn wir bereit wären einen höheren Preis zu zahlen, die Couch umgetauscht werden könne. Außerdem ist eine Couch mit Schlaffunktion nicht zum Schlafen oder länger darauf Liegen gedacht ist! Für was denn dann, frage ich mich? Ich kaufe doch auch keinen PKW-Kombi wegen des großen Kofferraumes und die Heckklappe geht dann nicht auf!

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Nach zwei Wochen ohne Reaktion von NECKERMANN habe ich dann dort angerufen. Da hieß es, ich solle doch erst einmal den Bericht des Polsterservices per Post einschicken. Diesen hatten die aber schon längst vom Polsterservice direkt per E-Mail bekommen. Dann hieß es, ich werde benachrichtigt.

Dies hat mittlerweilen auch wieder zwei Wochen gedauert. Nun wurde mir auf erneute telefonische Nachfrage und auch schriftlich mitgeteilt, dass die Couch NICHT zurückgenommen wird, "DA ES SICH UM EINE NORMALE, MODELLBEDINGTE GEBRAUCHSERSCHEINUNG HANDELT".

Ich komme mir doch ziemlich übers Ohr gehauen vor.

Also, jetzt sind € 800,00 futsch, und zu orthopädischen Fällen sind wir auch beide geworden.

Die Couch ist nicht mal ein Jahr alt und wir können nicht mehr darauf sitzen. Ich habe doch Garantie darauf, oder? Zumindest dachte ich das.

Was kann ich jetzt noch machen? Habe ich eigentlich noch irgend welche Rechte?

Jetzt brauche ich eine neue Couch, nach zehn Monaten. Diese ist durch wie andere nach zehn Jahren!

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Kommentare und Trackbacks (3)


09.11.2009 | 23:21
von ReclaBoxler-4912311 | Regelverstoß melden
Hallo Claudia,
tatsächlich ist es so, dass eine "Schlaffunktion" nicht gleich eine Schlaffunktion ist. Viel mehr ist es eine Notlösung zur Unterbringung von Gästen oder Ähnlichem.
Es entzieht sich leider meiner Kenntnis, was für eine Art Polstermöbel Sie sich angeschafft haben, aber meistens ist es folgendermaßen:
In der Sitzfläche eines Sofas wird ein relativ hoher und stabiler Federkern verbaut, da dieser logischerweise höheren Belastungen ausgesetzt ist als der restliche Teil des Möbels. In der Rückenpolsterung(federung) befinden sich meist nur Spanngurte, welche die Stabilität gewährleisten sollen. Klappt man diese natürlich jetzt aus, um sie zur "Schlaffunktion" umfunktionieren zu können, ist eine ungewöhnlich hohe Belastung auf dem Rückenteil, welche auf Dauer nicht tragbar ist.
Sollte es sich bei Ihrem Möbel jedoch um ein Sofa handeln, welches keinen Federkern, sondern lediglich eine Schaumstoffunterpolsterung hat, ist es wirklich produktbedingt, wenn sich das Material schnell durchsitzt bzw. durchliegt.

13.11.2009 | 08:06
von Claudia WZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nochmals dort angerufen, da sich NECKERMANN nicht selbständig bei mir meldet. Ich werde nur "abgefertigt", in dem mir gesagt wird, dass das halt bei diesem Modell so üblich ist (herstellerbedingt) und man da halt nichts machen kann.

Die wollen die Reklamation wieder zum Polsterservice abschieben, der mir dann auch nicht weiterhelfen kann. Und so geht das ständig hin und her.

Was kann ich jetzt noch machen, damit ich die "nichtnutzbare" Couch umtauschen kann?


30.06.2010 | 15:18
von ReclaBoxler-2406395 | Regelverstoß melden
Du solltest einen Anwalt einschalten, aber denke, die Zeit is nun verstrichen, hätte ich getan. Mir geht´s nämlich zur Zeit ähnlich, nur ich lasse mich nicht abspeisen, ich habe einen Gutachter von Neckermann veranlasst. Ist mein gutes Recht.



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