410 Views | 22.10.2017 | 20:41 Uhr
geschrieben von Olga Litvinenko

Tamaris (Detmold)

Uneinlösbare Gutschein anstatt Geld zurück ohne vorher Bescheid

Bestell-/Kundennummer: Beleg Nr. 111/024041

Ich habe am 14.10.2017 im o. g. Filiale Stiefeletten gekauft. Ich habe sehr seltene Schuhgröße 35 und kann sehr schwer im Laden etwas finden. Die Stiefeletten passten mir, aber ich wollte die noch mir einem Rock zu Hause anprobiert und deswegen habe ich gefragt: kann ich die Schuhe zurückgeben, falls sie mir nicht passen? Mir wurde gesagt: ja, innerhalb zwei Wochen ungetragen in Originalverpackung. Zu Hause stellte ich fest - die Schuhe passen mir nicht - zu hoch. Am 21.10.2017 war ich im Laden und wollte die Schuhe zurückgeben. Mir wurde gesagt: nur gegen Gutschein, den ich NUR in diese Filiale einlösen kann innerhalb zwei Jahren. Ich war sprachlos.

SCHLAGWORTE

Erstens: ich wurde darüber vorher nicht informiert.

Zweitens: in dieser Filiale gibt es nur drei bis vier Modelle (darunter nur 1 Stiefeletten) in Größe 35 und ich kann den Gutschein weder online noch inm anderen Shop einlösen und auch keine Möglichkeit habe, den in dieser Filiale einzulösen. Auf meine Frage: Könnten Sie dieses Modell für mich in Gr. 35 bestellen, wurde mir geantwortet: Nein.

Im online Shop habe ich das passende Modell in passender Größe gefunden, kann dort aber Gutschein nicht einlösen

Was soll ich tun?

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Meine Forderung an Tamaris: Geld zurück oder ermöglichen Gutschein einzulösen.


 
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