Von MEDIMAX Zentrale Electronic beantwortete Beschwerde. | 1060 Views | 28.10.2017 | 21:16 Uhr
geschrieben von Dennis Schönau

MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)

Missachtung der Gewährleistungspflicht bei Medimax

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

beim Auspacken meines neuen Fernsehgeräts fiel mir eine Beschädigung am Bildschirm auf.

Der Fernseher wurde im Meximax Duisburger Str. 226 · 47166 Duisburg gekauft, wo auch der Schaden reklamiert wurde. (reklamiert am 24.08.17 und 25.08.17!)

Der Hinweis auf den Schaden sowie der mehrmalige Hinweis beim stellvertretenden Geschäftsführer des Geschäfts auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht laut Paragraphen 434ff und 476 BGB gab als einzige Reaktion, dass niemand dort dafür zuständig sei und ich doch den Weg über einen Anwalt suchen solle, wenn ich meine gesetzlichen Ansprüche geltend machen wolle. Die Anmerkung des verantwortlichen Geschäftsführers, ein Anspruch sei 3 Wochen nach dem Kaufdatum (03.08.17) nicht mehr gültig, ist schlichtweg falsch und per Gesetz widerlegt. Auch die Aussage mich direkt an den Gerätehersteller zu wenden, ist schlichtweg falsch und entspricht nicht den gültigen Gesetzen. Einziger Ansprechpartner für mich als Kunde ist der Händler.

Von Seiten der Medimax-Filiale in Duisburg-Hamborn gab es erst nach schriftlicher Aufforderung der Verbraucherschutzzentrale Mitte Oktober überhaupt eine weitere Reaktion, die inhaltlich fachlich nicht tragbar ist.

Aussagen in diesem Schreiben waren u. a. folgende:
- Gewährleistung ohne Kartonage sei nicht möglich (was falsch ist)
- Gewährleistung drei Wochen nach dem Kauf sei nicht mehr möglich (was nicht stimmt, da die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre beträgt)
- es läge Eigenverschulden vor (was innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum vom Händler nachgewiesen werden müsste)

Auf vorgebrachte rechtliche Informationen aus dem BGB wurde weiterhin nicht eingegangen, bzw. diese wurden weiterhin bewusst ignoriert.

Von Seiten Medimax ging es ausschließlich darum, den Kunden von seinen rechtlichen Ansprüchen abzubringen und den eigenen Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen.

Ich bitte um Klärung des Sachverhalts mit der zuständigen Filiale.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Schönau

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH: Nachkommen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
15.12.2017 | 09:34
Firmen-Antwort von: MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schönau,

die Anfrage der Verbraucherzentrale wurde von uns zeitnah bearbeitet und liegt auch dort vor.

Bei unserer Nachfrage hat man uns erklärt, das auf Grund der Schilderung die Verbraucherzentrale keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.

Es handelt sich bei ihrem Fernseher nicht um einen Sachmangel, wie etwa einen technischer Fehler o. ä., sondern das Gerät hat einen offensichtlichen Panelbruch.

Dies deckt weder die Garantie noch die Gewährleistung ab, was ihnen unsere Mitarbeiter mehrfach zu erklären versucht haben.

Nach intensiver Prüfung hier die Abfolge des Vorgangs:

Der Kaufvorgang war am 3.8.2017

Erster Kontakt mit unserem Serviceleiter war am 24.08., der sich der Sache angenommen hat. Sie kamen mit dem Gerät ohne Umkarton nur mit Styropor (unbeschädigt) zur Serviceabteilung.

Auf die Frage, wo die Kartonage ist, sagten Sie, dass Sie bei Renovierungsarbeiten seien und versehentlich den Karton heute nach dem Auspacken mit entsorgt hätten!

Unser Serviceleiter hat sofort bemerkt, dass äußerlich am Styropor in keinster Weise eine Beschädigung vorlag. Wenn die Kartonage da gewesen wäre, hätte man sicherlich auch gesehen,

dass auch da äußerlich keine Beschädigung gewesen ist. Im unteren Bildrand, teilweise auch am Rahmen sieht es so aus, als ob etwas reingeworfen/gefallen ist. Diese Beschädigung hat zur Folge,

dass sich der Riss nach oben zieht = Panelschaden. Unser Serviceleiter hat dann versucht ihnen zu erklären, dass drei Wochen nach Kauf und ohne Umverpackung keine Möglichkeit besteht,

einen Panelbruch als Garantie/Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Es liegt ja kein technischer Fehler vor sondern eine äußerliche Gewalteinwirkung am Gerät.

Auch unser stellvertretender Filialleiter hat versucht ihnen zu erklären, dass wir bei der Industrie nur tätig werden können, wenn der Schaden sofort gemeldet wird und dann sogar nur komplett mit

Umkarton (das verlangt die Industrie um Rückschlüsse zu ziehen).

Wenn man beim Auspacken eines Gerätes feststellt, dass eine offensichtliche Beschädigung vorhanden ist, wäre es nur logisch das Gerät sofort wieder einzupacken.

