467 Views | 17.11.2017 | 13:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7568969

TK Maxx GmbH & Co. KG (Düsseldorf)

Anderes Produkt als auf Etikett - keine Geldrückgabe

Heute hatte ich den TOPSHOP Lippenstift in der Farbe "Mink" gekauft. Der Stift befindet sich in einer Pappverpackung, die extra zugeklebt wurde. Verständlich, damit Leute den Stift nicht einfach so vor dem Kauf schon "testen"/benutzen können.

SCHLAGWORTE

Direkt nach dem Kauf und noch im Laden (!) öffnete ich die Packung und sah, dass statt der Farbe "Mink" eine andere "Boardroom" darin enthalten war. Keine fünf Minuten nach dem Kauf war ich wieder an der Kasse bei der gleichen (!) Kassiererin und fragte nach der richtigen Farbe. Sie hätten die nicht mehr, also erklärte ich, dass ich das Produkt dann zurückgeben wollte. Geld wollten sie mir nicht geben (die Managerin am Telefon und die Kassiererin), nur als Gutschein für den nächsten Einkauf.

Die Kassiererin erklärte, dass sie das normalerweise bei Lippenprodukten nicht machten, weil man nicht wisse, ob die schon benutzt wurden. Daraufhin erklärte ich ihr, dass ich noch im Laden direkt bei einer Kamera saß und sie das ruhig auf Band nachschauen könnten. Außerdem wäre die Falschetikettierung irreführend und nicht das Verschulden der Kunden. Und wenn die Packung zugeklebt ist, ist es doch vernünftig, dass man sie nicht vor dem Kauf öffnet, um nachzuprüfen.

Die Kassiererin gab nicht nach und ich erhielt am Ende nur den Gutschein. Letztendlich war es nicht viel Geld, aber ich ärgere mich über diese irreführende Etikettierung für die TK Maxx verantwortlich ist und stattdessen habe der Kunde die Beweislast. Das kann doch nicht wahr sein!

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Meine Forderung an TK Maxx GmbH & Co. KG: Statt Gutschein Geldrückgabe bei Falschetikettierung (weil irreführend)


 
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