eBay (Kleinmachnow)
Keine Verkäuferrechte bei eBay
Bei eBay hast du als Verkäufer nichts zu melden, Hauptsache du zahlst deine Gebühren.
Folgender Fall:
Ich habe vier Glühweintassen verkauft, sie ordendlich verpackt, und versichert über Hermes verschickt.
Bei der Käuferin angekommen, waren zwei Tassen kaputt.
Die Käuferin schrieb mich an, ich solle die Tassen zurücknehmen, und gleich noch die Rücksendekosten übernehmen. Wenn nicht, werde ich es an ihrer Bewertung schon sehen.
Ich bin privater Verkäufer, und muß die Ware nicht zurücknehmen, und schon gar nicht wenn ich versichert versende.
Ich teilte der Käuferin mit, dass sie sich bitte an Hermes wenden möchte.
Ferner schickte ich ihr folgenden Auszug aus demEBay Rechtsportal:
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Die Käuferin wurde immer dreister und frecher.
Innerhalb von drei Stunden hatte ich eine rote Bewertung, mit der Info von Ihr: Ich sehe gar nicht ein, mich mit Hermes rum zu ärgern.
Ich meldete diese Käuferin bei eBay in der Hoffung, dass die unfaire rote Bewertung gestrichen wird, und die Käuferin verwahnt wird.
Aber nichts passiert. Man ist also der Käuferwillkür ausgesetzt.
Aber wie wichtig: eBay Mitarbeiter müssen ja Bewertungsseiten ändern, sich um neue Einstellungsseiten kümmern, statt sich um ihre Kunden zu kümmern.
Es gab Zeiten, da hat eBay richtig Spaß gemacht.
Da darfst als Käufer alles.
Da bleibt für unsere Probleme keine Zeit.