Von SDV Elektronik beantwortete Beschwerde. | 330 Views | 01.11.2017 | 20:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9569169

SDV Elektronik (Hildesheim)

Defektes S8 Backcover nicht ersetzt

Ich habe bei dieser Firma ein Backcover für mein S8 für 19,90 Euro bestellt. Vom Aussehen her hat es total überzeugt. Ich musste jedoch feststellen, dass das Backcover nach bereits zwei Tagen ohne eine nennenswerte Krafteinwirkung gebrochen war. Nachdem ich das defekte Backcover zur Firma zurückgeschickt habe mit der Begründung, dass es sich hierbei wahrscheinlich um einen Materialfehler gehandelt haben muss, bekam ich erstmal drei Wochen keine Antwort.

SCHLAGWORTE

Erst nachdem ich telefonisch mit der Firma in Kontakt getreten war, sagte man mir, dass man den Fall jetzt bearbeiten werde. Nach weiteren zwei Wochen bekam ich dann den Bescheid das Bruchschäden nicht der Gewährleistung unterliegen, da es sich um Eigenverschulden handelt. Ich habe anschließend bei E-Bay ein besseres Produkt für die Hälfte des Kaufpreises erworben. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich nur jedem empfehlen keine Produkte von dieser Firma zu beziehen, da das Verhältnis von Produktqualität zum Kaufpreis zu sehr voneinander abweicht.

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Meine Forderung an SDV Elektronik: Erstattung des Kaufpreises.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.11.2017 | 09:58
Firmen-Antwort von: SDV Elektronik
Abteilung: Vertrieb

Sehr geehrter Kunde,

grundsätzlich sei vorab erwähnt, dass wir keine Backcover für das Samsung Galaxy S8 aktuell im Sortiment haben. Es sollte sich also um ein Backcover für das Samsung Galaxy S6 oder S7 handeln.

Sturzschäden oder Brüche unterliegen nicht der Gewährleistung, da es sich um Eigenverschulden handelt. Bei der Bearbeitung dieses Falls haben wir uns lediglich an gesetzliche Vorschriften gehalten. Bei einer vollständigen Zerstörung der Ware ist es auch uns nicht mögliche eine fallbedingte Kulanzlösung anbieten.

Für die Bearbeitungsdauer bitten wir selbstverständlich um Entschuldigung. Normalerweise haben wir eine Bearbeitungszeit für Retouren von rund 3 Werktagen.

Smartphone-Ersatzteile oder Smartphones im Allgemeinen sind grundsätzlich nicht auf äußere Krafteinwirkungen ausgelegt. In manchen Situationen genügen geringe Krafteinwirkungen, damit ein Bruch entsteht.

Ein Austausch des beschädigten Ersatzteils ist leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr SDV Elektronik Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


06.11.2017 | 11:57
von ReclaBoxler-9569169 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.11.2017 | 12:54
von ReclaBoxler-9569169 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zunächst hat die Firma Recht, es handelt sich hier um ein Backcover für ein Samsung Galaxy S6. Das ein Sturzschaden oder eine äußere Krafteinwirkung keiner Gewährleistung unterliegen ist auch mein Kenntnisstand. Das aber ein Backcover vom Tragen in der Hosentasche oder einer evtl. Krafteinwirkung durch Sitzen reißt, ist mit bisher noch nicht passiert. Ich denke das muss ein Handy-Backcover aushalten können. Ich bin sehr enttäuscht über die Qualität des Glases, da der Preis des Backcovers, im Vergleich mit anderen Anbietern, doch schon erstaunlich hoch ist. Ich denke aus meinem Verbraucherverhalten heraus, das mit höherem Preis auch die Qualität angemessen sein müsste. Das dies nicht immer der Fall ist, sieht man an diesem Produkt. Mit freundlichen Grüßen


18.12.2017 | 14:03
von ReclaBoxler-9569169 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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