6222 Views | 29.10.2017 | 11:14 Uhr
geschrieben von S. Kerec

Müller Großhandels Ltd. & Co. KG (Ulm–Jungingen)

Kein Geld zurück bei Drogeriemarkt Müller

Hatte heute bei Müller etwas gekauft, das ich nach 15 min. zurück geben wollte, da ich feststellte, dass es der falsche Artikel war. Aber bei Müller Pustekuchen. Die unfreundliche Verkäuferin wies auf den Kassenbon und machte mir unfreundlich klar, dass ich nur einen Gutschein erhalte oder gar nichts. Weder an der Kasse noch sonst im Laden hängt ein Hinweisschild, was darauf hinweist. Das könnte ja auch meine Kaufentscheidung ganz entscheidend beeinflussen. Nein, erst auf dem Kassenbon der entscheidende Hinweis, dann ist es aber leider zu spät, dann hat man ja bereits den entscheidenden Fehler gemacht und was gekauft. Ich finde dieses kundenfreundliche gebaren das allerletzte und möchte mein Geld zurück. Für die künftigen Einkäufe, vor alles die für Weihnachten, werde ich lieber bei Rossmann oder Dm einkaufen. Die machen es vor wie es auch kundenfreundlicher geht.

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Meine Forderung an Müller Großhandels Ltd. & Co. KG: Erstattung der 34,90 Euro für ein Hollister Geschenkset.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


29.10.2017 | 13:18
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Rechtlich haben sie natürlich keinerlei Anspruch darauf, einmal gekaufte Ware wieder zurückzugeben oder umzutauschen - auch nicht gegen einen Gutschein.

Aber - und da gebe ich ihnen recht - natürlich ist das alles andere als kundenfreundlich und wird von anderen Drogeriemärkten auch anders gehandhabt. Bei Lebensmitteldiscountern ist das sowieso absolut üblich.

29.10.2017 | 15:00
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Es gibt kein UmtauschRECHT. Richtig. Aber sehr wohl ist es bei vielen Läden, insbesondere auch bei der Konkurrenz Rossman und DM, absolut üblich und gehört zum Kundenservice, eine Umtausch bzw. eine Erstattung des Kaufpreise anzubieten.

Möchte ein Anbieter sich nicht so kundenfreundlich verhalten, ist das sein Recht. Mein Recht als Kunde ist es jedoch, mein Geld woanders auszugeben.

30.12.2018 | 11:16
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Viele deutsche meinen im Recht zu sein einzukaufen am besten noch Verpackung aufmachen und dann Geld zurück fordern. Mich wundert das sich das Unternehmer überhaupt noch gefallen lassen. Gekauft ist gekauft. Versucht mal In Vietnam /Thailand oder in Osteuropa diese Vorgehensweise anzuwenden. Da gibt es Notfalls *was auf den Kopf*
Nicht umsonst bieten Online Händler den Kunden an, bei nichtgefallen z. B nach Irland oder am besten direkt nach China zurück zu senden.
Wenn jeder meint er könne kaufen und hat ein automatisches Rückgaberecht dann könnten viele Händler ihre Geschäfte abschließen. Woher soll ein oder eine Verkäuferin auch wissen ob sich noch alle Gegenstände schadlos in der Original Verpackung befinden? Nicht jeder ist OTTO oder Bon Prix, deren Geschäftsmodell ja aus kaufen und tauschen bestehen zu scheint.

30.12.2018 | 14:57
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Tom Steding:
Also sehr viele Händler, im Ausland wie im Inland und offline wie online bieten ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht an. Sie tun das nicht, weil sie so menschenfreundlich sind, sondern weil es Geschäftsleute sind, die wissen, dass wenn sie den Kunden mir als die Konkurrenz bieten, diese eben lieber zu ihnen kommmen.

Und im sogenannten Fernabsatz (für die konkrete Beschwerde hier allerdings irrelevant) ist das Widerrufsrecht sogar gesetzlich verankert (etwas, was ich übrigens immer schon kritisiert habe).

Bei Müller heißt es konkret zum Thema Umtausch: "Am besten Sie wenden sich dazu direkt an unsere Kollegen in der Filiale. In der Regel können Sie originalverpackte Artikel mit Kassenbon gegen einen anderen Artikel oder einen Gutschein umtauschen. Wenn es sich um einen Artikel der Müller-Eigenmarken handelt, brauchen Sie den Kassenbon nicht zwingend. "

DM und auch Rossmann handhaben das kundenfreundlicher, das stimmt. Wenn einem also Umtausch oder Rückgabe wichtig ist, kauft man dann eben dort ein.



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