Durch Familienkasse Neuruppin gelöste Beschwerde. | 854 Views | 11.11.2009 | 09:58 Uhr
geschrieben von Nicole Simon

Familienkasse Neuruppin (Neuruppin)

Langsame Bearbeitung meines Kindergeldantrages

Es kann jawohl nicht angehen! Ich bin 23 Jahre alt, leiste ein freiwilliges soziales Jahr und mein Antrag wird abgelehnt, obwohl es eindeutig ist, bei einem Verdienst von 315 €, Kindergeld zu beantragen. Seit fünf Monaten warte ich, langsam reicht es mir mit der Familienkasse Neuruppin.

Die Callcenter-Leute geben keine Auskunft, was mich jedes mal aufs Neue nervt. Es gibt keine Durchwahlnummer. Es ist denen vermutlich egal, aber ich benötige das Geld dringend! Wie arbeiten die Leute da, etwa von 12:00 Uhr bis mittags, oder wie?

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Meine Forderung an Familienkasse Neuruppin: Durchwahlnummer und schnellere Bearbeitung


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Kommentare und Trackbacks (17)


11.11.2009 | 10:31
von ReclaBoxler-1562192 | Regelverstoß melden
Etwas wirr, die Geschichte. Grundsatzfrage: Muss Kindergeld nicht von den Eltern oder Großeltern oder Erziehungsberechtigten beantragt werden? Wenn ich richtig gelesen habe, ist der Antrag abgelehnt worden, worauf warten Sie dann seit fünf Monaten? Wie lautet denn die Ablehnungsbegründung?

11.11.2009 | 10:34
von Nicole Simon | Regelverstoß melden
Nein, mein Vater hat den neu gestellt, da ich ihn nicht stellen durfte. Da ich kein Kontakt habe, weiß ich nicht, ob er es getan hat, denn die Zentrale darf mir oder will mir keine Auskunft geben. Dauernd sind andere Stellen zuständig. Ich habe nun eine neue Kindergeldnummer und warte bis sich was tut. Das ist jetzt fünf Monate her.

11.11.2009 | 10:56
von 1562192 | Regelverstoß melden
Na ja, dann muss Ihr Vater das klären. Sie werden da womöglich nichts erreichen!

11.11.2009 | 10:58
von Nicole Simon | Regelverstoß melden
Und wie lange soll ich warten? Das Jahr ist August 2008 vorbei und ich verstehe einfach nicht, warum so etwas so lange dauern muss. Unterlagen wurden ja sofort eingereicht. Ganz schlimm, finde ich, dass man einfach nie einen Ansprechpartner an der Strippe hat, der Auskunft gibt.

11.11.2009 | 14:20
von So So | Regelverstoß melden
Anspruchsteller ist immer Ihr Vater. Sie können sich daher nicht beschweren. Wenn Ihr Vater Rechtsbehelfsfristen nicht beachtet, liegt das Problem beim Vater.

Sie hingegen haben Anspruch auf Unterhalt vom Vater, ob der Vater Kindergeld bezieht oder nicht. Vater kann sich herausreden, dass er kein Kindergeld erhält.

Und wenn Ihnen das Geld nicht reicht, gibt es das Sozialamt.

11.11.2009 | 15:02
von ReclaBoxler-7107193 | Regelverstoß melden
Gehts noch? Ich werde definitiv nicht zum Anwalt gehen und Unterhalt einklagen, da kenne ich Leute aus meinem Freundeskreis, die auf Schulden sitzen. Dass er den Antrag stellen muss, wusste ich ja nicht. Man wird ja eh von einem Amt zum anderen geschickt und weiß gar nicht, wo man anfangen soll. Und Sozialamt definitiv auch nicht. Ich habe Anspruch auf Kindergeld und basta.

11.11.2009 | 15:29
von Ina | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ina Wie vorher schon gesagt, etwas wirr ist das hier schon! Jetzt schreiben Sie, liebe Nicole, dass Sie nicht wussten, dass Ihr Vater den Antrag auf Kindergeld stellen muss. Oben, im zweiten Kommentar, steht, er hat es beantragt. Was denn nun?
Was "So So" schreibt, ist absolut richtig. Außerdem, nicht Sie, Nicole, haben Anspruch auf Kindergeld, sondern der Vater. Und wenn er kein Kindergeld beantragt hat, können Sie auch keines beim Amt einfordern. Vater/Mutter/Eltern/Erziehungsberechtigte sind zum Unterhalt verpflichtet, egal ob Kindergeld beantragt wurde, oder nicht.


11.11.2009 | 17:04
von So So | Regelverstoß melden
Bitte gehen Sie zum Sozialamt. Hier bekommen Sie die notwendigen Hilfen zum Lebensunterhalt. Unabhängig prüft das Sozialamt die Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern und holt sich eventuell von Ihren Eltern etwas zurück. Es kann Ihnen doch egal sein, ob Ihre Eltern ein niedriges oder hohes Einkommen haben.
Die Sache muss man ganz sachlich sehen und klären. Ihre Eltern müssen Sie unterstützen, wenn es die Einkommensverhältnisse hergeben. Da müssen Sie auch nicht zum Anwalt.
Nochmals, gehen Sie zum Sozialamt. Nur Ihre Eltern haben einen Kindergeldanspruch. Und wenn Ihre Eltern da nicht hinterher sind, verfällt dieser. Aber das ist absolut nicht Ihr Problem.

