URV – Union Reiseversicherung AG (München)
Reiserücktritt - keine Erstattung trotz Tod des Vaters
Bestell-/Kundennummer: 8410000166529
Wir haben 10 Mo. vor Reiseantritt ein Hochzeitsreise gebucht, die wir nicht antreten konnten, da mein Vater zu dem Zeitpunkt im Sterben lag. Seit Wochen will die Versicherung, trotz Formularen von Uniklinik und Hausarzt, immer neue Unterlagen.
Wir haben im November 2016 eine Reise für Anfang September 2017 gebucht. Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits an Krebs erkrankt. Während eines Krankenhausaufenthaltes ab Juni 2017 hat sich der Zustand derart verschlechtert, dass man sämtliche Behandlungen zu Ende August abgebrochen hat. Wir haben zunächst zwei Wochen in der Klinik auf die Erlösung gewartet, verstorben ist er dann letztendlich Ende September zu Hause.
Trotz der Tatsache, dass wir bereits die geforderten Unterlagen der Uniklinik durch den behandelnden Arzt und auch, was wir damals bereits als eine Anmaßung empfunden haben, ein weiteres Formular durch den Hausarzt haben ausfüllen lassen, bekommen wir nun eine erneute Anfrage, die den detaillierten Behandlungsverlauf der letzten 1,5 Jahre nachzeichnen soll. Dabei soll noch zwischen Behandlungs- und Kontrolltermin unterschieden werden.
Welchen Erkenntnisgewinn versprechen Sie sich davon, alle Beteiligten immer weiter damit zu beschäftigen? Welche Hellseherichen Fähigkeiten wollen sie uns nachweisen, dass wir fast ein Jahr vorher das Ableben eines Familienmitglieds vorhersagen können. Es ist uns unerklärlich. Sich auf diesem Wege aus einer Erstattung „herauszubürokratisieren“ ist eine Frechheit.
09.11.2017 | 11:27
Abteilung: Abteilung Reiseversicherung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Wir werden uns umliegend um Ihr Anliegen kümmern und den Sachverhalt erneut prüfen.
Sie erhalten dann eine schriftliche Information per Post von uns.
Freundliche Grüße aus Saarbrücken
Union Reiseversicherung
Beschwerde ist gelöst