Durch e:veen Energie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 782 Views | 20.10.2017 | 10:16 Uhr
geschrieben von S. Jahn

e:veen Energie eG (Hannover)

Dubioses Geschäftsgebaren

Gas-Lieferant.

- zum 01.01.2017 Wechsel zu e: veen. reibungslos funktioniert

SCHLAGWORTE

- 01.06.2017 Erhöhung des Abschlages, weil der Netzbetreiber das so will.

Anfrage beim hiesigen Netzbetreiber. "NÖ. Wir haben nichts gemeldet" ("DAS. machen DIE. immer so").

Daraufhin Sonderkündigungsrecht schriftlich eingereicht, mit Widerruf Lastschriftverfahren. Kündigung wurde nicht angenommen und es wurde gedroht mit Inkasso und SCHUFA-Eintrag.

Nach Gespräch mit Anwalt, der im Vertrag festgelegte Abschlag wird weiterbezahlt.

Kündigung seitens e: veen zum 31.12.2017.

15.10.2017 E-Mail von e: veen: der Netzbetreiber hätte einen höheren Verbrauch circa 25 % gemeldet. darum Erhöhung Abschlag.

(sich über den Text der E-Mail auszulassen, erspare ich mir. So einen konfusen Mist habe ich schon lange nicht gelesen. Elementare Grundkenntnisse der Textverarbeitung, wie Copy and Paste. Fehlanzeige).

Wiederrum Nachfrage beim Netzbetreiber. "NÖ"

Mein Antwortschreiben: auf Zuruf, Vermutungen und Falschangaben erfolgt meinerseits keine erhöhte Abschlagszahlung.

FINGER WEG von DIESEM ANBIETER.

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.10.2017 | 10:26
von S. Jahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da wird es auch keine Lösung geben.
Ausser Androhungen, usw. erfolgt keine weitere Komunikation.
Wie sagt mein Anwalt. ".wir sitzen das aus, bis zum Vertragsende 31.12.2017


16.11.2017 | 20:38
von S. Jahn endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie schon gesagt. der Anwalt kümmert sich darum
und Finger weg von diesem Anbieter




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