Ihre Aussage, der Händler sei der Ansprechpartner, ist richtig. Auch hier versuchten die Kollegen ihnen zu erklären, dass es für Großgeräte einen vor Ort Service gibt.

Natürlich haben wir zusätzlich den Hersteller Grundig kontaktiert und die Sachlage zu klären. Das Ergebnis ist das, was wir ihnen schon mehrfach mitgeteilt haben.

Unter den gegebenen Voraussetzungen können wir ihnen keine bessere Nachricht geben.

Beste Grüße

Ihr Serviceteam

MEDIMAX Zentrale Electronic SE

Mündelheimer Weg 40

40472 Düsseldorf

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


29.10.2017 | 07:41
von Fred S. | Regelverstoß melden
Setzen Sie denen schriftlich - Einschreiben Rückschein - eine Frist von ca. 2 Wochen zur Behebung. Wenn sie darauf nicht reagieren sind sie in Verzug und Sie können auf deren Kosten einen Anwalt beauftragen. Viel Erfolg!

05.11.2017 | 15:06
von Dennis Schönau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher gab es keine Reaktion seitens Medimax


23.11.2017 | 21:06
von Dennis Schönau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab weiterhin keinerlei Rückmeldung von Medimax. Mit dieser Art von Kundenservice wird Medimax seinem eigenen Anspruch nicht gerecht und zeigt weiterhin nur, dass es etwas zu verbergen gibt.

Die Filialgeschäftsführung in Duisburg ist per Einschreiben mit Rückschein auf ihre gesetzlichen Pflichten hingewiesen und um Nachkommen der Gewährleistung gebeten worden.
Die gesetzte Frist läuft bis zum 01.12.


15.12.2017 | 15:54
von Dennis Schönau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ihre Antwort ist genau das gleich, was uns Herr Avci bereits schriftlich hat zukommen lassen. Ich hätte eine differenzierte und vor allem inhaltlich richtige Antwort erwartet!

„Im unteren Bildrand, teilweise auch am Rahmen sieht es so aus, als ob etwas reingeworfen/gefallen ist. Diese Beschädigung hat zur Folge, dass sich der Riss nach oben zieht = Panelschaden. Unser Serviceleiter hat dann versucht ihnen zu erklären, dass drei Wochen nach Kauf und ohne Umverpackung keine Möglichkeit besteht, einen Panelbruch als Garantie/Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Es liegt ja kein technischer Fehler vor sondern eine äußerliche Gewalteinwirkung am Gerät. “
Sie können sich gerne ein Bild von dem beschädigten Gegenstand machen und mir dann doch bitte mal zeigen, wie der Schaden hätte verursacht werden können, indem etwas hineingeworfen wird. Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen wie diese Antwort! Fakt ist allein, dass das Gerät einen äußerlichen Schaden aufweist, den Medimax nicht zu beheben bereit ist.
Was die Aussage soll, ein Anspruch nach drei Wochen sei nicht mehr reklamierbar, erschließt sich auch niemandem, der mit der Rechtslage vertraut ist. Ein Garantieanspruch wurde desweiteren nie gestellt. Es handelt sich weiterhin um einen Gewährleistungsanspruch nach BGB.
Fakt ist auch, dass wir uns weiterhin innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum befinden, womit Medimax in der Plicht steht nachzuweisen, dass das Gerät beim Gefahrenübergang noch nicht defekt war.

„Ihre Aussage, der Händler sei der Ansprechpartner, ist richtig. Auch hier versuchten die Kollegen ihnen zu erklären, dass es für Großgeräte einen vor Ort Service gibt. “
Einzige Aussage im MEDIMAX Duisburg war, dass dort NIEMAND dafür zuständig sei und wir den Hersteller kontaktieren müssten.
Dass diese Aussage falsch ist, haben Sie ja urplötzlich in obigem Zitat anerkannt.
Dieser Service wurde dementsprechend natürlich nicht angesprochen. Natürlich stand es Ihnen frei auf Ihre Kosten das Gerät zu reparieren, dazu ist Medimax als Händler schließlich verpflichtet.

Die Aussagen von Herrn Avci beziehen sich (wenn überhaupt) auf das HGB und schließen damit nur B2B-Geschäfte zwischen Händlern ein. Für B2C-Geschäfte zwischen Privatpersonen und Händler (und damit für den aktuellen Fall) gilt allerdings alleine das BGB, das in der gesendeten Argumentation von Seiten Medimax komplett ignoriert wird.

Der ganze Prozess zeigt weiterhin, dass von Seiten Medimax keinerlei Einsicht besteht sich an die eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zu halten.
Ich erwarte, dass das Problem angemessen gelöst wird und sich MEDIMAX darum kümmert, dass sich die Filialen an die Gesetze halten.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
MEDIMAX Zentrale Electronic: Unfreundlichkeit und disaströser Service
MEDIMAX Zentrale Electronic: Erniedrigende Behandlung bei Reklamation!
MEDIMAX Electronic Objekt: Erniedrigende Behandlung bei Reklamation!
MEDIMAX Zentrale Electronic: Medimax hat Zugabe beworben - nicht erhalten
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!