447 Views | 14.12.2017 | 10:45 Uhr
geschrieben von Claudia Hörnicke
Nach Rücksendung eines Stuhls und wochenlangem Schriftverkehr incl. mehrerer Mahnungen, keine Rückerstattung des Kaufpreises! Musste die Lastschrift zurückgehen lassen und mich ständig rechtfertigen, in welcher Form ich den Stuhl zurückgeschickt habe, bzw. mehrmals nachweisen, dass er zurückgeschickt wurde und angeblich wollte der Hersteller den Mangel wissen.
Meine Forderung an slewo // schlafen leben wohnen GmbH:
Endlich Ruhe vor dieser Firma und den Mitarbeitern.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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