12.11.2009 | 08:21
von ReclaBoxler-1407193 | Regelverstoß melden
Das ist richtig, also ich wusste nicht, dass er es beantragen musste, da habe ich eingestellt. Der wurde abgelehnt, weil ich nicht berechtigt bin, ihn zu stellen. Daraufhin meinte die vom Callcenter, mein Vater hat ihn gestellt. Nun weiß ich nicht, wie lange das halt noch dauert. Ich verdiene wirklich wenig, arbeite zusätzlich Wochenende in einem Eiscafe. Wenn ich jetzt mal angenommen zum Sozialamt gehe, wird das ja auch lange dauern, oder?

12.11.2009 | 10:30
von So So | Regelverstoß melden
Sie müssen zum Sozialamt, sofort. Für jeden vergangenen Tag bekommen Sie kein Geld. Gezahlt wird nur ab Meldetag.

Klar, Sie müssen Ihre Einkünfte dort angeben. Wieviel Sie überhaupt bekommen, wird man ausrechnen. Sie werden dann auf die Idee kommen, nicht mehr im Eiscafe zu arbeiten. Es lohnt sich nicht zu arbeiten.

Wie schnell das Sozialamt arbeitet, kann niemand sagen.

13.11.2009 | 08:14
von Nicole Simon | Regelverstoß melden
Warum lohnt sich das nicht? Immerhin verdiene ich da wenigstens etwas.

13.11.2009 | 08:44
von So So | Regelverstoß melden
Den Verdienst aus den Eiscafe wird man Ihnen von der Sozialhilfe kürzen. Es ist aber eine sehr gute Einstellung, im Eiscafe zu arbeiten. Sie zählen zu den wenigen Fleißigen. Das sollten Sie auch so beibehalten und akzeptieren, dass die Sozialhilfe gekürzt wird.

Ich habe auch immer die gleiche Einstellung gehabt und nie Hilfe vom Staat benötigt. Das hat sich ausgezahlt.

13.11.2009 | 10:01
von ReclaBoxler-4607193 | Regelverstoß melden
Danke, das sind nette Worte. Ich bin auch nicht so auf das Geld vom Staat fixiert, und so versucht man halt nebenbei was zu tun, immerhin etwas. Wenn es vom Sozialamt eh abgezogen wird, fragt man sich schon, ob man da überhaupt auftaucht. Ständig wird ja irgendwo was angerechnet. Es ist ja nicht so, dass ich extrem arm wäre. ;-) Nur ohne diesen Nebenjob im Eiscafe, wäre es hart an der Grenze.

13.11.2009 | 11:26
von So So | Regelverstoß melden
Ich denke, Sie können nach der Recla-Email zur Frage der Lösung der Beschwerde, diese als gelöst kennzeichnen, auch wenn die Familienkasse hier nicht antwort. Die Familienkasse ist ja auch nicht zuständig für Sie, wie wir geklärt.

Viel Erfolg im Berufsleben, wünscht Ihnen ein "Opa" mit studierender Tochter in Ihrem Alter.

13.11.2009 | 12:37
von Nicole Simon gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
OK, zwar nicht unbedingt gelöst, aber Lösungsansätze sind ja auch fast Lösungen. Danke. *opa* :-)


30.01.2010 | 17:57
von Mario Keppler | Regelverstoß melden
Mir geht es ähnlich ... Kindergeld wurde im November beantragt und ist ende januar immer nochnicht da...
auf der Internetseite der Familienkassen gibt es eine Beschwerderubrik oder wende dich an Caritas, wenn du Glück hast machen die denen ein bisschen Dampf...
Deine Eltern müssen das Kindergeld für dich beantragen, wenn du eine Lehre machst und nur 315 Lehrvergütung hast bekommst du bis zu deinem 25Lebenjahr Kindergeld... (In der Realität ist es so das die Lehrlinge die Anträge ausfüllen und die Eltern diese dann unterschreiben)
Mir werden bei der Hotline keine Auskünfte gegeben, obwohl ich 23Jahre alt bin, weil ich nicht der Antragssteller bin sondern meine Mutter(die leider sowas garnicht auf die Reihe bekommt).
Nicht mal was noch fehlt oder wie der bearbeitungsstand nach 3 Monaten ist habe ich erfahren nur dass die Postbearbeitung 8-12 Wochen dauert... Habe von meiner Mama erfahren dass mein leiblicher Vater den ich garnicht kenne jeztz noch eine bestätigung schicken muss dass er keine Ansprüche erhebt ... ausserdem brauche ich eine Ausmusterungsbestätigung (welche ich nicht besitze) und erneut eine Kopie des Lehrvertrages...
Kann seit zwei Monaten keine Mieter mehr zahlen, ich hoffe mein VerMieter dreht nicht , leider kann ich keine Hilfe vom AMT ZUR VERMEIDUNG VON OBDACHLOSIGKEIT in Anspruch nehmen, da man dies nur einmal tun kann....
Also Kopf hoch nicht nur dir geht es so...
Viel Glück noch

19.02.2010 | 13:13
von Janine S. | Regelverstoß melden
Also, ich kenne das Problem, ich habe mich jetzt an die Presse gewendet und werde eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einleiten.
Ich warte mitlerweile auch schon fünf Monate auf mein Geld, bin selber ausbildungs- und arbeitssuchend und habe nur 205 Euro im Monat. Wie soll man da überleben, habe schon ein Haufen Schulden bei der Bank und habe selber bald keinen Ausweg mehr aus diesem Loch.
Ich habe Stern TV geschrieben, das wäre wahrscheinlich das beste, wenn das mehrere Leute tun würden, damit dort auch etwas passiert.



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