Durch Grand City Property gelöste Beschwerde. | 699 Views | 24.10.2017 | 18:16 Uhr
geschrieben von Melanie Schmitz

Grand City Property Ltd. (Berlin)

Zahlen Guthaben nicht aus

Langsam habe ich die Schnauze von diesem Verein voll! 😠 Nebenkostenabrechnung war falsch, wurde geprüft durch meinen Anwalt. Der Hausmeister ist ein Witz, spricht kein Deutsch, er versteht nicht, was man sagt. Ich habe ein Guthaben von über 200 Euro aus der Heizkostenabrechnung, dies wurde mir per Brief mitgeteilt mit einem Anhang, dass sie DAS GUTHABEN NICHT VOR DEM 15.08.2017 auszahlen können. Jetzt haben wir den 24.10.2017 und immer noch kein Guthaben! Auf Anfrage, wo das Guthaben bleibt, wurde mir mitgeteilt, dass dies in Kürze geschieht *lachhaft * ist immer noch nichts auf meinem Konto eingegangen. Zumal ich es ein Witz finde jeden Monat eine Mahnung zu bekommen, weil ich die Miete am 15ten eines Monats zahle, dies wurde beim Einzug durch Grand City berücksichtigt, also bin ich ein sogenannter Spätzahler, was eh ein Witz ist. Wollen die was von dir, bekommst Drohungen mit Kündigung etc, aber bekommt man was von denen, wird man hingehalten.

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Meine Forderung an Grand City Property Ltd.: Umgehend mein Guthaben auszuzahlen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.10.2017 | 11:35
Firmen-Antwort von: Grand City Property Ltd.
Abteilung: Mieterservice

Sehr geehrte Frau Schmitz,

wir nehmen Ihre Beschwerde ernst und prüfen Ihr Anliegen derzeit intern.

Sie können sich bei Rückfragen auch jederzeit mit unserem Service-Center in Verbindung setzen. Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr unter 0800 646 377 200.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Mayer - Mieterservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.10.2017 | 19:23
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Die Zahlung am 15. eines Monats steht so im Mietvertrag? Dann brauchen sie natürlich auch erst am 15. zahlen. Darüber gibt es zumindest rechtlich keine Diskussion.

Überweisen sie AM 15. die Miete oder ZUM 15.? Das wäre ein Unterschied. Etwaige Überweisungslaufzeiten gehen zu ihren Lasten.

25.10.2017 | 12:28
von Melanie Schmitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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