Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 382 Views | 10.11.2009 | 20:36 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2714362

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax zahlt Guthaben nicht zurück

Zum 31.03.2009 habe ich fristgerecht den Stromliefervertrag mit TelDaFax (Kdnr. 3101195) gekündigt. Am 01.04.09 habe ich TelDaFax den Zählerstand mitgeteilt. Am 19.05.09 kam die Jahresabrechnung vom Vorjahr bis zum 28.02.09. Hierbei wurde eine Nachzahlung gefordert und am 16.06. von meinem Konto abgebucht.

SCHLAGWORTE

Als ich Anfang August immer noch keine Schlussrechnug erhalten habe, nahm ich wöchtenlich Kontakt mit dem Callcenter von TeldaFax auf. Die meisten Mitarbeiter versichtern mir, dass die Rechnung in wenigen Tagen da sein müsste. Erst auf vielfache Nachfragen stellte sich raus, dass die Buchhaltung fälschlicherweise auf die Nachzahlung vom Vorjahr wartete. Am 25.08.09 wies ich die Abbuchung der Nachzahlung per Kontoauszug nach.

Erst fünf Monate nach Vertragsende kam am 09.09.2009 die Schlussabrechnung mit dem Restguthaben in Höhe von EUR 440,55€ (inkl. Zinsen vom 01.06.-09.09.). Im Callcenter teilte man mir wöchentlich mit, dass die Rückzahlung sechs bis acht Wochen nach der Schlussrechnung erfolgt. Am 22.10.09 teilte mir eine Callcentermitarbeiterin mit, die Summer würde innerhalb von fünf Tagen überwiesen.

Gleiche Auskunft bekam ich heute am 09.11.09. Bis heute (09.11.) wurde mein Guthaben von TelDaFax noch nicht zurückerstattet.

Fazit der Geschichte ist:

TelDaFax bietet KEINEN Service!

TelDaFax erwirtschaft Geld mit dem unrechtmäßig zurückbehaltem Guthaben der Kunden.

TelDaFax möchte kulant erscheinen, in dem es das Guthaben auf der Schlussrechnung für einen begrenzten Zeitraum verzinst, dabei aber nicht beachtet, dass das Geld auch weit nach Rechnungserstellung noch verzinst werden müsste.

Die Callcentermitarbeiter können nicht weiterhelfen und nicht mit der Buchhaltung verbinden. Manche Callcentermitarbeiter bitten um späteren Rückruf, da die Buchhaltung noch in der Mittagspause sei (17.00 Uhr). Bei späterem Rückruf ist der entsprechende Mitarbeiter natürlich nicht mehr am Arbeitsplatz.

Ich habe heute ein schriftliche Mahnung an TelDaFax aufgesetzt. Sollte die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten werden, sehe ich mich genötigt per Anwalt mit TelDaFax in Kontakt zu treten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige Erstattung des Restguthabens zuzüglich Verzinsung bis zum Auszahlungstag.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.11.2009 | 10:01
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo Herr Q.,

danke für Ihre Rückmeldung. Wie bereits per Mail an Sie geschrieben, ist die Angelegenheit nun geklärt, wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr TelDaFax Kundenservice
Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


11.11.2009 | 12:40
von Jan Habermann | Regelverstoß melden
... kommt eigentlich keine Antwort mehr von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Ich vermisse bereits ihre Postings. Hallo, Frau T., wo sind Sie?

13.11.2009 | 18:04
von ReclaBoxler-1613122 | Regelverstoß melden
Frau T. hat wahrscheinlich zu schnell ausgezahlt und ist deshalb zur Schulung in die Kundenbuchhaltung versetzt worden.

15.11.2009 | 14:54
von ReclaBoxler-2714362 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat TelDaFax das Guthaben nur bis zum 09.09.09 verzinst, statt bis zum Tag der Auszahlung (13.11.09)!


11.11.2010 | 17:32
von Dennis K. | Regelverstoß melden
Ich habe genau das gleiche Problem. Verspätete Schlussrechnung erst fünf Monate nach Vertragsende und vier Wochen nach verspäteter Schlussrechnung, dann immer noch keine Überweisung von 195,76 Euro erhalten. Bei der Buchhaltungshotline landet man nur in der Warteschleife, bis irgendwann das Telefonat von Telefax beendet wird, und bei der Kunden-Hotline wird das Anliegen notiert und angeblich an die Buchhaltung weitergeleitet. Auf Emails bekommt man selbst nach drei Wochen keine Antwort, obwohl die laut Hotline eingegangen sind.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!