TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
TelDaFax zahlt Guthaben nicht zurück
Zum 31.03.2009 habe ich fristgerecht den Stromliefervertrag mit TelDaFax (Kdnr. 3101195) gekündigt. Am 01.04.09 habe ich TelDaFax den Zählerstand mitgeteilt. Am 19.05.09 kam die Jahresabrechnung vom Vorjahr bis zum 28.02.09. Hierbei wurde eine Nachzahlung gefordert und am 16.06. von meinem Konto abgebucht.
Als ich Anfang August immer noch keine Schlussrechnug erhalten habe, nahm ich wöchtenlich Kontakt mit dem Callcenter von TeldaFax auf. Die meisten Mitarbeiter versichtern mir, dass die Rechnung in wenigen Tagen da sein müsste. Erst auf vielfache Nachfragen stellte sich raus, dass die Buchhaltung fälschlicherweise auf die Nachzahlung vom Vorjahr wartete. Am 25.08.09 wies ich die Abbuchung der Nachzahlung per Kontoauszug nach.
Erst fünf Monate nach Vertragsende kam am 09.09.2009 die Schlussabrechnung mit dem Restguthaben in Höhe von EUR 440,55€ (inkl. Zinsen vom 01.06.-09.09.). Im Callcenter teilte man mir wöchentlich mit, dass die Rückzahlung sechs bis acht Wochen nach der Schlussrechnung erfolgt. Am 22.10.09 teilte mir eine Callcentermitarbeiterin mit, die Summer würde innerhalb von fünf Tagen überwiesen.
Gleiche Auskunft bekam ich heute am 09.11.09. Bis heute (09.11.) wurde mein Guthaben von TelDaFax noch nicht zurückerstattet.
Fazit der Geschichte ist:
TelDaFax bietet KEINEN Service!
TelDaFax erwirtschaft Geld mit dem unrechtmäßig zurückbehaltem Guthaben der Kunden.
TelDaFax möchte kulant erscheinen, in dem es das Guthaben auf der Schlussrechnung für einen begrenzten Zeitraum verzinst, dabei aber nicht beachtet, dass das Geld auch weit nach Rechnungserstellung noch verzinst werden müsste.
Die Callcentermitarbeiter können nicht weiterhelfen und nicht mit der Buchhaltung verbinden. Manche Callcentermitarbeiter bitten um späteren Rückruf, da die Buchhaltung noch in der Mittagspause sei (17.00 Uhr). Bei späterem Rückruf ist der entsprechende Mitarbeiter natürlich nicht mehr am Arbeitsplatz.
Ich habe heute ein schriftliche Mahnung an TelDaFax aufgesetzt. Sollte die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten werden, sehe ich mich genötigt per Anwalt mit TelDaFax in Kontakt zu treten.
12.11.2009 | 10:01
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hallo Herr Q.,
danke für Ihre Rückmeldung. Wie bereits per Mail an Sie geschrieben, ist die Angelegenheit nun geklärt, wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr TelDaFax Kundenservice