2374 Views | 09.11.2009 | 12:25 Uhr
geschrieben von Andrej Staudinger
Das Veterinäramt des Landkreises Heilbronn beschlagnahmte voreingenommen einen liebevollen Hund, der es bis zu diesem Zeitpunkt gewohnt war, mit seinen Bezugspersonen im Haus zusammen zu leben.
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Der Hund wurde von seinem Besitzer und der Betreuungsperson sehr gut gepflegt, wurde weder vernachlässigt noch misshandelt. Jetzt steckt dieser Vierbeiner durch Vorurteile dieser Behörde in einem Außenzwinger, bei dieser Kälte.
Ich finde es unglaublich, dass hier von TIERSCHUTZ geredet wird und diese Personen als Tierschutzbeauftragten es billigend in Kauf nehmen, dass diesem Tier psychisch und physisch Leid angetan wird.
Meine Forderung an Landratsamt Heilbronn Sozialamt:
Herausgabe des Tieres an seinen rechtmäßigen Besitzer
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Da hilft nur der Gang über das Gericht. Nur alles wird auf dem Rücken des Tieres ausgetragen, das dort in einem Zwinger dahin vegetiert und weiß nicht warum.
Typischer deutscher Staat!
Der Allgemein-und Pflegzustand interessierte diese Frau Dr. R. nicht, sondern nur IHRE Meinung war wichtig.
Da ich letztes Jahr Widerspruch gegen IHRE Bescheide vor Gericht einlegte und vom Gericht Recht bekam, seitdem leiden meine Familie und ich unter dem Amtsmißbrauch dieser Frau Dr. R. und ihrem Verwaltungsmitarbeiter Herr M.
Gestern kam ein Bescheid dieser Behörde, gegen diesen ich wieder Widerspruch einlegen werde, mit Zahlöungsaufforderung über 107 € für diesen Bescheid, nenne ich auch noch Profitgier!
Kann verstehen, dass mich viele Tierfreunde wegen des Hundehaltungsverbotes verachten, aber mein Verstoß gegen § 2 TierSChutzgesetz war total unbeabsichtigt und ich stehe für dieses Vergehen auch gerade, aber dennoch muß nicht ein Tier unter dieser ganzen Situation leiden.
Der Text des genannten Paragraphen lautet:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Wenn Sie "gänzlich unbeabsichtigt" dagegen verstoßen, halte ich die Beschlagnahme für mehr als gerechtferigt.
Diese Amtstierärztin hat allerdings das Problem, dass sie vor Gericht nicht in all ihren Punkten Recht bekam. Am Tag der Beschlagnahmung kam sie zu mir angeblich wegen der Sittichhaltung, aber in Begleitung der Polizeihundestaffel.
Dieser Frau war der gesundheitliche Zustand der Hündin egal. Ihr geht es nur darum - die Macht zu zeigen - die sie hat.
ich muss unbedingt mit den Betroffenen reden! Wie komme ich an die Leute ran?
Ich habe einen ähnlichen Fall an der Hand, die Mitstreiter suchen. Bei denen lief es ähnlich ab, eine Frau mit Hundestaffel kam vom Heilbronner Vet. -Amt und schon Boxen bei und Chips eingelesen, weg waren ihre Hunde.
und nachweislich durch tierarzt und hunde platz wo ich täglich mit dem hund war gibt es werde haltungs noch gesundheitlich irgendetwas was zu bemängeln wäre
Bitte gib eine Adresse an an die man sich wenden kann. Müssen leider anonym bleiben